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Gesundheitsrisiko im Altbau

Asbestsanierung: Gefahren, Vorschriften, Ablauf & Kosten

Deutschland / Lesedauer: 7 min

Asbest erkennen, sicher sanieren, richtig entsorgen: Erfahren Sie, welche Gefahren vom Baustoff ausgehen, welche Vorschriften gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
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Asbest galt jahrzehntelang als Wunderbaustoff. Er war hitzebeständig, reißfest, langlebig und günstig – ideale Eigenschaften für den Einsatz im Bauwesen. Ob Dachplatten, Bodenbeläge oder Dämmstoffe: Millionen Gebäude in Deutschland enthalten bis heute asbesthaltige Materialien.

Doch was früher als praktisch galt, gilt heute als ernste Gesundheitsgefahr. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten, 2005 folgte das EU-weite Verbot. Der Grund: Asbestfasern sind krebserregend und können schon in kleinsten Mengen schwere Lungenerkrankungen auslösen. Besonders bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten kann das gefährliche Mineral freigesetzt werden.

Wer ein Haus besitzt oder renoviert, das vor 1993 gebaut wurde, sollte daher wissen, wo Asbest vorkommen kann, wie er sicher erkannt wird – und wie eine fachgerechte Asbestsanierung abläuft.


Das Wichtigste in Kürze

  • Asbest ist hochgefährlich: Die feinen Fasern sind krebserregend und können Lungenkrebs oder Asbestose auslösen – oft erst Jahrzehnte nach der Exposition.
  • Asbest erkennen ist schwierig: In Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, sollte grundsätzlich ein Asbestverdacht angenommen werden.
  • Eigenarbeiten sind riskant: Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen oder Hochdruckreinigung an asbesthaltigen Materialien sind streng verboten und können strafrechtliche Folgen haben.
  • Sanierungspflicht bei erhöhter Belastung: Wird eine Faserkonzentration von über 1.000 Fasern/m³ in der Raumluft gemessen, ist eine sofortige Asbestsanierung erforderlich.
  • Nur Fachbetriebe dürfen sanieren: Die Arbeiten dürfen ausschließlich von behördlich zugelassenen Unternehmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden.
  • Kosten: Die Asbestsanierung kostet je nach Umfang zwischen 50 und 350 € pro Quadratmeter, zuzüglich Entsorgungskosten von 100 – 500 € pro Tonne.

Warum eine Asbestsanierung nötig ist: Die Gefahren des Minerals

Asbest galt lange als vielseitiger Baustoff – bis sich herausstellte, dass die feinen Fasern eine massive Gesundheitsgefahr darstellen. Sobald asbesthaltige Materialien beschädigt oder bearbeitet werden, gelangen winzige Asbestfasern in die Luft. Diese sind unsichtbar, geruchlos und extrem widerstandsfähig.

Gelangen sie über die Atemwege in die Lunge, setzen sie sich dort fest und können das Gewebe dauerhaft verletzen. Das führt zu chronischen Entzündungen, die das Risiko für Lungenkrebs, Asbestose oder Bauchfellkrebs erheblich erhöhen. Schon seit 1943 ist Asbestose in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.

Die Gefahr steigt mit dem Alter und der Verwitterung des Materials: Je poröser Asbestprodukte werden, desto leichter lösen sich Fasern. Besonders riskant sind Arbeiten mit Schleifmaschinen, Bohrern oder Hochdruckreinigern, da sie Fasern aktiv freisetzen.

Eine Asbestsanierung ist daher immer dann nötig, wenn Beschädigungen oder eine erhöhte Faserkonzentration festgestellt werden – oder wenn unsicher ist, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält.

Grenzwerte und Sanierungsbedarf

Die Dringlichkeit einer Asbestsanierung richtet sich nach der Faserkonzentration in der Raumluft:

  • > 1.000 Fasern/m³: Sofortiger Handlungsbedarf (Dringlichkeitsstufe I).
  • 500–1.000 Fasern/m³: Mittelfristige Sanierung (Neubewertung nach spätestens zwei Jahren).
  • < 200 Fasern/m³: Kein unmittelbarer Sanierungsbedarf.

Diese Werte zeigen: Eine regelmäßige Raumluftmessung durch Fachlabore kann helfen, den tatsächlichen Gefährdungsgrad objektiv zu beurteilen.


Asbest erkennen: Asbest im Putz erkennen und wo der Stoff überall steckt

Asbest zu erkennen, ist ohne Laboranalyse nahezu unmöglich. Die gefährlichen Fasern sind mikroskopisch klein, farblos und fest im Material eingebettet. Dennoch gibt es Anhaltspunkte, die bei der Einschätzung helfen.

Typischer Fundort: In Dächern und Fassaden von Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, stecken oft asbesthaltige Wellplatten.
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Typischer Fundort: In Dächern und Fassaden von Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, stecken oft asbesthaltige Wellplatten. (Foto: Habib Toprak)

Erste Hinweise: Baujahr und Material

Ein wichtiges Indiz ist das Baujahr des Gebäudes. Wurde Ihr Haus zwischen 1960 und 1993 gebaut, sollten Sie grundsätzlich von einem Asbestverdacht ausgehen. In dieser Zeit wurden viele Baustoffe mit Asbest verarbeitet – vom Dach bis zum Boden.

Typische Fundorte für Asbest

Asbest wurde in über 3.000 Bauprodukten verwendet. Besonders häufig findet man ihn in:

  • Dacheindeckungen, Wellplatten und Fassadenverkleidungen (Asbestzement),
  • Bodenbelägen und Klebstoffen (z. B. Floor-Flex-Platten),
  • Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern,
  • Dämmstoffen, Heizungen und Nachtspeicheröfen,
  • Kabelkanälen, Rohrummantelungen und Estrichen.

Asbest im Putz erkennen

Mit bloßem Auge ist Asbest im Putz nicht zu erkennen. Eine graue oder grünlich-graue Färbung sowie eine faserige Struktur bei beschädigten Stellen können Hinweise sein, sind aber kein Beweis.

Nur eine Materialprobe durch ein akkreditiertes Labor bringt Gewissheit. Dabei wird eine winzige Menge entnommen und unter dem Mikroskop untersucht.

Sicherheit geht vor

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Gebäude asbesthaltige Stoffe enthält, keinesfalls selbst bohren oder schleifen. Schon kleinste Arbeiten können gefährliche Fasern freisetzen.

Lassen Sie stattdessen eine professionelle Asbestanalyse oder Raumluftmessungdurchführen. Fachlabore und spezialisierte Gutachter bieten diesen Service deutschlandweit an.


Fachgerechter Umgang mit Asbest: Verbotene Tätigkeiten und Sachkunde

Beim Thema Asbest gilt: Sicherheit steht immer an erster Stelle. Schon kleinste Fehler können gefährliche Fasern freisetzen und die Gesundheit dauerhaft gefährden. Deshalb sind bestimmte Arbeiten streng verboten – und andere nur unter fachlicher Aufsicht erlaubt.

Verbotene Tätigkeiten

Laut der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) dürfen Laien an Asbestprodukten keine Arbeiten durchführen, die Fasern freisetzen könnten. Dazu zählen:

  • Bohren, Schleifen, Fräsen oder Brechen von Asbestplatten oder Bodenbelägen,
  • Reinigen mit Hochdruckreinigern, Drahtbürsten oder Strahlmaschinen,
  • Demontieren alter Dachplatten oder Fassadenverkleidungen,
  • Montieren von Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern.

Diese Tätigkeiten können Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da sie die Gesundheit Dritter gefährden.

Was Privatpersonen dürfen

Privatpersonen dürfen nur an intakten, fest gebundenen Asbestprodukten minimale Instandhaltungsarbeiten durchführen – und auch das nur unter strengen Sicherheitsauflagen(z. B. Atemschutz, Schutzanzug, Befeuchtung des Materials).
Arbeiten an schwach gebundenem Asbest sind grundsätzlich verboten.

Da die Risiken hoch und die Auflagen streng sind, raten Experten: Finger weg – Fachfirma ran.


Ablauf der Asbestsanierung: Vom Fachbetrieb bis zur Entsorgung

Eine Asbestsanierung ist ein komplexer und streng geregelter Prozess und darf nur von behördlich zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden. Sie dient nicht nur der Entfernung gefährlicher Materialien, sondern auch dem Schutz von Bewohnern, Nachbarn und Arbeitskräften.

1. Planung und Vorbereitung

Zunächst wird der Asbestbefund durch Material- oder Raumlufttests bestätigt. Danach erstellt der Fachbetrieb ein Sanierungskonzept, das bei der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) und der Berufsgenossenschaft angezeigt werden muss.

Die Nachbarschaft wird informiert, und die Baustelle wird vorbereitet – Fenster, Türen und Lüftungsschächte werden abgedichtet.

2. Schutzmaßnahmen

Im Innenbereich wird der Sanierungsbereich hermetisch abgeriegelt, oft mit Folien und Unterdrucksystemen. Dadurch kann keine Faser in die Umgebung gelangen.
Die Arbeiter tragen Spezialschutzkleidung: Atemschutzmasken (mindestens P2-Filter), Einmalanzüge der Kategorie 3 (Typ 5/6) und Schutzhandschuhe.

3. Demontage und Entfernung

Die Demontage erfolgt von Hand und mit minimaler Staubentwicklung.

  • Asbesthaltige Materialien werden angefeuchtet, um Faserflug zu vermeiden.
  • Abfälle werden luftdicht in gekennzeichneten Behältnissen (BigBags) verpackt.
  • Elektrische Werkzeuge dürfen nur mit spezieller Absaugung verwendet werden.

4. Entsorgung von Asbest

Asbesthaltige Materialien gelten als gefährlicher Abfall und müssen getrennt entsorgt werden.

  • Die Entsorgung darf nur auf zugelassenen Sonderdeponien erfolgen.
  • Der Transport muss luftdicht, gekennzeichnet und dokumentiert sein.
  • Für Privatpersonen ist die Abgabe auf dem Wertstoffhof verboten – der Fachbetrieb übernimmt diesen Schritt vollständig.

5. Endreinigung und Kontrolle

Nach Abschluss der Arbeiten werden alle Flächen gründlich gereinigt.
Anschließend führt ein unabhängiges Labor Wischtests und Raumluftmessungen durch. Nur wenn die Luft frei von Asbestfasern ist, gilt die Sanierung als abgeschlossen.

Dieser Ablauf zeigt: Eine Asbestsanierung erfordert nicht nur Erfahrung, sondern auch präzise Sicherheitsstandards – sie ist daher ausschließlich Aufgabe von Profis.


Asbestsanierung: Kosten

Die Kosten einer Asbestsanierung hängen stark von der Art des Materials, dem Umfang der Arbeiten und der Lage des Gebäudes ab. Entscheidend sind die Art der Belastung, die Fläche und der Aufwand für die sichere Entsorgung.

Durchschnittliche Kosten

  • Asbestsanierung pro Fläche: Je nach Gefährdungsgrad und Sanierungsmethode liegen die Preise zwischen 50 und 350 Euro pro Quadratmeter.
  • Dachsanierung: Für die Entfernung von Asbestzementplatten fallen etwa 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter Dachfläche an – hinzu kommen die Kosten für neue Dachmaterialien.
  • Entsorgungskosten: Für die fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe müssen 100 bis 500 Euro pro Tonne einkalkuliert werden.

Eine fachgerechte Sanierung ist zwar kostspielig, aber sie schützt langfristig Ihre Gesundheit, erhält den Wert der Immobilie und kann durch steuerliche Vorteile finanziell abgefedert werden.


Fazit: Sicherheit hat oberste Priorität

Asbest ist ein unsichtbares Risiko – und genau deshalb so gefährlich. Wer in einem Haus wohnt oder arbeitet, das vor 1993 errichtet wurde, sollte sich der möglichen Belastung bewusst sein und verantwortungsvoll handeln. Schon kleinste Eingriffe können Fasern freisetzen, die jahrelang in der Luft bleiben und schwere Erkrankungen verursachen.

Eine Asbestsanierung darf deshalb ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebeerfolgen. Diese verfügen über die nötige Ausrüstung, Sachkunde und Erfahrung, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist die Sanierung eine Investition in Sicherheit und Gesundheit. Zudem lassen sich viele Ausgaben steuerlich geltend machen.

Ob Dach, Fassade oder Putz – sobald ein Asbestverdacht besteht, gilt: Nicht anfassen, sondern prüfen lassen. Fachfirmen und Umweltlabore können Klarheit schaffen und den Weg zu einer sicheren Sanierung begleiten.

So bleibt das eigene Zuhause ein Ort der Geborgenheit – frei von unsichtbaren Gefahren.