Partnerangebot
AnzeigeAgri-PV Förderung, Voraussetzungen und Vergütung
Ein Beitrag von: solmotion project GmbH

Agri-PV, auch bekannt als Agri-Photovoltaik, kombiniert landwirtschaftliche Nutzung mit der Erzeugung von Solarstrom auf derselben Fläche. Diese innovative Technologie bietet eine Lösung für den steigenden Flächendruck und ermöglicht eine nachhaltige Nutzung von Agrarflächen. Gabriel Frittrang von Solmotion erklärt in einem Interview die Details dieser Technologie. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Förderung, Voraussetzungen und Vergütung von Agri-PV.
Inhaltsverzeichnis
Agri-PV: Förderung, Voraussetzungen und Vergütung
Was gilt als Agri-PV?
Agri-PV bezeichnet die Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Gabriel Frittrang von Solmotion beschreibt es prägnant: „Als Agri-PV gilt Flächenphotovoltaik, die sich über landwirtschaftlichen Flächen befindet, die weiterhin bewirtschaftet werden.“ Diese Doppelnutzung ermöglicht es, sowohl Strom zu erzeugen als auch landwirtschaftliche Produkte zu gewinnen.
Wo ist Agri-PV erlaubt?
Agri-PV-Anlagen dürfen auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen installiert werden.
Moorböden dürfen nicht genutzt werden. Das steht ausdrücklich in den Gesetzen so drin. Erlaubt ist es auf Ackerflächen und auf Grünland.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Er führt weiter aus, dass Grünland im letzten Jahr hinzugefügt wurde, während zuvor nur Ackerflächen erlaubt waren. Grünland wird klassisch als Wiese bezeichnet, wo Gras gewonnen wird und Rinder oder andere Tiere weiden können.

Wie funktioniert Agri-PV?
Agri-Photovoltaikanlagen funktionieren, indem Photovoltaikmodule über landwirtschaftlichen Flächen installiert werden, während die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Gabriel Frittrang erklärt: „Agri-PV funktioniert in dem Moment, wenn die Landwirte diese Fläche dann wieder zwischen den Modulreihen oder unter den Modulen, je nachdem von welcher Agri-PV wir reden, nutzen und wieder landwirtschaftliche Güter darauf gewinnen.“
Er beschreibt weiter, dass es verschiedene Arten von Agri-PV gibt:
„Horizontale Photovoltaikanlagen habe ich in dem Bereich, wenn ich die sogenannte Parallelnutzung mache, also sprich ganz klassisch: Oben die Photovoltaik beginnend auf dreieinhalb Meter Höhe, hochgehend auf viereinhalb Meter oder noch höher. Unten drunter stehen Sonderkulturen wie Apfelbäume, Kirschbäume und so weiter – oder auch Beerenkulturen.“
Vertikale Anlagen werden in Reihen wie ein Zaun aufgestellt, während Trackeranlagen beweglich sind und sich so ausrichten lassen, dass Landwirte mit Maschinen wie Traktoren zwischen den Reihen hindurchfahren können. Diese Vielseitigkeit ermöglicht eine effiziente Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche sowohl für die Energieerzeugung als auch für den Anbau von Nutzpflanzen.
Voraussetzungen für Agri-Photovoltaik
Die Installation von Agri-PV-Anlagen erfordert die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen.
Ich darf maximal 15 % der landwirtschaftlichen Fläche, die infrage kommt, nutzen. Ich muss bestimmte Mindesthöhen einhalten, die da heißen, ich muss mindestens 2,10 Meter mit der Unterkante hoch sein und bei Trackeranlagen muss die Achse 2,10 Meter hoch sein.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Diese Regelungen stellen sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterhin möglich ist. Zusätzlich müssen die technischen Anforderungen an die Agri-PV-Anlagen erfüllt werden. Diese sind in der Norm DIN SPEC 91434 festgelegt, die die technischen Voraussetzungen und Flächenvoraussetzungen regelt. Im Juni wurde diese Norm durch die DIN SPEC 91492 ergänzt, welche speziell die Tierhaltung auf diesen Flächen regelt.

Welche Genehmigung braucht man für Agri-PV?
Für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage sind verschiedene Genehmigungen erforderlich, abhängig von der Größe der Anlage und dem Standort. Gabriel Frittrang erklärt: „Wenn ich eine landwirtschaftlich privilegierte PV-Anlage bis zweieinhalb Hektar Größe errichte oder wenn ich entlang einer Autobahn oder einem zweigleisigen Schienenweg, zum Beispiel der Südbahn, baue, dann brauche ich nur eine Baugenehmigung. Allerdings sprechen natürlich die beteiligten Behörden und Ämter mit, sprich Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz etc.“
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, muss ein umfangreicheres Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde erfordert. „Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss erstellt werden und da ist ein Verfahren ganz normal im Zeitraum von mindestens eineinhalb bis zwei Jahren zu erwarten, nur bis die Genehmigung erreicht ist“, fügt Frittrang hinzu.

Ab wann lohnt sich Agri-Photovoltaik?
Gabriel Frittrang erklärt: „Also ich kann mit einem Hektar anfangen, da muss ich bestimmte Voraussetzungen der Vermarktung erfüllen. Sinnvoller ist es, wenn ich die landwirtschaftlich privilegierte Maximalfläche von zweieinhalb Hektar nehme und mit der arbeite. Die Berliner Politik zum Beispiel lässt Anlagen bis 50 Hektar zu und benachteiligt damit Kleinanlagen. Wenn ich an größere Anlagen denke, dann bin ich halt bei 10 Hektar, wo ich dann anfangen kann, entsprechend weiter ausgerichtete Anlagen zu errichten.“
Vorteile von Agri-PV
Agri-Photovoltaik bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Landwirte als auch für die Umwelt.
Gerade in Gegenden wie bei uns in Oberschwaben, wo der Flächendruck und die Flächenkonkurrenz enorm groß sind, hat Agri-PV den Vorteil, dass ich schon mal zwei Faktoren zusammenbringe, nämlich die Energieerzeugung und die landwirtschaftliche Produktion.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Diese Doppelnutzung reduziert Konflikte um die Flächennutzung und trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung bei.
Ein weiterer Vorteil ist der Schutz der Böden. Durch die Beschattung der Pflanzen unter den Solarmodulen profitieren diese von einer reduzierten Sonneneinstrahlung, was insbesondere in Zeiten des Klimawandels von Bedeutung ist. Zudem wird die landwirtschaftliche Produktion durch die gleichzeitige Energieerzeugung wirtschaftlich gestärkt, da zusätzliche Einnahmen durch die Stromerzeugung erzielt werden können.
Förderung für Agri-PV
Die Förderung von Agri-PV-Anlagen erfolgt hauptsächlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gabriel Frittrang erklärt: „Das EEG ist eigentlich die staatliche Förderung, wenn man es auf den Punkt bringen will. Die Agrophotovoltaik hat durch das Solarpaket 1 ein eigenes Segment im EEG bekommen. Das unterscheidet sich dahingehend von der Freifläche, dass wir für eine Agri-PV-Anlage etwa 2 Cent mehr pro Kilowattstunde erzielen können.“

Zusätzlich zur EEG-Förderung gibt es die Möglichkeit, von den Gemeinsamen Agrarpolitik-Mitteln (GAP) der EU zu profitieren. Frittrang erläutert: „Die Agri-PV-Anlage wird nicht direkt gefördert, sondern die landwirtschaftliche Fläche, die durch die Agri-PV-Anlage weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Auf diese 85 % der Gesamtfläche bekomme ich die GAP-Prämie, die sich im Bereich von mehreren hundert Euro pro Hektar und Jahr bewegt.“ Diese Förderung ist jedoch an die Bewirtschaftung der Fläche gekoppelt und nicht spezifisch für die PV-Anlage selbst.
Vergütung für Agri-PV
Eine besondere Berücksichtigung im neuen Gesetz finden Agri-PV-Anlagen. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren anzulegenden Wert nach dem EEG als herkömmliche Freiflächenanlagen. Im Jahr 2024 beträgt dieser Zuschlag 2,5 Cent/kWh mehr (§ 48 Abs. 1b EEG).
Für kleinere Anlagen bis zu einem Megawatt gibt es eine feste Einspeisevergütung, die derzeit bei etwa 9,4 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Bei den kleineren Anlagen bis zu einem Megawatt kann ich einen Preis von circa 9,4 Cent pro Kilowattstunde erzielen.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Der Strom wird zudem parallel an der Börse gehandelt, wodurch der Anlagenbetreiber potenziell höhere Einnahmen erzielen kann, abhängig vom aktuellen Marktpreis.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei negativen Börsenpreisen der Betreiber kein Geld für den eingespeisten Strom erhält. Dieses unternehmerische Risiko bleibt bestehen, aber die stabilen Rahmenbedingungen des EEG bieten eine solide Basis für die Investition in Agri-PV.

Besondere Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 kWp müssen weiterhin an den Ausschreibungen des ersten Segments teilnehmen, werden aber in einem eigenen Teilsegment privilegiert (§ 37d EEG). Damit wird die direkte Konkurrenz zu regulären Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen reduziert.
Kosten für eine Agri-PV-Anlage
Die Kosten für eine Agri-PV-Anlage variieren je nach Art der Anlage und der verwendeten Technologie.
Die Preise für PV-Anlagen haben in den letzten Jahren stark geschwankt, aber seit etwa einem Jahr haben sie sich stabilisiert. Günstiger werden die Module wahrscheinlich nicht mehr.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Für eine horizontale Anlage, bei der die Photovoltaikmodule in einer Höhe von 3,5 bis 4 Metern installiert werden und darunter Sonderkulturen wie Apfel- oder Kirschbäume wachsen, liegen die Kosten bei über 900 Euro pro Kilowatt Peak (kWp). Das bedeutet, dass ein Megawatt (MW) Leistung etwa 1 Million Euro kostet. Diese Variante ist die teuerste, bietet jedoch eine hohe Effizienz und Nutzungsmöglichkeiten.

Eine vertikale Anlage oder eine bewegliche Tracker-Anlage, bei der die Module entsprechend der Sonnenposition ausgerichtet werden können, ist kostengünstiger. Hier liegen die Kosten bei etwa 750 Euro pro kWp, was bedeutet, dass ein Megawatt Leistung ungefähr 750.000 Euro kostet. Diese Anlagen bieten ebenfalls eine effiziente Nutzung der Fläche und ermöglichen die landwirtschaftliche Bearbeitung zwischen den Modulreihen.
Die genaue Höhe der Investition hängt von der Größe der Fläche und der spezifischen Ausgestaltung der Anlage ab. Solmotion bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Planung und Finanzierung, um sicherzustellen, dass die Anlage wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig betrieben werden kann.
Agri-PV Modelle
Solmotion bietet verschiedene Modelle für die Implementierung von Agri-PV-Anlagen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden. Gabriel Frittrang erklärt die drei Hauptmodelle: Eigennutzung, Flächenverpachtung und das Kooperationsmodell.
Wie läuft die Beratung, Projektentwicklung und Betreuung mit Solmotion ab?
Die Beratung, Projektentwicklung und Betreuung einer Agri-PV-Anlage durch Solmotion erfolgt in mehreren Schritten.
Interessierte Landwirte sprechen uns an. Zu 98 % der Fälle ist es so, dass die Landwirte auf uns zukommen. Meine Kollegen oder ich fahren dann raus, sehen uns vor Ort die Fläche an, nehmen die in Augenschein, besprechen mit den Landwirten, was sie sich vorstellen, und erläutern, was wir für machbar halten.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Nach der ersten Kontaktaufnahme und Flächenbesichtigung stellt Solmotion eine Netzanfrage, um zu prüfen, ob der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann. „Es kann mehrere Monate dauern, bis vom Netzbetreiber eine entsprechende Antwort kommt“, erklärt Frittrang. Sobald die Einspeisezusage vorliegt, wird ein konkretes Angebot erstellt, das entweder die Eigennutzung der Anlage durch den Landwirt oder ein Pachtmodell beinhaltet.

In der Phase der Projektentwicklung arbeitet Solmotion eng mit den Landwirten und den zuständigen Behörden zusammen.
Wir gehen auf die Kommune zu, stellen das Projekt formlos vor, um offen miteinander das Thema anzugehen, da es etwas Größeres ist, das die Gemeinde in der Zukunft prägen wird.
Gabriel Frittrang von Solmotion Project GmbH
Falls erforderlich, wird ein Flächennutzungsplan erstellt, der durch verschiedene Gutachten zu Naturschutz, Landschaftsschutz und weiteren Aspekten ergänzt wird. Dieser Prozess kann bis zu zwei Jahre dauern.
Nach der Genehmigung beginnt der Bau der Anlage. Bei Eigennutzungsanlagen übernimmt der Landwirt nach Fertigstellung den Betrieb, während Solmotion weiterhin die Überwachung und Wartung übernimmt. „Wir betreuen die Anlage weiterhin über die nächsten Jahre, indem wir sie 24 Stunden am Tag online überwachen, für die jährliche Wartung sorgen und dafür sorgen, dass der Landwirt die richtigen Partner für die Direktvermarktung hat“, ergänzt Frittrang.
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

solmotion project GmbH
Zwergerstraße 15
88214 Ravensburg