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AnzeigeHaus mit in die Ehe gebracht: Jetzt steht die Scheidung vor der Tür. Was tun?
Ein Beitrag von: GARANT Immobilien

Die Ehe ist ein bedeutender Schritt im Leben, der nicht nur die emotionale, sondern auch die finanzielle Verbindung zweier Menschen symbolisiert. Wenn ein Ehepartner ein Haus mit in die Ehe bringt, kann dies bei einer Scheidung zu komplexen Situationen führen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen und finanziellen Aspekte bei einer Scheidung, die berücksichtigt werden müssen, wenn eine Immobilie in die Ehe eingebracht wurde.
Inhaltsverzeichnis
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Wenn ein Ehepartner ein Haus in die Ehe einbringt, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, die diesen Prozess regeln. In Deutschland unterscheidet man beim Güterrecht zwischen den Güterständen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
Alleineigentum
Es ist nicht zwingend der Fall, dass das Eigenheim beiden Ehepartnern zusteht. Es kann vorkommen, dass lediglich einer der Ehepartner als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch verzeichnet ist, und nicht beide. In einer solchen Situation ist die Immobilie ausschließlich im Besitz einer Partei. Dieser Zustand wird durch eine Scheidung nicht verändert.
Zugewinngemeinschaft
In der Zugewinngemeinschaft, die der gesetzliche Güterstand ist, wird das Anfangsvermögen von dem Endvermögen abgezogen, um den Zugewinn während der Ehezeit zu ermitteln. Das Alleineigentum an der Immobilie bleibt grundsätzlich erhalten, kann aber bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Rolle spielen.
Wann gilt eine Immobilie als Alleineigentum beim Zugewinnausgleich?
Ein Haus gilt im Kontext des Zugewinnausgleichs als Alleineigentum, wenn es im Verlauf der Ehe nur von einem der Ehepartner erworben wurde und ausschließlich dieser als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet ist.
Was gehört zum Endvermögen?
Zum Endvermögen beim Zugewinn gehören unter anderem die folgenden Vermögensbestandteile:
- Geldmittel (in bar sowie auf Bankkonten)
- Aktien und Lebensversicherungspolicen
- Wertvolle Objekte, beispielsweise ein Fahrzeug oder ein Computer
- Immobilienbesitz
Gütertrennung
Im Rahmen der Gütertrennung bleibt das Vermögen jedes Ehepartners auch nach der Hochzeit getrennt. Sollte während der Ehezeit eine Immobilie gemeinschaftlich angeschafft und beide Partner als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet sein, fällt dieses Eigentum nicht unter die Gütertrennung. Das bedeutet, dass bei einer Trennung der Immobilienwert zwischen den Parteien ausgeglichen werden muss. Dies kann, ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft, durch verschiedene Methoden wie Verkauf, Versteigerung, Vermietung oder Auszahlung des entsprechenden Wertes erfolgen. Bei Unstimmigkeiten kann ein Gericht die endgültige Entscheidung treffen.

Gütergemeinschaft
Im Rahmen der Gütergemeinschaft verschmelzen die individuellen Vermögenswerte der Partner zu Beginn der Ehe zu einem gemeinsamen Vermögen. Dieses wird als „Gesamtgut“ bezeichnet und muss im Falle einer Scheidung geteilt werden. Neben dem Gesamtgut unterscheidet das Gesetz jedoch auch das Sondergut. Hierzu zählen Gegenstände, die sich nicht teilen lassen (wie zum Beispiel ein Nießbrauchsrecht). Außerdem gibt es noch das Vorbehaltsgut, das Objekte einschließt, die aufgrund spezieller Bedingungen vom Gesamtgut ausgenommen sind. Bei Personen, die Immobilien besitzen, kann es vorkommen, dass eine Immobilie im Ehevertrag als Vorbehaltsgut festgelegt wird. In solchen Fällen sind Wohnungen und Häuser bei einer Trennung nicht mehr Bestandteil des zu teilenden Gesamtguts nach dem Ende der Ehe.
Risiken und Möglichkeiten
Zugewinnausgleich: Was passiert, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?
Wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, kann dies sowohl Risiken als auch Möglichkeiten mit sich bringen. Im Falle einer Scheidung kann der nicht eingetragene Ehepartner Ansprüche auf einen Teil des Wertzuwachses der Immobilie während der Ehezeit geltend machen, sofern ein Zugewinnausgleich stattfindet. Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, kann ein Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung abgeschlossen werden, die die finanziellen und rechtlichen Aspekte klar regelt.
Jedoch ist ein Haus, das einem der Ehepartner während der Ehezeit als Erbschaft oder Geschenk zugekommen ist, vom besagten Zugewinnausgleich ausgeschlossen. In diesem Fall wird lediglich die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehezeit berücksichtigt, von welcher der andere Ehepartner dann finanziell profitieren kann.
Minimierung der Risiken durch Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen
Um diese Risiken zu minimieren, können Ehepartner verschiedene rechtliche Instrumente nutzen, wie zum Beispiel einen Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen. In einem Ehevertrag können spezifische Vereinbarungen getroffen werden, die den finanziellen und rechtlichen Schutz des nicht eingetragenen Partners sicherstellen. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass im Falle einer Scheidung eine bestimmte Aufteilung des Immobilienwerts vorgenommen wird.
Notarielle Vereinbarungen können ebenfalls eine sinnvolle Option sein, um die Rechte und Pflichten beider Partner klar zu definieren und festzulegen, wie mit der Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgegangen werden soll. Durch solche Vereinbarungen kann sichergestellt werden, dass beide Partner im Falle einer Trennung fair behandelt werden und ihre jeweiligen Interessen gewahrt bleiben.
Zugewinnausgleich und Immobilien
Die Angelegenheit wird komplex, wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Immobilie besitzt. Hierbei muss die gerechte Aufteilung geklärt werden, da Immobilien schließlich nach einer Trennung nicht ohne Weiteres physisch geteilt werden können.
Es ist wesentlich zu verstehen, dass es bei einer Zugewinngemeinschaft primär um finanzielle Ausgleichsforderungen geht. Das bedeutet, dass das (Ex-)Ehepaar eine Übereinkunft finden muss, wie der finanzielle Wert des Hauses oder der Wohnung zwischen ihnen aufgeteilt werden kann.
Hierbei stehen in der Regel drei verbreitete Optionen zur Auswahl: Erstens kann die Immobilie nach der Trennung verkauft oder versteigert werden, wobei der erzielte Gewinn zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen gemeinsam zu teilen, wobei auch die anfallenden Kosten, wie beispielsweise für Reparaturen, gemeinsam getragen werden müssen. Eine dritte Alternative wäre, dass einer der Partner den anderen finanziell ausgleicht und somit die volle Eigentümerschaft über die Immobilie erhält.
Scheidung: Haus mit Krediten belastet
Eine Scheidung kann auch die Frage aufwerfen, wie mit bestehenden Immobilienkrediten umgegangen wird, insbesondere wenn das Haus mit Krediten belastet ist. In vielen Fällen sind Ehefrau und Ehegatte Kreditnehmer von Hauskrediten, was die Angelegenheit komplizierter macht.
Es ist möglich, eine Vereinbarung zu treffen, in der festgelegt wird, wer die Kreditverbindlichkeiten übernimmt. In einigen Fällen kann der Kreditvertrag geändert werden, um nur einen Ehepartner als Kreditnehmer zu führen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Banken im Außenverhältnis beide Ehepartner als Schuldner halten können, wenn ursprünglich beide den Kreditvertrag unterzeichnet haben.

Praktische Tipps: Haus & Scheidung
Die Behandlung von Immobilien bei einer Scheidung kann eine komplexe Angelegenheit sein. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können:

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Fazit
Die Scheidung kann eine stressige Zeit sein, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien geht. Es ist von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig rechtliche und finanzielle Aspekte zu klären und so potenzielle Konflikte zu vermeiden. Die Berücksichtigung von Aspekten wie dem Zugewinnausgleich, den Kreditverbindlichkeiten und den rechtlichen Grundlagen kann Ihnen helfen, Entscheidungen zu treffen und einen fairen Ausgleich zu erreichen.
Denken Sie daran, dass eine frühzeitige Beratung durch Experten wie Anwälte, Immobilienmakler oder Notare Ihnen helfen kann, den besten Weg zu finden, um mit der Situation umzugehen und eine Lösung zu finden, die für beide Parteien gerecht ist. Mit dem passenden Immobilienmakler können Sie anschließend den höchstmöglichen Verkaufspreis für Ihr Haus erzielen.
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

GARANT Immobilien
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70182 Stuttgart