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AnzeigeVermietete Wohnung verkaufen: Was ist zu beachten?
Ein Beitrag von: BAUR Immobilien GmbH

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung kann komplex sein und erfordert eine gründliche Planung und Vorbereitung. Es gibt zahlreiche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um rechtliche und finanzielle Fallstricke zu vermeiden. In diesem Artikel, welcher in Zusammenarbeit mit den Experten von Baur Immobilien erstellt wurde, erfahren Sie, welche Besonderheiten und Herausforderungen beim Verkauf einer vermieteten Wohnung auf Sie zukommen und welche Schritte notwendig sind, um den Verkauf erfolgreich abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
Vermietete Wohnung verkaufen: Was ist zu beachten?
Vermietete Wohnung verkaufen: Wie und an wen?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, die Sie daran hindern, Ihre vermietete Wohnung zu verkaufen. Es gibt zwei Zielgruppen, an die Sie sich wenden können:
- Personen, die für sich selbst eine Wohnung suchen
- Kapitalanleger, die eine Rendite mit der Wohnung erwirtschaften möchten
Möchten Sie die Wohnung verkaufen und auf den Mieter achten, so müssen Sie einen Käufer finden, der das Mietverhältnis so übernehmen möchte. Es ist ratsam, den Mieter frühzeitig über den geplanten Verkauf zu informieren. Eine transparente Kommunikation kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und die Kooperation des Mieters während des Verkaufsprozesses zu sichern.
Unterlagen für den Verkauf einer vermieteten Wohnung
Für den Verkauf benötigen Sie neben den üblichen Verkaufsunterlagen wie dem Grundbuchauszug und dem Energieausweis auch den bestehenden Mietvertrag, Abrechnungen, das Übergabeprotokoll und gegebenenfalls das Kautionskonto.
Vorkaufsrecht des Mieters

„Kauf bricht nicht Miete“: Das Mietverhältnis
Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ besagt, dass das bestehende Mietverhältnis bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages ein, sodass der Mieter vor einer Kündigung geschützt ist.
Kündigung mit berechtigtem Interesse
Ein „berechtigtes Interesse“ liegt vor, wenn der Vermieter bestimmte Gründe hat, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Diese Gründe sind im Gesetz klar definiert und dienen dem Schutz des Mieters vor willkürlichen Kündigungen. Ein häufiger Grund ist der Eigenbedarf, also wenn der Vermieter oder seine Angehörigen die Wohnung selbst nutzen möchten.

Mietaufhebungsvertrag
Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, in der beide Parteien beschließen, das bestehende Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Frank Baur erklärt: „Beide Parteien unterzeichnen eine Vereinbarung, in der sie gemeinsam den Vertrag aufheben.“ Diese Art der Vertragsauflösung bietet Flexibilität und ermöglicht es beiden Seiten, individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Preise für den Verkauf einer vermieteten Wohnung
Wie lege ich den Preis meiner Wohnung fest?
Den Preis Ihrer vermieteten Wohnung festzulegen, erfordert eine sorgfältige Marktwertanalyse. Dabei sollten Faktoren wie Lage, Zustand der Immobilie, aktuelle Mietpreise und die allgemeine Marktsituation berücksichtigt werden. Es kann hilfreich sein, einen Immobilienmakler wie BAUR Immobilien hinzuzuziehen, um eine fundierte Bewertung zu erhalten.
Achten Sie darauf, dass alle relevanten Faktoren in die Preisfindung einfließen. Dazu gehören neben der Marktlage und dem Zustand der Wohnung auch die verbleibende Mietdauer und die Mieteinnahmen. Ein realistischer und marktgerechter Preis erhöht die Chancen, einen Käufer zu finden und den Verkauf zügig abzuschließen.
Brauche ich einen Makler, um eine vermietete Wohnung zu verkaufen
Ein Makler kann sehr hilfreich sein, insbesondere wenn Sie wenig Erfahrung im Immobilienverkauf haben. Ein Makler verfügt über umfassende Marktkenntnisse, kann eine realistische Bewertung vornehmen und übernimmt viele organisatorische Aufgaben, von der Vermarktung bis zur Vertragsabwicklung. BAUR Immobilien bietet Ihnen hierbei professionelle Unterstützung und umfangreiche Dienstleistungen an, um den Verkaufsprozess zu optimieren. Zwar fallen Maklergebühren an, jedoch können diese durch einen schnelleren und auch reibungslosen Verkaufsprozess ausgeglichen werden.

Steuern beim Verkauf einer vermieteten Wohnung
„Wurde mit einer vermieteten Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre Gewinn erzielt, muss die Spekulationssteuer entrichtet werden“, so Frank Baur. Die Höhe der zu zahlenden Spekulationssteuer kann jedoch variieren. Dies hängt von der Höhe der jährlichen Abschreibungen ab, welche zwischen 2 und 2,5 Prozent liegen.
Wird dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt und hat der Eigentümer die Wohnung in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt, fällt beim Verkauf der Wohnung keine Spekulationssteuer an. Frank Baur erklärt: „Die Steuern beim Verkauf einer vermieteten Wohnung kann man nicht pauschal berechnen, da diese vom erzielten Gewinn und dem persönlichen Steuersatz abhängen.“
Vermietete Wohnung verkaufen mit einem Makler
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Eine professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler kann den Prozess erheblich erleichtern. BAUR Immobilien bietet umfassende Dienstleistungen von der persönlichen Beratung, über die qualifizierte Immobilienbewertung und das erfolgreiche Immobilienmarketing bis hin zum sicheren Immobilienverkauf.
Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

BAUR Immobilien GmbH
Waldseer Straße 3
88250 Weingarten