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AnzeigeBaugenehmigung für Fertiggaragen: Das müssen Sie wissen
Ein Beitrag von: Pfaff GmbH Fertiggaragen

Eine Fertiggarage bietet eine praktische und zeitsparende Lösung für jeden, der einen sicheren und wettergeschützten Abstellplatz für sein Fahrzeug sucht. Doch bevor Sie den Komfort einer solchen Garage genießen können, gilt es einige bürokratische Hürden zu überwinden. Ist eine Baugenehmigung notwendig? Und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Baugenehmigung für Fertiggaragen – einfach erklärt und präzise auf den Punkt gebracht von Rolf Hofer, Geschäftsführer der Pfaff GmbH Fertiggaragen.
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Fertiggarage genehmigungspflichtig?
Die Frage, ob für eine Fertiggarage eine Baugenehmigung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn: Es kommt darauf an. In vielen Fällen sind Fertiggaragen bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und unter Einhaltung bestimmter Abstandsregelungen von der Genehmigungspflicht befreit. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail, und die genauen Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland variieren.
In Baden-Württemberg beispielsweise müssen Garagen einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. In anderen Bundesländern mag dieser Wert geringfügig abweichen. Wichtig ist daher, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Regelungen in Ihrem spezifischen Fall Anwendung finden.
Garagen-Auflagen je Bundesland
In Deutschland hängt die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Ihre Fertiggarage stark vom Bundesland und oft auch von lokalen Vorschriften ab. Während in einigen Regionen kleinere Garagen bis zu einer gewissen Quadratmeterzahl und unter Einhaltung spezifischer Abstände zu Nachbargrundstücken genehmigungsfrei sein können, ist in anderen eine Baugenehmigung notwendig. Hier ist eine allgemeine Übersicht, basierend auf gängigen Regelungen:
Bundesland | Grundfläche | Grenzbebauung | Mittlere Wandhöhe |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Bayern | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Berlin | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Brandenburg | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Bremen | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Hamburg | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Hessen | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Mecklenburg-Vorpommern | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Niedersachsen | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Nordrhein-Westfalen | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Rheinland-Pfalz | max. 50 m² | max. 12 m | max. 3,20 m |
Saarland | max. 30 m² | max. 12 m | max. 3 m |
Sachsen | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Sachsen-Anhalt | max. 50 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Schleswig-Holstein | max. 30 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Thüringen | max. 40 m² | max. 9 m | max. 3 m |
Fertiggarage aufstellen: die wichtigsten Regelungen
Nicht zu vergessen ist die Unterstützung durch den Anbieter Ihrer Fertiggarage. Unternehmen wie Pfaff Fertiggaragen stehen Ihnen nicht nur beim Aufbau Ihrer Garage zur Seite, sondern helfen auch dabei, alle notwendigen Anforderungen für eine reibungslose Genehmigung zu erfüllen. Rolf Hofer, der Geschäftsführer von Pfaff Fertiggaragen, unterstreicht diesen Aspekt besonders: „Die Verordnungen erfüllen wir immer und bei der Baugenehmigung sind wir auch sehr gerne behilflich.“
Von der Beratung über die richtige Platzierung Ihrer Garage bis hin zur Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Bauantrag – ein erfahrener Partner wie Pfaff Fertiggaragen kann den Prozess erheblich vereinfachen.

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Baugenehmigung für Fertiggaragen: Welche Dokumente werden benötigt?
Um den Prozess der Baugenehmigung für Ihre Fertiggarage so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist die Vorbereitung und Einreichung der richtigen Dokumente entscheidend. Wie Rolf Hofer von Pfaff Fertiggaragen im Interview betont, variiert der Umfang der benötigten Unterlagen je nachdem, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht:
Also, wenn ich keinen Bauantrag brauche, eigentlich gar nicht viel. Dann gibt's, wie gesagt, von uns den Fundamentplan, und das ist eigentlich schon fast alles. Der Kunde selber weiß ja dann, wo die Garage hinkommt, wenn er innerhalb von seinem Baufenster das ganze Thema aufstellt. Und dann ist es tatsächlich unbürokratisch.
Rolf Hofer - Geschäftsführer von Pfaff Fertiggaragen
In Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, führt der Weg über das zuständige Bauamt, welches eine Überprüfung des Vorhabens vornimmt. Für die Einreichung eines Bauantrags sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:
- Lageplan: Ein offizieller Lageplan, der das Grundstück und die geplante Position der Garage zeigt.
- Bauzeichnungen: Detaillierte Zeichnungen der Fertiggarage, inklusive Maße und Ansichten.
- Baubeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, einschließlich der verwendeten Materialien und der Bauweise.
- Fundamentplan: Wie von Pfaff Fertiggaragen bereitgestellt, ein Plan, der die Anforderungen an das Fundament der Garage spezifiziert.
- Nachweis über das Eigentum: In der Regel ein Auszug aus dem Grundbuch.
Rolf Hofer fügt hinzu, dass die Prozesse bei der Beantragung einer Baugenehmigung überraschend unbürokratisch sein können, sofern die Garage innerhalb der zulässigen Grenzen und Vorschriften gebaut wird. Dennoch ist es wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Pfaff Fertiggaragen bietet hier umfassende Unterstützung, von der Planung bis zur Realisierung Ihres Garagenprojekts.
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

Pfaff GmbH Fertiggaragen
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