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Ü20-Anlage: Was kann man nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung mit der PV-Anlage machen?

Ein Beitrag von: Energieagentur Oberschwaben

Nach 20 Jahren können Photovoltaik-Anlagen noch viele weitere Jahre umweltfreundlich Strom erzeugen - wichtig ist es, eine Lösung dafür zu finden, wie sie nach dem Auslaufen der Förderung wirtschaftlich betrieben werden können.
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Möglichkeiten, Pflichten und Rechte auch für „Ü20-Anlagen“, also Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Betroffene sollten sich jetzt intensiv mit den Möglichkeiten des Weiterbetriebs auseinandersetzen.

INFO

In Deutschland fallen seit Ende 2022 jedes Jahr rund 20.000 PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung – mit steigender Tendenz.

„Dabei gehören diese Anlagen noch lang nicht zum ‚alten Eisen‘, sondern können weiterhin noch viele Jahre Strom erzeugen“, sagt Michael Maucher von der Energieagentur Oberschwaben.

Folgende Optionen zum Weiterbetrieb sind möglich:

  • Weiterbetrieb als Volleinspeisung
  • Wechsel auf Eigenversorgung
  • Überschusseinspeisung
  • Direktvermarktung
  • Zuletzt kann auch ein Repowering stattfinden und die Leistung zu erhöhen und PV-Strom zu erzeugen.
In Deutschland fallen seit Ende 2022 jedes Jahr rd. 20.000 PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung – mit steigender Tendenz.
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In Deutschland fallen seit Ende 2022 jedes Jahr rd. 20.000 PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung – mit steigender Tendenz. (Foto: ea-obs)

Weiterbetrieb mit Volleinspeisung

Nach dem Ende der Vergütungsdauer der Photovoltaik-Anlage kann wie bisher weiter Photovoltaik-Strom ins Netz eingespeist werden. Dies geschieht automatisch, wenn der Anlagenbetreiber nicht aktiv wird. Der eingespeiste Strom wird vom Netzbetreiber mit dem Jahresmarktwert Solar vergütet, abzüglich der Vermarktungskosten. Da sich der Betrag im unteren/mittleren Cent-Bereich bewegt, ist dies eher eine Übergangslösung. Die Regelung dieser Form des Weiterbetriebs ist laut aktuellem EEG befristet bis Ende 2032.

Weiterbetrieb mit Eigenversorgung und Überschusseinspeisung

Durch die Eigennutzung des PV-Stroms wird der Strombezug und somit auch die Bezugskosten reduziert. Um den erzeugten Strom selbst nutzen zu können, muss die Anlage auf Eigenversorgung umgestellt werden. Die notwendige Umrüstung der Anlage und Meldung beim Netzbetreiber übernimmt der Solateur bzw. Elektriker.

PV-Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann gleich, wie oben, zum Jahresmarktwert ins Netz einspeist werden

Michael Maucher von der Energieagentur Oberschwaben
Durch die Eigennutzung des PV-Stroms wird der Strombezug und somit auch die Bezugskosten reduziert.
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Durch die Eigennutzung des PV-Stroms wird der Strombezug und somit auch die Bezugskosten reduziert. (Foto: ea-obs)

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