Partnerangebot
AnzeigeBarrierefreier Garten: behindertengerecht & rollstuhlgerecht
Ein Beitrag von: Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.

Rund 9,5 Millionen Menschen in Deutschland gelten als behindert nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX. Privat finanzierte Organisationen, wie die Aktion Mensch, bieten unter bestimmten Voraussetzungen Förderprogramme an, um beispielsweise den Ausbau eines barrierefreien Gartens zu unterstützen. Sogar für den behindertengerechten Umbau von Kleingartenwohnhäusern und der barrierefreien Gartengestaltung sind mitunter Fördermittel erhältlich. Wie ein barrierefreier Garten aussehen sollte und welche wichtigen Punkte zu beachten sind, konnten wir im Gespräch mit Hannes Keppler klären, einem der Geschäftsführer von Garten Moser in Reutlingen und ein anerkannter Spezialist für barrierefreie Außenanlagen.
Inhaltsverzeichnis
Barrierefreier Garten: Behindertengerecht & rollstuhlgerecht
Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040?
„Öffentlich zugängliche Gebäude“ und „Wohnungen“. Inzwischen ist auch die DIN 18040-3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ verbindlich. In der DIN 18040 ist die Breite von Fluren und Wegen festgeschrieben, genau wie das maximale Längsgefälle oder Quergefälle, wenn Gartenwege für Rollstuhlfahrer angelegt werden. Die Breite von Terrassentüren und Gartentoren wurde festgelegt und es werden bestimmte Plattenbeläge empfohlen, um Stolperfallen zu vermeiden.
DIN 18040
Die DIN 18040 ist eine relativ neue Norm. Ihre thematische Grundlage ist das barrierefreie Bauen und die dazugehörigen Planungsgrundlagen. Anfang 2023 wurden die ersten beiden Teile der DIN 18040 veröffentlicht:
„Die DIN 18040 befasst sich mit der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und ihren Außenanlagen", erklärt Hannes Keppler von Garten Moser dazu. „Die Norm stellt im Prinzip sicher, dass solche Anlagen so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Sie legt großen Wert darauf, dass Barrierefreiheit nicht nur körperliche Zugänglichkeit, sondern auch Nutzbarkeit und Sicherheit für alle Menschen umfasst, um ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
In diesem Zusammenhang erklärt Hannes Keppler auch den gesetzmäßigen Unterschied zwischen einer rollstuhlgerechten und einer barrierefreien Gartengestaltung: „Der Unterschied liegt in den Anforderungen und den Zielgruppen, auf die sie abzielen. Beide Begriffe beziehen sich auf die Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen Räumen und privaten Bereichen, um sie für Menschen mit Einschränkungen nutzbar zu machen. Sie haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte und Standards.“
„Der Zugang sollte möglichst stufenlos sein", führt Keppler als Beispiel an. „Wenn es möglich ist, sollte die Steigung nicht mehr als 6 Prozent betragen. Handläufe oder Handgriffe sollten vorgesehen werden und indirekt beleuchtet sein. Ausreichende Bewegungs- und Drehflächen sind wichtig, damit keine Ecken oder andere Hindernisse den Zugang blockieren. Zudem sollten die Türen oder Tore mindestens 90 Zentimeter breit sein.“
Garten barrierefrei gestalten
Wie bei einer Wohnung oder einem Haus sind auch bei der barrierefreien Gartengestaltung einige Punkte zu beachten, die fast alle in der DIN 18040 zu finden sind. Im Prinzip ist diese Norm ein Handbuch, eine Anleitung, wie ein behindertengerechter Garten konzipiert wird.
Barrierefreier Gartenzugang
Jeder Gartenbauingenieur beginnt mit dem schwellenlosen Gartenzugang. Bei der Planung und beim Bau stehen die Wünsche des Gartenbesitzers und diverse Vorgaben im Fokus, die auch in der DIN 18040 zu finden sind. Wollen Sie Ihre private Oase behindertengerecht ausbauen, dann finden Sie das passende Unternehmen über die unabhängige GaLaBau Fachbetriebssuche. Sie teilen Ihre Vorgaben dem Landschaftsgärtner oder Gartenbauer mit, den Sie damit beauftragen, Ihren Garten barrierefrei zu gestalten. Bei den Gartenwegen sollten die Prioritäten auf diesen Aspekten liegen:
- optimale Wegbreiten
- seniorenfreundliche Gartentüren
- sanfte Rampensteigungen
- Gartenwegbelag geeignet für Gehhilfe und Rollstuhl

Zu diesem umfangreichen Thema bezieht Hannes Keppler wie folgt Stellung: „Die Breite der Wege sollte im Normalfall 1,20 Meter betragen, damit ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen vorhanden ist. Bei viel Bewegungsverkehr, besonders im öffentlichen Bereich, kann auch eine Breite von 1,50 Metern sinnvoll sein. Die Steigung sollte maximal 6 Prozent betragen. Die Querneigung für die Entwässerung sollte bei maximal zwei Prozent liegen, damit das Wasser ablaufen kann, ohne dass der Rollstuhlfahrer seitlich abdriftet. Materialien sollten rutschfest sein – eingestuft als R11 im Außenbereich. Asphaltierte oder gepflasterte Wege mit kleinen Fugen (maximal 5 Millimeter) sind ideal. Splitwege können auch verwendet werden, wenn sie mit Wabenplatten stabilisiert sind.“
Höhenunterschiede überwinden
Es ist mitunter kompliziert oder aufwendig, einen Garten barrierefrei zu gestalten. Oft sind Höhenvorsprünge an der Veranda zu überbrücken, die Terrassenbreite geht nicht mit der Fahrspur eines Rollstuhls konform, oder die Rasenflächen haben eine zu starke Neigung, was insbesondere bei Hanggrundstücken häufig der Fall ist. Aber Fachleute im Bereich der barrierefreien Gartengestaltung wissen Tricks und Kniffe anzuwenden, um solche Widrigkeiten zu umgehen oder auszugleichen. So kann für die Terrasse oder den Gartenweg ein Belag gewählt werden, der extrem rutschfest ist. Dabei sind großformatige Fliesen aus Feinsteinzeug besonders beliebt. Sie werden auch in Schwimmbädern gerne verwendet.

„Eine detaillierte Garten- und Außenanlagenplanung im Vorhinein ist extrem wichtig, um Steigungen und Neigungen korrekt einzuhalten“, meint Hannes Keppler dazu. „Höhenunterschiede können durch Mauern oder Terrassierungen und entsprechende Ebenen geschaffen werden, die über Wege oder Rampen verbunden sind. Auf diesen Wegen sollten Ruheplätze eingeplant werden, die mindestens 1,50 Meter lang sind, damit die Menschen verschnaufen können. Eine gute Planung im Voraus ist entscheidend, um späteren Problemen vorzubeugen.“
Barrierefreies Gärtnern
Bei der Konzeption eines barrierefreien Gartens stehen die Gartenwege, die Terrasse, Rampen, Türen und Tore ganz oben auf der Liste. Mit Kreativität und den richtigen Experten gibt es jedoch noch weitere Möglichkeiten, einen barrierefreien Garten zu schaffen. Im begründeten Einzelfall besteht sogar die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten für eine solche Investition ganz oder teilweise übernimmt.
Zu den Möglichkeiten gehören:
- Rollibeete, also mit dem Rollstuhl im Garten unterfahrbare Beete, die als eine Art Hochbeet konstruiert sind.
- Sträucher, Kräuter, Blumen und anderes Grünzeug in Hängetöpfen, die an Mauervorsprüngen oder dem behindertengerechten Gartenhaus angebracht werden.
- Kein Hantieren mit widerspenstigen Wasserschläuchen dank einfach zu installierender automatischer Bewässerungsanlagen.
- Erhöhte Staudenflächen, etwa in Hochbeeten, um Tomatenstauden, Bohnenranken oder Dornengewächse nachziehen oder pflegen zu können
Zum barrierefreien Gärtnern sagt Keppler: „Bewässerungsanlagen sind grundsätzlich eine gute Sache. Es gibt automatische Bewässerungsanlagen mit Regensensoren oder Bodenfeuchtesensoren, die automatisch an- und ausschalten. Rasenflächen können durch Sprinkler- oder Unterflurbewässerungssysteme bewässert werden, die automatisch laufen. In Pflanzbeeten oder um Gehölz und Bäume herum werden Tropfschläuche eingesetzt, die nach entsprechender Einstellung bewässern. Für Menschen mit Einschränkungen ist das eine Erleichterung, da die Bewässerung automatisch erfolgt. Auch für die Pflanzen ist es besser, da das Wasser direkt an die Wurzeln gelangt.“

Selbstversorgung im barrierefreien Garten
Auch zur Selbstversorgung und bezüglich produktiver Gartenarbeit für Menschen mit Einschränkungen hat Hannes Keppler von Garten Moser in Reutlingen einen guten Rat: „Es gibt aus meiner Erfahrung zwei tolle Lösungen. Zu nennen ist zum einen das Hochbeet, das aus Holz, Naturstein oder Betonsteinen bestehen kann. Der Rollstuhlfahrer kann heranfahren und auf Sitzhöhe gärtnern. Wichtig ist, dass das Hochbeet nicht zu tief ist, damit man gut drankommt. Wir haben schon Lösungen mit zwei Mauern und einer Aluschale dazwischen gebaut, sodass man wie an einem Tisch mit den Füßen darunter fahren kann. Zum anderen gibt es Spalierobst, also kleingezüchtete Bäume wie Birnen oder Äpfel, die an Holzkonstruktionen gezogen werden. Man kann sie bequem im Sitzen oder ohne großen Aufwand ernten. Man sollte dabei auf pflegeleichte Staudenmischungen oder Gehölze setzen, die hitzeverträglich und trockenheitsresistent sind. Es gibt viele Varianten, aber Lavendel ist zum Beispiel relativ einfach zu pflegen und muss nur ein- bis zweimal im Jahr zurückgeschnitten werden. Bei Heckenpflanzen sollte man langsam wachsende Arten wählen, die maximal zweimal im Jahr geschnitten werden müssen. So reduziert sich der Pflegeaufwand. Wichtig ist auch hier eine detaillierte Planung im Voraus, um die passenden Pflanzen auszuwählen.“

Wer bereits ein Gartenbauunternehmen mit der barrierefreien Gartengestaltung beauftragt hat, der kann sich von den Experten auch in Bezug auf die Pflanzenwahl beraten lassen. Alternativ steht online GaLaBau zur Verfügung, wo die Biodiversität einen besonderen Themenpunkt darstellt.
Barrierefreie Gärten schaffen Unabhängigkeit
Warum ein barrierefreier Garten derart wichtig ist, erklärt Hannes Keppler wie folgt: „Ein barrierefreier Garten kann die persönliche Freiheit und Lebensqualität erheblich steigern. Menschen können ihren Garten in verschiedenen Lebensphasen nutzen – sei es im Alter oder bei Einschränkungen. Dies wirkt sich positiv auf das physische und psychische Wohlbefinden aus. Wir haben erlebt, dass ältere Menschen, die sich zuvor nicht mehr aus dem Haus trauten, durch einen barrierefreien Garten wieder mehr Lebensqualität und Freude im Freien erlangen.“

Das sehen auch die Krankenkassen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die KfW und Organisationen wie Aktion Mensch so. Deshalb werden im Einzelfall und nach Prüfung Zuschüsse, zinsfreie Kredite oder Fördergelder für barrierefreie Gärten bewilligt.
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
Filderstraße 109/111
70771 Leinfelden-Echterdingen