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Energie sparen: Photovoltaikanlagen für Wohnungen & Mehrfamilienhäuser

Ein Beitrag von: Energieagentur Oberschwaben GmbH

Photovoltaik lohnt sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Doch wie kann man sich das zunutze machen, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt? Das erklärt der Experte Michael Maucher von der Energieagentur Oberschwaben.
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Betriebsmodelle für PV-Anlagen in Wohnung und Mehrfamilienhäusern

Unterschied

Photovoltaik- vs. Solaranlage

Oft wird die Photovoltaik-Anlage auch als Solaranlage bezeichnet. Das ist nur ein Oberbegriff. Durch Photovoltaik wird elektrischer Strom gewonnen und durch Solarthermie warmes Wasser. Gemeinsam haben die Systeme nur, dass sie sich beide die Sonnenenergie zu Nutze machen.

Auch wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann Sonnenenergie nutzen, um Strom zu produzieren. Der Weg zur Photovoltaik führt für Bewohner eines Mehrfamilienhauses entweder über ein sogenanntes Balkonkraftwerk bzw. Stecker-PV oder über verschiedene Mieterstrommodelle.

Mieterstrom - Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Wenn auf einem Mehrparteienhaus eine Photovoltaikanlage installiert wird, kann der damit produzierte Strom in erster Linie auf die Mieter/Nutzer aufgeteilt werden. Dennoch müssen diese noch einen gewissen Teil Reststrom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Um diese zwei Stromanteile inklusive der jeweils entstandenen Kosten zu ermitteln und die Kosten dann korrekt abzurechnen, gibt es verschiedene Mieterstrommodelle.

Beim Mieterstrom nach EEG beziehen die Mieter des Hauses, auf dem sich die PV-Anlage befindet, ihren Reststrom vom PV-Anlagen-Betreiber. Hier kann der Mieter nicht mehr selbst entscheiden, wo er seinen Reststrom kauft, sondern muss den gesamten Strom, sowohl den Photovoltaik- als auch den Reststrom, vom PV-Anlagen-Betreiber beziehen. Der Anlagenbesitzer übernimmt beim Mieterstrommodell sozusagen die Rolle des Stromversorgers.

Gesetzesänderung

Vorteile durch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Vorteile beim Mieterstrom bringt das Solarpaket I, das der Bundestag kürzlich erlassen hat. Darin wurde das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Demnach können Mieter künftig selbst den Ergänzungstarif für den Netzstrom abschließen, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird. Jetzt muss der PV-Anlagen-Betreiber nur noch abrechnen, wie viel Solarstrom jeder Mieter verbraucht hat und die Mieter können sich ganz normal ihren Stromversorger aussuchen, der dann für die Lieferung des Netzstroms zuständig ist.

Steckerfertige Balkonkraftwerke

Steckerfertige Balkonkraftwerke können von jedem ganz einfach gekauft werden, wie etwa eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank.

Michael Maucher, Energieagentur Oberschwaben
Wichtig

PV-Module gut befestigen

Man sollte die PV-Module an einer geeigneten Stelle so befestigen können, dass sie auch etwaigen Windböen standhalten können.

Neben den PV-Modulen gehört auch ein kleiner Wechselrichter dazu, der den durch die Module produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, der im Haushalt verwendet werden kann. „Balkonkraftwerke sind nicht viel größer als andere Haushaltsgeräte, weshalb sie normalerweise von einer Person in die Wohnung getragen und z. B. am Balkon befestigt, werden können.“ Dann wird der Stecker der Anlage in die Steckdose gesteckt und schon läuft das Balkonkraftwerk. „Das funktioniert ähnlich wie bei normalen Haushaltsgeräten – nur dass es eben Strom produziert, statt verbraucht“, erklärt Michael Maucher.

Balkonkraftwerke sind nicht viel größer als andere Haushaltsgeräte, weshalb sie normalerweise von einer Person in die Wohnung getragen und z. B. am Balkon befestigt, werden können.
Balkonkraftwerke sind nicht viel größer als andere Haushaltsgeräte, weshalb sie normalerweise von einer Person in die Wohnung getragen und z. B. am Balkon befestigt, werden können. (Foto: Colourbox)

Vorteile eines Balkonkraftwerks

Die Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk sind überschaubar.

Michael Maucher, Energieagentur Oberschwaben

Vorteile eines Balkonkraftwerks: Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme sind einfach. Und man profitiert sofort von dem günstigeren Photovoltaikstrom. Zudem entfällt für den Kauf eines Balkonkraftwerks die Mehrwertsteuer. Für Balkonanlagen gibt zwar keine Bundesförderung, aber auf lokaler Ebene wird sie zum Teil durchaus gefördert. Hier lohnt es sich also, zu prüfen, ob es am individuellen Standort kommunale Förderungen gibt.

Man sollte die PV-Module an einer geeigneten Stelle so befestigen können, dass sie auch etwaigen Windböen standhalten können.
Man sollte die PV-Module an einer geeigneten Stelle so befestigen können, dass sie auch etwaigen Windböen standhalten können. (Foto: Colourbox)

So funktioniert ein Balkonkraftwerk

Wenn man sein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, muss man es noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dort ist u. a. der Zähler mit entsprechender Zählernummer anzugeben. Zu beachten sind die aktuell gültigen Grenzwerte von maximal 2 kWp (2.000 Wp) Modulleistung und 0,8 kW (800 W) Wechselrichterleistung. Durch diese Anmeldung weiß der Netzbetreiber auch, dass evtl. der Zähler ausgetauscht werden muss. Darum muss sich der Betreiber des Balkonkraftwerks also nicht selbst kümmern. Getauscht würde in diesem Fall der Zähler durch den Netzbetreiber. Weiterer wichtiger Punkt: Beim Balkonkraftwerk gibt es keine Einspeisevergütung für den Überschussstrom.

In der Übergangszeit darf sich der Zähler auch rückwärts drehen

Michael Maucher, Energieagentur Oberschwaben
Wenn man sein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, muss man es noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
Wenn man sein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, muss man es noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. (Foto: Colourbox)

Die Möglichkeiten im Vergleich: Balkonkraftwerk und/oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Es ist auch eine Kombination möglich: Man darf die gemeinschaftliche Photovoltaik-Stromversorgung auf dem Dach des Mehrfamilienhauses nutzen und sich zusätzlich noch ein Balkonkraftwerk zulegen.

Michael Maucher, Energieagentur Oberschwaben

Pro Netzzähler bzw. Wohnung ist nur ein Balkonkraftwerk erlaubt, das maximal 800 Watt einspeisen darf.

Balkonkraftwerk: preiswert und einfach zu installieren

Die großen Vorteile eines Balkonkraftwerkes sind, dass es preiswert ist und dass es jeder selbst installieren kann. Zudem geht es in der Regel schnell: Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme können innerhalb nur eines Tages erledigt sein.

Die einzige potenzielle Hürde bei Balkonkraftwerken: Bisher brauchten Mieter für den Einbau von Balkonkraftwerken die ausdrückliche Zustimmung von Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft. Kürzlich gab es jedoch eine Gesetzesänderung. Dabei wurden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter und Eigentümer einen rechtlichen Anspruch haben. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Das heißt: Die Zustimmung kann künftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden. Vermieter und die Wohnungseigentümergemeinschaft haben jedoch weiterhin ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird.

Damit Mieter über Mieterstrommodelle vom PV-Strom profitieren, muss der Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrparteienhauses installieren lassen.
Damit Mieter über Mieterstrommodelle vom PV-Strom profitieren, muss der Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrparteienhauses installieren lassen. (Foto: Colourbox)

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verschafft Mietern mehr Strom

Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern, deren produzierter Strom per gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung an alle Bewohner verteilt wird, sind in der Anschaffung deutlich teurer als Balkonkraftwerke. Dafür können sie aber auch mehr Strom produzieren, weshalb die einzelnen Bewohner weniger von dem teuren Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen müssen. Große Dach-PV-Anlagen werden zudem meist in Kombination mit einem Batteriespeicher installiert. Dieser speichert den Überschussstrom, sodass dieser auch dann genutzt werden kann, wenn die Photovoltaikanlage gerade keinen Strom produziert. So muss weniger Strom aus dem öffentlichen Netz genutzt werden. Das ist lukrativ, da der Photovoltaikstrom nur einen Bruchteil von dem kostet, was für den Strom aus dem öffentlichen Netz fällig ist.

Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

Energieagentur Oberschwaben 
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