Regeln für den heimischen Garten
Eine Gartenarbeit ist hier demnächst strengstens verboten
Panorama • Lesedauer: 3 min

Kaum kündigen die ersten Sonnenstrahlen den Frühling an, nehmen sich viele Hobbygärtner vor, ihre Blumenkästen, Kübel und Beete neu zu gestalten. Sie greifen dabei gerne zu Stiefmütterchen, Primeln und Osterglocken, die auf vielen Einkaufszetteln landen – gemeinsam mit Blumenerde, Saatgut und Dünger. Bevor sie jedoch mit dem Pflanzen beginnen können, müssen sie zunächst die vertrockneten Blätter des letzten Jahres wegräumen. Diese schweißtreibende Arbeit steht am Anfang der Gartensaison.
Wer den Großteil dieser Arbeit nicht bereits im Herbst erledigt hat, krempelt nun die Ärmel hoch. Doch was soll man mit den Blättern, abgesägten Ästen, Wurzeln und den restlichen vergammelten Pflanzenteilen tun?
In einigen Gemeinden dürfen Bürger diese bis zum 31. März noch verbrennen. Viele Kommunen untersagen jedoch diese Praxis im eigenen Garten strengstens. Ab dem 1. Januar 2029 verbietet Mecklenburg-Vorpommern das Verbrennen von Gartenabfällen vollständig.
Anzeigen von Anwohnern
Derzeit dürfen Menschen in MV nur dann ihre Gartenabfälle verbrennen, wenn weder die Kompostierung noch andere Entsorgungsmöglichkeiten wie die Biotonne oder der Wertstoffhof zumutbar sind.
Viele ignorieren jedoch diese schwer kontrollierbare Regelung, was zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern geführt hat. Minister Backhaus hielt es daher für notwendig, die Vorschriften anzupassen, um die rechtlichen und umweltschutzrelevanten Anforderungen zu erfüllen.
Osterfeuer bleibt erlaubt
Auch in der Land- und Forstwirtschaft werden die bisherigen Brennregelungen abgeschafft. Es soll die ökologische Verwertung der Pflanzenabfälle gefördert werden, um Belastungen für Umwelt und Klima zu vermeiden. Die Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts und die Vorschriften für Brauchtumsfeuer bleiben unverändert, solange die Beteiligten geeignete Brennstoffe verwenden.
Kompostieren als umweltfreundliche Alternative
Die umweltfreundlichste Methode, Gartenabfälle zu entsorgen, ist das Kompostieren. Dabei können Gärtner selbst oder in Kombination mit pflanzlichen Küchenabfällen dazu beitragen, wertvolle Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff wieder in den Gartenkreislauf einzubringen. Für bessere Ergebnisse sollten sie Holzschnitt und grobe Bestandteile vorab mit einem Häcksler zerkleinern. Zusätzlich schützt das Mulchen mit Rasenschnitt und Blättern den Boden effektiv vor dem Austrocknen. Kranke Pflanzen oder solche, die von Schädlingen befallen sind, sollten Gärtner besser über die kommunalen Entsorgungssysteme entsorgen, um Eigenkompost nicht mit Krankheitserregern zu verunreinigen. Alternativ können Gartenabfälle in der Biotonne (braune oder grüne Tonne) landen.
Sammelstellen für Gartenabfälle
Viele Kommunen richten zudem zentrale Sammelstellen oder organisieren Straßensammlungen für Gartenabfälle ein. Daher sollten die Einwohner die Hinweise der Entsorger genau lesen, um herauszufinden, welche Materialien sie an den Sammelstellen abgeben können. Außerdem können Gartenbesitzer ein paar Reisighaufen im Garten liegen lassen, denn diese bieten vielen Kleinst- und Kleintieren einen wertvollen Lebensraum. Besonders Igel nutzen solche Haufen gerne als Schlafstätte. Wer einen Reisighaufen anlegen möchte, sollte schattige Orte mit wenig Bewuchs dafür auswählen.
Nur wenige Ausnahmen
In Baden-Württemberg verbietet die Gesetzgebung seit Jahren das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Stattdessen können die Bürger diese Abfälle kompostieren oder zu kommunalen Grüngutsammelstellen bringen. Diese Sammelstellen nehmen Grünabfälle bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern kostenfrei an. Innerhalb bebauter Gebiete dürfen die Bewohner keine Gartenfeuer entzünden. In Außenbereichen erlauben die Vorschriften hingegen einige wenige Ausnahmen, die das Entfachen eines Feuers gestatten. Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn das Gelände schwer zugänglich ist oder wenn Schädlinge wie der Feuerbrand die Pflanzen befallen.
+++ Wenn Sie Äste und Laub loswerden wollen, müssen Sie in Baden-Württemberg eines beachten +++
