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Handwerkerleistung auf 3 Jahre verteilen & Steuern sparen
Ein Beitrag von: Haus & Grund Lindau

Viele Steuerzahler sind sich nicht bewusst, dass das Finanzamt ihnen beim Thema Handwerkerkosten unter die Arme greift. Durch eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann man bei der jährlichen Steuererklärung profitieren. Insbesondere wenn es um größere Projekte geht, bei denen die Handwerkerrechnung einen beträchtlichen Betrag erreicht, kann die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Doch wie funktioniert das genau mit dem Verteilen von Handwerkerleistungen über einen Zeitraum von 3 Jahren? Dieser Artikel führt Sie in die Materie ein und zeigt Ihnen, wie Sie durch diese Steuerermäßigung Ihre Steuerlast effektiv reduzieren können und eine Steuererstattung erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Aufteilung von Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung
Die Möglichkeit, Handwerkerrechnungen steuerlich geltend zu machen, ist für viele Steuerzahler ein attraktiver Weg, die finanzielle Belastung von Handwerkerarbeiten, insbesondere Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, zu mildern. Doch wie kann man diese Kosten effizient über mehrere Jahre verteilen? Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung sowie eine Beispielrechnung zur Aufteilung von Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung.
Fall 1: Die allgemeine Handwerkerrechnung
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, gilt es einige Dinge zu beachten. Pro Jahr können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Steuerzahler jährlich bis zu 1.200 Euro sparen kann. Vor allem bei umfangreichen Handwerkerarbeiten, bei denen die Rechnungsbeträge besonders hoch sind, kann sich die Aufteilung über drei Jahre lohnen.
- Die Vorlage einer detaillierten Rechnung beim Finanzamt, in welcher Lohn- und Materialkosten separat aufgeführt sind.
- Ein Überweisungsbeleg der Bank muss beigefügt sein, denn Barzahlungen sind nicht zulässig.
- Ein handschriftlicher Vermerk auf der Rechnung wie „Betrag dankend erhalten“ wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Fall 2: Energetische Sanierung
Hier geht es um die energetische Modernisierung von selbst bewohnten Eigenheimen. In solchen Fällen können Steuerzahler durch eine Steuerermäßigung 20 Prozent der gesamten Aufwendungen – sowohl Arbeitskosten als auch Materialkosten – über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuerschuld abziehen. Dieser Abzug kann als eine Art Steuerbonus betrachtet werden. Insbesondere bei hohen Aufwendungen, die im Rahmen einer umfangreichen Modernisierung anfallen, bietet sich dieser Steuerbonus als erhebliche finanzielle Entlastung an. Bei einem Höchstbetrag von 200.000 Euro kann man somit maximal 40.000 Euro zurückbekommen. Außerdem können Kosten, die für die Planung und Überwachung solcher Maßnahmen durch Fachleute entstehen, dank der Steuerermäßigung sogar zu 50 Prozent berücksichtigt werden, wie im § 35 c EStG festgehalten.
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Installation oder Aktualisierung von Lüftungsanlagen
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung von Betrieb und Verbrauch
Es ist nicht notwendig, einen Antrag zur steuerlichen Förderung zu stellen. Die Geltendmachung des Steuerbonus erfolgt direkt über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Erstmals war dies für das Steuerjahr 2020 im darauf folgenden Jahr möglich. Eine spezielle Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen durch den ausführenden Betrieb oder einen Energieberater ist jedoch zwingend erforderlich.
Handwerkerrechnung absetzen Beispielrechnung
Nehmen wir an, Sie haben im Laufe eines Jahres Handwerkerleistungen in Höhe von 6.000 Euro in Anspruch genommen. Weiterhin haben Sie einen Bruttolohn von 30.000 Euro und Werbungskosten von 5.000 Euro. Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
Die steuerliche Begünstigung durch das Absetzen der Handwerkerleistungen ermöglicht Ihnen in diesem Beispiel also eine Steuerersparnis von 1.200 Euro. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, sämtliche relevanten Ausgaben in der Steuererklärung korrekt anzugeben.
Handwerkerrechnung absetzen: brutto oder netto?
In der Steuerwelt sind Brutto- und Nettoabsetzungen nicht unbedingt gängige Begriffe. In diesem Kontext beziehen sich Brutto- und Nettoabsetzungen allerdings auf den Unterschied zwischen dem Gesamtbetrag einer Rechnung (Brutto) und dem Betrag ohne die enthaltene Umsatzsteuer (Netto). Die Möglichkeit einer Steuerermäßigung kann sich dabei je nachdem, ob man den Brutto- oder Nettobetrag zur Berechnung heranzieht, unterschiedlich auswirken. Es ist also entscheidend zu verstehen, welcher Betrag in welchem Kontext für die Steuerermäßigung relevant ist.
Steuerliche Auswirkungen
- Höherer Absetzbetrag bei Bruttoabsetzung: Bei der Bruttoabsetzung profitiert der Steuerzahler von einem höheren abzugsfähigen Betrag, da hier auch die Umsatzsteuer berücksichtigt wird. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn der maximale Höchstbetrag für Handwerkerleistungen ausgeschöpft werden soll.
- Einschränkung bei der Nettoabsetzung: Bei der Nettoabsetzung können Steuerzahler zwar die Umsatzsteuer nicht absetzen, aber in einigen Fällen kann diese Methode dennoch vorteilhaft sein. Zum Beispiel, wenn der Steuerzahler als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Vorsteuer bereits geltend gemacht hat.
Handwerkerrechnung ein Jahr später absetzen
Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb Steuerzahler überlegen, eine Handwerkerrechnung nicht sofort, sondern erst im Folgejahr bei der Steuererklärung geltend zu machen. Vielleicht wollen sie ihren Steuervorteil optimieren oder haben die Rechnung schlichtweg vergessen einzureichen. Aus welchen Gründen auch immer Sie sich dafür entscheiden, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit und kann unter bestimmten Umständen auch vorteilhaft sein.
Wann ist das Absetzen ein Jahr später möglich?
Falls Sie am Jahresende einen Handwerker engagieren, sollten Sie auch bedenken, inwieweit Sie steuerliche Abzugsmöglichkeiten bereits genutzt haben. Wenn die Rechnung den Maximalbetrag übersteigt, könnte es sinnvoll sein, einen Zahlungsanteil ins kommende Jahr zu legen. Für das Finanzamt ist das Zahlungsdatum entscheidend, nicht das Datum der durchgeführten Arbeiten. Dies sollten Sie bereits im Voraus mit Ihrem Handwerker besprechen, um die steuerlichen Vorteile optimal über zwei Jahre auszuschöpfen.

Beispiel
Die Arbeiten werden Ende des Jahres 2023 durchgeführt. Sie verhandeln mit Ihrem Handwerker, dass er die Rechnung erst im Januar 2024 stellt. So können Sie bei der Steuererklärung für 2024 die Handwerkerleistung absetzen.
Vorteile des späteren Absetzens
- Optimierung des Steuervorteils: Wenn Sie bereits im laufenden Jahr den Höchstbetrag für abzugsfähige Handwerkerkosten ausgeschöpft haben, kann es sinnvoll sein, weitere Rechnungen erst im nächsten Jahr geltend zu machen, um dann erneut von der Steuerermäßigung zu profitieren.
- Flexibilität bei großen Projekten: Bei umfangreichen Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, die sich über mehrere Jahre erstrecken, kann es strategisch klug sein, Rechnungen gezielt in bestimmten Jahren geltend zu machen, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.
- Vereinfachung der Steuererklärung: Bei vielen Handwerkerrechnungen im selben Jahr kann es übersichtlicher sein, einige Rechnungen auf das nächste Jahr zu verschieben, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Wichtig ist, stets die Belege und Überweisungsbelege sorgfältig aufzubewahren. Das Finanzamt kann diese Dokumente als Nachweis verlangen. Außerdem sollten Sie immer darauf achten, dass Rechnungen und Belege vollständig und ordnungsgemäß ausgestellt sind, damit diese Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstgrenzen und andere spezifische Regelungen rund um das Absetzen von Handwerkerleistungen eingehalten werden.
Tipps und Tricks zur optimalen Nutzung dieser steuerlichen Vorteile
Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten. Damit Sie den maximalen Steuervorteil aus dieser Regelung ziehen können, haben wir einige Tipps und Tricks für Sie zusammengestellt:
- Rechnungen aufteilen: Bei größeren Projekten können Sie mit dem Handwerksbetrieb vereinbaren, dass die Rechnung in Teilen gestellt wird. So können Sie den Höchstbetrag über mehrere Jahre ausschöpfen und die maximale steuerliche Vergünstigung erhalten.
- Lohn- und Materialkosten trennen: Achten Sie darauf, dass die Handwerkerrechnung Lohn-, Maschinen-, Gerätekosten und Materialkosten getrennt ausweist. Nur die Arbeitsaufwände und damit verbundene Kosten (ohne Material) sind steuerlich absetzbar.
- Elektronische Zahlung: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Bezahlen Sie also immer per Überweisung, damit Sie einen entsprechenden Beleg haben.
- Bescheinigungen einholen: Bei energetischen Sanierungen sollten Sie sich eine Bescheinigung des Handwerkers oder eines Energieberaters geben lassen, um die Arbeiten steuerlich absetzen zu können.
- Auf Vorauszahlungen achten: Beachten Sie, dass Vorauszahlungen im Jahr ihrer tatsächlichen Zahlung und nicht erst bei Erhalt der Endrechnung geltend gemacht werden können.
- Nebenkosten nicht vergessen: Fahrtkosten des Handwerkers oder die Kosten für die Entsorgung von Altmaterial können ebenfalls unter die steuerlich absetzbaren Handwerkerkosten fallen.
- Neubaumaßnahmen ausschließen: Beachten Sie, dass Neubaumaßnahmen nicht unter die steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen fallen. Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sind begünstigt, nicht aber der Neubau.
- Fristen im Auge behalten: Auch wenn es möglich ist, Handwerkerrechnungen ein Jahr später abzusetzen, sollte man die Fristen für die Steuererklärung nicht aus den Augen verlieren.
- Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Bauvorhaben kann es sinnvoll sein, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder auf einer Ratgeberseite nachzulesen.
- Nicht nur an große Projekte denken: Auch kleinere Handwerkertätigkeiten, wie die Arbeiten des Schornsteinfegers oder kleinere Reparaturen an Haushaltsgeräten, können steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit: Handwerkerkosten – ein oft übersehener Posten in der Steuererklärung
Es ist nicht selten, dass Handwerkerkosten in der Hektik des Alltags und bei der Abgabe der Steuererklärung übersehen werden. Doch dieser vermeintlich kleine Posten kann einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerrückerstattung haben. Es lohnt sich daher, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Durch eine kluge Planung und die bewusste Verteilung der Handwerkerkosten über mehrere Jahre kann man effektiv von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Ein guter Tipp ist daher: Handwerkerkosten nicht vergessen und gegebenenfalls strategisch in die finanzielle Planung einbeziehen!
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

Haus & Grund Lindau
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