StartseiteRatgeberBauen & WohnenHausbauEnergieHeiz-Gesetz: wieder viel Neues - das müssen Eigentümer und Mieter wissen

Energie

Heiz-Gesetz: wieder viel Neues - das müssen Eigentümer und Mieter wissen

Ratgeber / Lesedauer: 7 min

Viele Neuerungen erst ab 2028. Gas-Heizungen dürfen bleiben, neue Fristen und Fördergelder bis zu 60.000 Euro. Strafen wer sich nicht an das Heiz-Gesetz hält.
Veröffentlicht:15.06.2023, 19:44
Aktualisiert:15.06.2023, 12:51

Von:
  • BAUEN & WOHNEN
Artikel teilen:

Das Heiz-Gesetz hat in Deutschland große Aufmerksamkeit erregt. Statt einer endgültigen Klarheit gibt es nun – Stand Mitte Juni - wieder viele Neuerungen auch in Bezug auf bestehende Heizsysteme und Förderungen. In diesem Artikel werden wir uns mit den neuen Einzelheiten des Heiz-Gesetzes befassen und einen Überblick über die geplanten Regelungen und deren potenzielle Auswirkungen geben.

Ab wann gilt das Heiz-Gesetz nach den Änderungen?

Das Heiz-Gesetz wird nicht sofort für alle deutschen Städte und Gemeinden gelten. Es gibt eine Frist zur Umsetzung der sogenannten kommunalen Wärmeplanung, die bis spätestens 2028 abgeschlossen sein soll. Solange keine Wärmeplanung für eine bestimmte Stadt oder Gemeinde vorliegt, sind die Regelungen des Heiz-Gesetzes nicht verbindlich. Dies bedeutet, dass es je nach Region bis zu 2028 dauern kann, bis das Gesetz in vollem Umfang wirksam wird.

Regelungen des Heiz-Gesetzes für den Neubau

Für Neubauten gelten ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar die Regelungen des Heiz-Gesetzes. Das bedeutet, dass neue Gebäude von Anfang an den Anforderungen des Gesetzes entsprechen müssen und beispielsweise auf effiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärme setzen müssen.

Was ist für Bestandsimmobilien geplant?

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind oder zu mindestens 65 Prozent mit Biomasse betrieben werden können. Diese Regelung soll es ermöglichen, den Übergang zu klimafreundlicheren Heizsystemen zu erleichtern und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern.

Auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos. Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.

Können Eigentümer die Kosten auf die Mieter umlegen?

Für Mieter kann das Heiz-Gesetz sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Einerseits können sie von der Modernisierung klimafreundlicher Heizungen profitieren, die zu einer Senkung der Energiekosten und zu einem besseren Raumklima führen. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass Vermieter die Modernisierungskosten über die Miete auf die Mieter umlegen, was zu Mieterhöhungen führen kann.

Daher ist es wichtig, dass die Fördermechanismen des Gesetzes sicherstellen, dass Mieter von den Investitionen in nachhaltige Heizungen profitieren und finanziell entlastet werden.

Fördermöglichkeiten für Eigentümer

Um Eigentümer bei der Umsetzung der Anforderungen des Heiz-Gesetzes zu unterstützen, sind verschiedene Fördermöglichkeiten vorgesehen. Diese Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und sollen auf die individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten zugeschnitten sein. Ein Fördersatz von 30 Prozent wird angestrebt, um einen finanziellen Anreiz für Investitionen in nachhaltige Heizungen zu bieten. Zusätzlich sind zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro geplant, um Eigentümern bei der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu helfen.

Strafen und Ausnahmen im Heiz-Gesetz

Das Heiz-Gesetz sieht Geldbußen vor, wenn gegen die Betriebsverbote verstoßen wird oder wenn erforderliche Nachrüstungen nicht durchgeführt werden. Die Höhe der Geldbußen ist begrenzt und liegt maximal bei 5.000 Euro.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von den Regelungen des Gesetzes. Zum Beispiel können hochbetagte Hauseigentümer, die in ihrem Eigenheim wohnen, von bestimmten Anforderungen befreit sein. Ebenso können Sozialhilfeempfänger oder Gebäude, bei denen eine technische oder wirtschaftliche Umstellung keinen Sinn ergibt, von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen werden.

Wird das Heiz-Gesetz vor der Sommerpause beschlossen?

Die Zeit bis zur Sommerpause stellt eine Herausforderung dar, um das Heiz-Gesetz vollständig auszuarbeiten und zu verabschieden. Sowohl Kommunen als auch die Wohnungswirtschaft äußern Bedenken hinsichtlich der knappen Zeit und befürchten, dass Eile zu fehlerhaften Regelungen führen könnte. Einige Experten schlagen daher vor, die Verabschiedung des Gesetzes auf den Herbst zu verschieben, um genügend Zeit für eine gründliche Ausarbeitung zu haben und potenzielle Probleme zu vermeiden.

Stand: Ende Mai 2023:

 Das Heizungsgesetz hat in den letzten Wochen und Monaten für reichlich Aufregung gesorgt. Viele waren besorgt über die Auswirkungen und sahen die Notwendigkeit von Nachbesserungen.

Das Gesetz wurde leider zu spät zur Diskussion gestellt und der Druck, es schnellstmöglich in Kraft zu setzen, war enorm.

M. Maucher

Michael Maucher, Experte der Energieagentur Ravensburg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: "Das Gesetz wurde leider zu spät zur Diskussion gestellt und der Druck, es schnellstmöglich in Kraft zu setzen, war enorm."

Maucher führt weiter aus: "Ein Hauptkritikpunkt war die starke Fokussierung auf Wärmepumpen als einzige Heizungstechnologie. Die Vielfalt an nachhaltigen Heizungssystemen ist wichtig, um nicht von einer einzigen Energiequelle abhängig zu sein."

Die geplanten Nachbesserungen am Heizungsgesetz zielten darauf ab, mehr Flexibilität und Technologieoffenheit zu ermöglichen.


Nachbesserung für mehr Flexibilität und Technologieoffenheit

Die geplanten Nachbesserungen am Heizungsgesetz sollen sicherstellen, dass verschiedene nachhaltige Heizungstechnologien gleichberechtigt berücksichtigt werden. Neben Wärmepumpen sollen auch alternative Technologien wie Pelletheizungen und das Wärmenetz eine größere Rolle spielen.

Maucher erklärt: "Das Ziel ist es, eine breite Palette an effizienten und umweltfreundlichen Heizungstechnologien zu fördern. Dazu gehören auch Holzheizungen, das Wärmenetz und Biogas."

Die Fokussierung auf Technologieoffenheit ermögliche es den Verbrauchern, die für sie am besten geeignete Heizungslösung zu wählen. Dies biete mehr Auswahlmöglichkeiten und fördere den Wettbewerb auf dem Heizungsmarkt.

Holz- und Pelletheizungen - vielseitige Alternativen

Holzheizungen spielen auch in der neuen Version des Heizungsgesetzes eine bedeutende Rolle. Pelletheizungen sind laut Maucher eine Option, da sie effizient und umweltfreundlich sind. Maucher führt aus: "Die Nutzung von Holz als nachwachsendem Rohstoff ist ökologisch sinnvoll und bietet eine Alternative zur reinen Stromheizung."

Holzheizungen könnten eine optimale Lösung für hohe Vorlauftemperaturen bei normalen Heizkörpern bieten. Die Vielfalt an Holzheizungen umfasst nicht nur Pelletöfen, sondern auch Holzvergaserkessel und Scheitholzheizungen. Jede dieser Technologien hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten.

Wärmenetz - Effiziente Nutzung von Energiequellen

Das Wärmenetz hält Maucher für ein vielversprechendes System, um mehrere Gebäude effizient mit Wärme zu versorgen. In Ländern wie Dänemark werden bereits große Teile der Gebäude über solche Wärmenetze beheizt. Michael Maucher erklärt: "Das Wärmenetz ermöglicht die Nutzung von Energiequellen, die in einzelnen Heizungssystemen nicht effizient genutzt werden können."

Ein Beispiel dafür ist die Abwärme von industriellen Prozessen. Maucher führt aus: "In Ravensburg gibt es ein Unternehmen namens Omira, das Abwärme von der Milchproduktion nutzt. Hier ist geplant umliegende Gebäude zu heizen. Dadurch würde Energie wiederverwertet und effizient genutzt."

Das Wärmenetz biete die Möglichkeit, Energiequellen wie Abwärme, Geothermie oder erneuerbare Fernwärme effizient zu nutzen und so den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Es stelle eine interessante Alternative zu individuellen Heizungssystemen dar.

Neue Fristen für Neubau und Bestand

Ursprünglich sollte das Heizungsgesetz bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aufgrund der Kritik wurde nun eine Verlängerung der Fristen geplant. Maucher erklärt: "Für Neubauten soll das Gesetz ab 2024 gelten, während es für Bestandsgebäude Ausnahmen und längere Übergangsfristen geben wird."

Für Neubauten soll das Gesetz ab 2024 gelten, während es für Bestandsgebäude Ausnahmen und längere Übergangsfristen geben wird.

M. Maucher

Wie diese für den Bestand genau aussehen ist noch nicht bekannt.

Der neue Zeitplan soll Planungssicherheit für Bauherren und Eigentümer gewährleisten. Es ist wichtig, dass die Umsetzung des Heizungsgesetzes realistisch und praktikabel ist. Maucher betont: "Es ist sinnvoll, den Bestand an Heizungssystemen schrittweise zu erneuern und den Eigentümern ausreichend Zeit und finanzielle Unterstützung zu geben."

Förderung für nachhaltiges Heizen

Die Förderung für Heizungen sei auch weiterhin ein wichtiger Aspekt. Maucher betont: "Es gibt nach wie vor Fördermöglichkeiten für erneuerbare Heizungssysteme wie Solarthermie, Holzheizungen, Wärmepumpen und energieeffiziente Gebäude."

Es gibt nach wie vor Fördermöglichkeiten für erneuerbare Heizungssysteme wie Solarthermie, Holzheizungen, Wärmepumpen und energieeffiziente Gebäude.

M. Maucher

Zusätzlich wird auch das Thema Gebäudehüllenförderung verstärkt gefördert.

Es sei wichtig, sich über die aktuellen Förderprogramme zu informieren, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine umfassende Beratung durch Fachleute könne helfen, die passende Heizungslösung zu finden und Fördermittel optimal zu nutzen. Der Markt biete zahlreiche Möglichkeiten, die individuellen Anforderungen an nachhaltiges Heizen zu erfüllen.