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Heizung / Energie

Heizungsförderung 2024 - jetzt bis zu 70 Prozent KfW-Förderung für Heizung

Ratgeber / Lesedauer: 2 min

Sie stehen vor der Entscheidung für eine neue Heizung und möchten von den aktuellen Förderungen profitieren? Dann gibt es unter Umständen bis zu 70 Prozent Förderung.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Regeln für Heizungen neu geschrieben. Doch welche Heizungen werden gefördert? Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? In unserem Interview erläutert Experte Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg die neuesten Trends und gibt praktische Tipps zur Umsetzung. Erfahren Sie alle Details zur neuen KfW-Förderung für Heizungen in unserem ausführlichen Video-Interview und die wichtigsten Punkte hier im Artikel.

Heizungsförderung 2024 - hier das ausführliche Video


Zulässige und geförderte Heizungstypen

Welche Heizungen sind förderfähig, und welche sind ausgeschlossen? Gas- und Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil sowie Elektrodirektheizungen fallen unter den Ausschluss.

Gefördert werden Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen wie Pelletheizungen, Brennstoffzellenheizung, Wasserstoff fähige Heizung (Investitions­mehr­ausgaben). Auch bei Hybridheizungen gibt es eine Förderung, erklärt Michael Maucher.

Was ist eine Hybridheizung?

Maucher erläutert, dass diese Heizungen Strom und Gas kombinieren, um bei verschiedenen Temperaturen effizient zu arbeiten. Dies ist vor allem im Winter der Fall, wenn die Wärmepumpen bei Minusgraden nicht mehr ihre volle Effizienz ausspielen können. Das Ziel ist, einen Anteil von 65% erneuerbarer Energien zu erreichen und so die Anforderungen des GEG zu erfüllen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die neue Heizung?

Wie hoch ist die Förderung, und welche Schritte sind zu beachten? Maucher erklärt, dass die Förderlandschaft vereinfacht wurde. Jeder, der erneuerbare Anforderungen erfüllt, erhält eine Grundförderung von 30%. Weiter Bonuszahlungen sind abhängig vom Einkommen und der Geschwindigkeit. Die maximale Förderung liegt jedoch bei 70 Prozent.

Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro kann für die Er­neuerung der Heizung zusätzlich ein Einkommens­bonus in Höhe von 30 % beantragt werden

Hinzu kommt noch der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %. Der kann gezogen werden, wenn die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder die mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzt wird. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 Prozent.

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro.

Zeitpunkt des Förderantrags und Rückziehoption

Michael Maucher betont die entscheidende Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit zinsgünstigen Krediten können Hausbesitzer die gesamten Kosten der Maßnahme finanzieren. Die Abwicklung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA, was höhere Einkommensgrenzen ermöglicht.

Maucher erklärt, dass Förderanträge ab Ende Februar gestellt werden können. In der Übergangszeit bis August können auch rückwirkend Anträge gestellt werden. Die neue Regelung ermöglicht es, ohne Sperre sofort in die KfW-Lösung zu wechseln. Die betrifft Menschen, die Ende 2023 noch einen Antrag zu den alten Konditionen bei der BaFa gestellt haben und jetzt eine bessere und höhere Förderung bei der KfW erhalten.