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Förderung für Sonnenschutz im Überblick
Ein Beitrag von: WAREMA Renkhoff SE

Der Austausch alter Fenster bietet nicht nur die Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern, sondern auch effektiven Sonnenschutz zu integrieren. In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Hitzeperioden ist es wichtiger denn je, auf moderne und energieeffiziente Fenster und Sonnenschutz zu setzen. Doch solch eine Investition kann kostspielig sein.
Um optimal von den Förderungen zu profitieren, haben wir ein paar wichtige Tipps für Sie: Der Staat unterstützt Sie mit Förderungen.
Wir haben mit Markus Schwab von der Architektenberatung von WAREMA, über die Förderung von Sonnenschutz gesprochen, die Ihnen finanziell unter die Arme greifen kann und die Investition erleichtert.
Inhaltsverzeichnis
Förderung für Sonnenschutz im Überblick
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Förderung erneuerbarer Energien. Die BEG ist in drei Teile gegliedert:
- Wohngebäude
- Nicht-Wohngebäude (gewerblich oder öffentlich) und
- Einzelmaßnahmen
Der Sonnenschutz fällt unter den Bereich der Einzelmaßnahme.
Markus Schwab von der Architektenberatung von WAREMA
Ursprünglich konnten Förderungen über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW-Förderung für den Sonnenschutz beantragt werden. Heute erhalten Antragsteller bei Einzelmaßnahmen, wie dem Einbau oder Austausch von Sonnenschutz, ausschließlich über das BAFA einen Zuschuss.
Die BEG-Förderung zielt auf die Einhaltung der Klimaziele ab. Markus Schwab erläutert: „Die Bundesregierung hat Klimaziele ausgeschrieben, dazu müssen Treibhausgasemissionen reduziert werden und da fällt eben auch der Gebäudesektor mit darunter.“ Das Programm erhöht den Effizienzstandard in Gebäuden und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Was hat sich für die Förderung von Sonnenschutz 2024 geändert?
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es wesentliche Änderungen in der Förderung von Sonnenschutzmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Anpassungen betreffen die Fördervoraussetzungen, die Höhe der möglichen Zuschüsse und die Bedingungen für die Antragstellung.
Wichtige Änderungen ab dem 1. Januar 2024:
Förderhöhe:
Sonnenschutzmaßnahmen: Die Fördersumme beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Im Rahmen eines iSFP erhöht sich die Fördersumme auf 20 %. Der iSFP selbst kann im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert werden.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus:
- Der iSFP ist ein Plan, der von einem Energieberater erstellt wird und Maßnahmen zur energetischen Sanierung beschreibt.
- iSFP-Bonus: Maßnahmen im iSFP erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5 %, wodurch die Gesamtförderung auf bis zu 20 % steigt. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten erhöht sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.
Erhalt des iSFP-Bonus:
Förderung für Sonnenschutz: Was wird gefördert?
WAREMA bietet eine Vielzahl von Sonnenschutzlösungen, die unter die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fallen. Markus Schwab klärt auf: “Um förderfähig zu sein, müssen Produkte bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere müssen sie parallel zur Verglasung verlaufen und an der thermischen Gebäudehülle angebracht sein.” Die Förderfähigkeit wird durch eine DIN-Norm und eine zugehörige Tabelle beschrieben. Diese gibt an, welche technischen Anforderungen erfüllt sein müssen.
Zu den klassischen und förderfähigen Sonnenschutzprodukten gehören Rollläden, Fenstermarkisen und Raffstoren. Rollläden sind besonders in Einfamilienhäusern beliebt. Fenstermarkisen sind effiziente Stoffprodukte, während Außenjalousien eine flexible Lichtregulierung bieten. Auch Wintergartenmarkisen können gefördert werden und bieten optimalen Schutz für Wintergärten.

Steuerungssysteme: Die Förderung von Sonnenschutz umfasst auch Steuerungssysteme für Sonnenschutzprodukte, sowohl integrierte als auch nachträglich installierte. Die Förderfähigkeit ist unabhängig vom Antrieb, sodass sowohl manuelle als auch motorisierte Produkte förderfähig sind.

Sonnenschutz als Umfeldmaßnahme: Wird der Sonnenschutz gemeinsam mit einem Fenstertausch durchgeführt, entfällt für die Förderung der sonst erforderliche Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Der Sonnenschutz wird automatisch gefördert, ohne zusätzliche Nachweise.
Förderung für Bestandsgebäude: Die BEG-Förderung für Sonnenschutz richtet sich hauptsächlich nach Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für selbstgenutztes Wohneigentum, das mindestens zehn Jahre alt ist, gibt es eine steuerliche Förderung.
Neubauten: Sonnenschutz wird bei Neubauten nicht direkt gefördert. Stattdessen kann eine Förderung über die KfW im Rahmen von Energieeffizienz Häusern beantragt werden, wobei das gesamte Gebäude betrachtet wird, nicht der Sonnenschutz allein.
BEG-Förderung Sonnenschutz: Voraussetzungen
Damit Rollläden, Raffstore/Außenjalousien, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen förderfähig sind, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

So erhalten Sie die BEG-Förderung
Um die BEG-Förderung zu erhalten, muss Ihr Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein und die Kosten müssen im festgelegten Rahmen liegen.
WAREMA bietet Hilfsmittel und Dienstleistungen, um den Prozess zu unterstützen. Nutzen Sie den digitalen Föderassistent, um die Förderfähigkeit Ihres Produkts zu prüfen und alle nötigen Förderunterlagen zu generieren.
So kommen Sie in wenigen Schritten, schnell, einfach unverbindlich zu folgenden Dokumenten:
Schritte zur Beantragung der Sonnenschutz-Förderung mit dem digitalen Förderassistenten von WAREMA:
1. Produktauswahl: Außenjalousie, Rollladen, Fenstermarkise oder Wintergartenmarkise
2. Förderfähigkeit prüfen und Preis aus Ihrem Angebot angeben
3. Fragen, um die Bauschwere festzustellen
4. Ermittlung der Wohneinheiten im Gebäude
5. Auswahl des kritischsten (wärmsten) Raumes und weitere Informationen
6. Ermittlung der Klimaregion
7. Ermittlung der Qualität von Fenstern, verglasten Türen und Sonnenschutz
8. Persönliche Angaben für die Förderunterlagen
9. Erhalt der Förderunterlage per Mail, kostenlos und unverbindlich
Mit dem digitalen Förderassistenten erstellen Sie die Förderunterlagen quasi selbst. Dies hat den Vorteil, dass es für Sie günstiger ist, als direkt einen Energieberater zu beauftragen. WAREMA arbeitet mit einem Energieberater zusammen, der diesen selbstgeführten Nachweis akzeptiert.
Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag ist erforderlich, bevor Sie die Förderung beantragen können. Er muss das geplante Umsetzungsdatum des Projekts enthalten, da das BAFA anhand dieses Datums entscheidet, ob die Förderung genehmigt wird. Der Energieberater benötigt diesen Vertrag für den Förderantrag.
Beauftragung eines Energieberaters:
Beauftragen Sie einen Energieberater, der die Dokumente überprüft und die technische Projektbeschreibung beim BAFA anlegt. Eine Liste qualifizierter Experten finden Sie auf Energie-Effizienz-Experten.
Der Energieberater wird zu 50 % durch die BEG-Förderung unterstützt. Die anderen 50 % müssen Sie selbst tragen. Prüfen Sie, ob sich die Inanspruchnahme der Förderung für Ihr Projekt lohnt, unter Berücksichtigung der Kosten für den Energieberater.
Beantragung der Förderung:
Der Energieberater erstellt die technische Projektbeschreibung und erhält eine technische Projektbeschreibungs-ID. Mit dieser ID können Sie die Förderung über das BAFA-Portal beantragen. Laden Sie dort alle erforderlichen Dokumente hoch. Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und der finalen Prüfung des Energieberaters zur fachgerechten Umsetzung ausgezahlt. Lassen Sie den Energieberater auch den endgültigen Bescheid prüfen und erneut hochladen.
Steuerliche Vorteile durch die BEG-Sonnenschutz-Förderung
Haus- und Wohnungseigentümer können den Steuerbonus gemäß §35 c des Einkommensteuergesetzes nutzen. Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes können mit einem erhöhten Satz von 20% rückvergütet werden, verteilt über drei Jahre: 7% im ersten und zweiten Jahr und 6% im dritten Jahr. Bedenken Sie dabei, dass es sich um eine Reduktion der Steuerlast handelt. Es müssen also ausreichend Steuern gezahlt werden, damit die Förderung voll ausgenutzt werden kann. Dies kann besonders bei Rentner problematisch werden.
Man kann entweder nur die BEG-Maßnahme als Förderung in Anspruch nehmen oder den Steuerbonus.
Markus Schwab von der Architektenberatung von WAREMA
Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Objekt muss selbstgenutztes Wohneigentum sein, mindestens 10 Jahre alt, und die Gesamtkosten dürfen 200.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreiten. Eine Fachunternehmererklärung ist erforderlich, jedoch kein Energieberater.
Mit geförderten WAREMA Sonnenschutz zu mehr Wohnkomfort
Sonnenschutzlösungen von WAREMA steigern den Wohnkomfort auf vielfältige Weise. Markus Schwab betont: „Zum einen verhindern sie Blendung und ermöglichen eine gezielte Tageslichtnutzung, was den visuellen Komfort verbessert. Zudem helfen sie, Überhitzung im Sommer zu vermeiden, indem sie den Energieeintrag reduzieren. Auch im Winter bieten sie Vorteile: Tagsüber nutzen Sie kostenlose Sonnenenergie, dadurch werden die Heizkosten gesenkt, und nachts dienen sie als Dämmung, um Wärmeverluste durch die Fenster zu reduzieren.“

Neben dem visuellen Komfort und der Energieeffizienz bietet WAREMA Sonnenschutz zusätzlichen Einbruchschutz. Ein heruntergelassener Sonnenschutz erschwert Einbrüche.
Ein Sonnenschutz ist eben die wesentlich bessere Lösung gegenüber der Klimaanlage. Ich habe weniger Energieeintrag und das Ganze als passiver Maßnahme ist natürlich deutlich umweltfreundlicher, anstatt aktiv meinen Raum kühlen zu müssen.
Markus Schwab von der Architektenberatung von WAREMA
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

WAREMA Renkhoff SE
Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße 2
97828 Marktheidenfeld