Zum Inhalt springen

Partnerangebot

Anzeige

Was das Solarspitzengesetz für Betreiber bedeutet

Ein Beitrag von: Energieagentur Ravensburg

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das neue Solarspitzengesetz, das die Einspeisung von Solarstrom bei negativen Börsenstrompreisen ins Netz regelt. Betroffene sollten sich jetzt intensiv mit den Änderungen auseinandersetzen.
Veröffentlicht:
Aktualisiert:

Von:
Artikel teilen:

In Deutschland wächst die Solarenergie rasant, und an sonnigen Tagen wird mittlerweile so viel Solarstrom produziert, dass die Preise sogar ins Negative rutschen können. Das führt für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen zu Unsicherheiten. Das neue Gesetz soll genau diese Unsicherheiten beseitigen, indem es klare Regeln schafft und den Eigenverbrauch attraktiver macht. Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und das Risiko eines Blackouts zu verringern.

„Im Januar 2025 haben wir die 100-Gigawatt-Marke überschritten, obwohl die Spitzenlast in Deutschland bei rund 85 Gigawatt liegt. Das bedeutet, dass an sonnigen Tagen mehr Energie ins Stromnetz gespeist wird, als tatsächlich gebraucht wird“, sagt Michael Maucher vom PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben.

Wichtig

Für neue Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gelten die neuen Regeln.

Das Solarspitzen-Gesetz für bestehende PV-Anlagen

Alle PV-Anlagen, die bis zum Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes installiert wurden, unterliegen dem sogenannten Altersrecht. Das bedeutet, dass für diese Bestandsanlagen die neuen Regelungen nicht greifen. Freiwillig kann jedoch auf die Anwendung der neuen Regelung zurückgegriffen werden. Für diese Flexibilität mit der bestehenden Anlage in das neue System zu wechseln, erhalten die Betreiber eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent/kWh.

Für Neuanlagen bringt das Solarspitzengesetz neue Regeln für die Einspeisung von Solarstrom. Dies soll das Stromnetz entlasten.
Bild vergrößern
Für Neuanlagen bringt das Solarspitzengesetz neue Regeln für die Einspeisung von Solarstrom. Dies soll das Stromnetz entlasten. (Foto: Energieagentur Ravensburg)

Änderungen für Neukäufer von PV-Anlagen

Bisher erhielten Betreiber von PV-Anlagen eine Einspeisevergütung – selbst bei negativen Börsenstrompreisen. Ziel des neuen Gesetzes ist die Kostensenkung für alle Stromkunden. Betreiber von neuen PV-Anlagen erhalten ab dem 25. Februar keine Vergütung mehr, wenn der Strompreis negativ ist. Zuvor führte dies zu hohen Kosten für die Energieverbraucher.

Bei Volleinspeisung und ohne Speicher sind die Abregelungsverluste durch die 60-Prozent-Regelung begrenzt. Nach Berechnungen der HTW Berlin betragen sie zwischen 1,1 Prozent (bei West-Ost-Ausrichtung der Anlage) und 9 Prozent (bei Südausrichtung) der erzeugten Solarstrommenge. Schon bei Eigenstromnutzung sind die Werte geringer.

Da inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen mit einem intelligent betriebenen Speicher betrieben werden, dürften Betreiber dadurch in der Regel keine nennenswerten Nachteile entstehen.

Wichtig

Die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen wird auf 60 Prozent beschränkt, solange diese nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Ausgenommen von der Regelung sind Steckersolargeräte.

In sonnenreichen Regionen produzieren Photovoltaikanlagen oft mehr Strom, als benötigt wird – das Gesetz soll helfen, diese Energie sinnvoll zu nutzen.
Bild vergrößern
In sonnenreichen Regionen produzieren Photovoltaikanlagen oft mehr Strom, als benötigt wird – das Gesetz soll helfen, diese Energie sinnvoll zu nutzen. (Foto: Energieagentur Ravensburg)

Reaktion der Solarbranche

Die Solarbranche nimmt die Änderungen insgesamt recht gelassen auf, da keine drastischen Veränderungen zu erwarten sind

Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg

Es sollte beachtet werden, dass ein genereller Stopp des Zubaus von Photovoltaikanlagen nicht im Interesse der Branche liegt. Eine sinnvolle Integration der Solarenergie ins Stromnetz schafft gleichzeitig mehr Spielraum für die Inbetriebnahme weiterer Anlagen.

Einspeisevergütung

Viele Betreiber fragen sich jetzt, ob sich die Einspeisevergütung noch lohnt. PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben-Energieexperte Michael Maucher sagt dazu ganz klar: Ja. Zwar wird die Vergütung zweimal pro Jahr im Februar und August um ein Prozent leicht gesenkt, doch das ist keine neue Entwicklung – diese Anpassung gilt schon seit 2024 und fällt moderat aus. Die größte Änderung betrifft jedoch die Netzeinspeisung bei negativen Strompreisen. In diesen Zeiten darf kein Strom mehr ins Netz eingespeist werden, der Eigenverbrauch bleibt aber uneingeschränkt möglich. Wer überschüssige Energie speichert, kann sie später selbst nutzen oder ins Netz einspeisen. Das kann sich für viele Haushalte sogar lohnen: Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen, wodurch man unabhängiger wird.

Wegen der Wirtschaftlichkeit braucht sich aber kein Anlagenbetreiber Sorgen zu machen. Die Stunden, in denen eine Einspeisung nicht möglich ist, werden an den zwanzigjährigen Vergütungszeitraum angehängt.

Und wer das Beste aus seiner PV-Anlage herausholen möchte, sollte auf eine Lösung mit Smart Meter und intelligentem Energiemanagement setzen. Dann hat man einen längeren Vergütungsanspruch und eine höhere Eigennutzungsquote.

Das neue Solarspitzengesetz zeigt, dass die Bundesregierung smarte Energielösungen weiterhin unterstützen möchte

Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg

Das macht Sinn, weil sie helfen

  • die Energiewende voranzubringen
  • gleichzeitig das Netz zu entlasten
  • bzw. die Netzkosten zu senken
Das Solarspitzengesetz beeinflusst vor allem neue Anlagen, während Bestandsanlagen nach altem Recht weiterlaufen.
Bild vergrößern
Das Solarspitzengesetz beeinflusst vor allem neue Anlagen, während Bestandsanlagen nach altem Recht weiterlaufen. (Foto: Energieagentur Ravensburg)

Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

Energieagentur Oberschwaben
Zeppelinstraße 16
88212 Ravensburg