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Garagenverordnung: Aktuelle Regelungen für optimale Planung und Nutzung
Ein Beitrag von: KLAUS Multiparking

Die Garagenverordnung ist ein wichtiges Thema für Bauherren und Garagenbesitzer in Baden-Württemberg. Sie legt die gesetzlichen Vorgaben und Maße für den Garagenbau und die Garagennutzung fest. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Garagenverordnung, damit Sie Ihre Garage optimal planen und nutzen können.
Garagenverordnung: Definition und Zweck
Wenn Sie eine Garage bauen möchten, müssen Sie die Garagenverordnung beachten. Die Verordnung ist eine gesetzliche Regelung, die die Bau- und Nutzungsbedingungen für Garagen festlegt. Ihr Zweck besteht darin, eine einheitliche und sichere Bauweise von Garagen zu gewährleisten und die Nutzung dieser Gebäude zweckmäßig zu gestalten.
Die Verordnung legt verbindliche Maße, Abstände und weitere Vorschriften fest, die bei der Planung, dem Bau und der Nutzung von Garagen zu beachten sind. Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und sichere Garagennutzung zu sorgen und rechtliche Konflikte durch klare Regelungen zu vermeiden. Die Garagenverordnung muss deswegen unbedingt eingehalten werden, damit die Garagennutzung sicher und gesetzeskonform ist.
Doppelgaragen: Maße und Vorschriften
Für Doppelgaragen gelten bestimmte standardisierte Maße und Vorschriften, die in der Garagenverordnung festgelegt sind. Die genauen Maße können je nach Bundesland variieren, aber im Allgemeinen müssen Doppelgaragen ausreichend Platz für zwei Fahrzeuge bieten und gewisse Mindestabmessungen einhalten.

Hier sind einige der typischen Maße und Vorschriften für Doppelgaragen:
Garagenmaße nach der Garagenverordnung
In der Garagenverordnung sind verschiedene Regelungen bezüglich der Größe von Garagen und Garagenstellplätzen festgelegt, die einheitlich für alle Bundesländer gelten. Gemäß dieser Verordnung muss jeder einzelne Stellplatz in einer Garage mindestens eine Länge von fünf Metern aufweisen.
Zudem ist eine Mindestbreite von 2,30 Metern vorgeschrieben. Falls sich sowohl an der rechten als auch an der linken Seite der Garage Wände oder Stützen befinden, muss die Breite des Garagenstellplatzes mindestens 2,50 Meter betragen.
Garagenverordnung in Baden-Württemberg
Die Garagenverordnung für Baden-Württemberg regelt verschiedene Bereiche in Bezug auf Garagen und Stellflächen. Dazu gehören unter anderem die Mindestabmessungen für Garagen, die Ausstattung mit Feuerlöschern oder anderen Brandschutzmaßnahmen sowie die Beschilderung der Stellflächen. Die Vorschriften dienen dazu, eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Garagen und Stellflächen zu gewährleisten.
Welche Vorschriften Sie noch beachten sollten
Wenn Sie in Baden-Württemberg (BW) eine Garage bauen oder erweitern möchten, müssen Sie bestimmte Auflagen und Regelwerke berücksichtigen.
Besonders drei Regelungen sind dabei von großer Bedeutung:
- Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):
Diese Landesverordnung bildet das Kernstück des Bauordnungsrechts in BW und enthält die grundlegenden Vorschriften für Bauvorhaben. - Die Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO):
Diese Verordnung konkretisiert Maßnahmen zum Brandschutz und zur Sicherheit in Bezug auf Bauvorhaben. - Die bereits erwähnte Garagenverordnung (GaVO) von Baden-Württemberg:
Diese Verordnung enthält spezifische Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen.
Bei der Planung und Umsetzung eines Garagenbaus müssen Sie diese Regelwerke beachten, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Sind Stellplätze in BW genehmigungspflichtig?
Die Vorgaben für Stellflächen und Garagen in Baden-Württemberg richten sich nach der Größe des Stellplatzes oder der Garage sowie dem Standort des Objekts. Gemäß den Regelungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg gelten Garagen und überdachte Stellplätze, die eine Grundfläche von höchstens 30 Quadratmeter und eine mittlere Wandhöhe von maximal drei Meter haben, als verfahrensfreie Vorhaben, sofern sie sich nicht im baurechtlichen Außenbereich befinden. Das bedeutet, dass für solche Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Darf ich eine Wallbox ohne Genehmigung in BW installieren?
In Baden-Württemberg ist der Einbau von Stromleitungen und Ladestationen für Elektroautos, den sogenannten Wallboxen, verfahrensfrei und bedarf somit keiner gesonderten Genehmigung. Es empfiehlt sich, die Stromleitungen bereits während des Garagenbaus zu berücksichtigen, um später nur noch die Wallbox in die vorhandene Infrastruktur integrieren zu müssen. Durch diese Vorgehensweise wird der Prozess der Wallbox-Installation vereinfacht und beschleunigt.
Eine besonders nachhaltige Option besteht darin, eine Solaranlage auf dem Garagendach zu installieren. Mit einer solchen Anlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom und können diesen direkt für die Aufladung Ihres Elektroautos nutzen. Die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern ist in der Regel ebenfalls genehmigungsfrei, was den Prozess weiter vereinfacht.
Was darf in einer Garage in BW gelagert werden?
Gemäß § 37 Abs. 9 der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg dürfen Sie neben Kraftfahrzeugen auch Wohnwagen und andere Kraftfahrzeuganhänger in Garagen abstellen. Des Weiteren ist es erlaubt, Fahrräder in der Garage unterzubringen.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 2 Abs. 8 der LBO Baden-Württemberg Werk- und Lagerräume nicht als Garagen gelten. Das bedeutet, dass Sie Ihre Garage nicht als Werkraum oder Lagerstätte nutzen dürfen.
Trotzdem ist es gestattet, herkömmliches Autozubehör in der Garage zu lagern. Hierzu gehören Werkzeuge, Reifen sowie Reinigungszubehör und -mittel.
Im Hinblick auf die Lagerung von Kraftstoff gelten spezifische Vorschriften. Gemäß § 14 Abs. 2 der Garagenverordnung für Baden-Württemberg ist die Lagerung von maximal 200 Litern Dieselkraftstoff und höchstens 20 Litern Benzin in Kleingaragen erlaubt. Dabei müssen die jeweiligen Behälter bruchsicher und dicht verschlossen sein und außerhalb der Kraftfahrzeuge aufbewahrt werden. Es ist wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Durch die Beachtung der entsprechenden Regelungen können Sie Ihre Garage ordnungsgemäß nutzen und die zugelassenen Gegenstände sachgemäß unterbringen.
Wichtige Punkte beim Garagenbau
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für einen erfolgreichen Garagenbau. Nehmen Sie sich Zeit, um alle Aspekte zu berücksichtigen und setzen Sie Ihre Ideen in einem durchdachten Bauplan um. So können Sie eine funktionale und ästhetisch ansprechende Garage schaffen, die Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht.
Beachten Sie folgende wichtige Punkte beim Bau einer Garage:
- Rechtliche Vorgaben beachten:
Informieren Sie sich über die relevanten rechtlichen Vorgaben, Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren in Ihrer Region, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. - Zweck und Nutzung:
Überlegen Sie sich den Zweck Ihrer Garage und wie Sie sie nutzen möchten. Soll sie nur als Abstellraum für Fahrzeuge dienen oder möchten Sie auch zusätzlichen Stauraum oder eine Werkstatt einplanen? - Größe und Platzbedarf:
Ermitteln Sie den benötigten Platz für Ihre Fahrzeuge und eventuell zusätzlichen Stauraum. Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit, die Garage später zu erweitern, falls dies notwendig sein sollte. - Standort:
Wählen Sie auf Ihrem Grundstück einen geeigneten Standort für Ihre Garage aus. Achten Sie dabei auf die Zufahrtsmöglichkeiten und die Bebauungsbestimmungen. - Bauweise und Materialien:
Entscheiden Sie sich für eine passende Bauweise und die richtigen Materialien, die Ihren Anforderungen und Ihrem Budget entsprechen. Berücksichtigen Sie auch die Langlebigkeit und Wartungsanforderungen der gewählten Materialien. - Licht und Belüftung:
Denken Sie an ausreichend Tageslicht und eine gute Belüftung in Ihrer Garage. Dies kann die Nutzung angenehmer machen und Feuchtigkeitsprobleme verhindern. - Sicherheit und Einbruchschutz:
Planen Sie Sicherheitsvorkehrungen ein, wie zum Beispiel stabile Türen und Fenster sowie gegebenenfalls eine Alarmanlage, um Ihre Garage und darin gelagerte Gegenstände zu schützen. - Kostenkalkulation:
Erstellen Sie eine realistische Kostenkalkulation für Ihren Garagenbau. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur die Baumaßnahmen, sondern auch eventuelle Nebenkosten wie Baugenehmigungsgebühren und Versicherungen. - Professionelle Unterstützung:
Wenn Sie sich bei der Planung unsicher fühlen oder komplexe Anforderungen haben, ziehen Sie die Unterstützung von Fachleuten, wie Architekten oder Bauingenieuren, in Betracht. - Nachhaltigkeit:
Wenn möglich, planen Sie nachhaltige Elemente in den Garagenbau ein, wie beispielsweise Regenwassernutzung oder die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien.
Sicherheit und Brandschutz
Die Garagenverordnung beinhaltet auch Vorgaben zur Sicherheit und dem Brandschutz von Garagen. Hierzu gehören Aspekte wie die Ausstattung mit Feuerlöschern oder Brandschutzmaßnahmen an den Garagenwänden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist enorm wichtig, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und Brände zu verhindern.
Brandschutz- und Bauvorschriften in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg müssen Sie bei einem Garagenbau oder einer Garagenerweiterung bestimmte Brandschutz- und Bauvorschriften beachten. Die Garagenverordnung (GaVo) und die Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) geben klare Richtlinien vor, die einzuhalten sind:

Wände
Tragende und aussteifende Wände sowie Stützen müssen feuerbeständig sein. Die Außenwände, einschließlich Dämmstoffe und Unterkonstruktionen, müssen schwer entflammbar sein, ebenso die Außenwandbekleidungen.
Trennwände: Trennwände zwischen der Garage und anderen genutzten Räumen, wie beispielsweise einem Durchgang vom Garagenbereich zum Wohnhaus, müssen mindestens feuerhemmend sein. Zudem dürfen diese Trennwände nur durch Öffnungen mit dichtschließenden Türen verbunden sein.

Decken
Die Decken und ihre Anschlüsse müssen feuerbeständig sein.
Lüftung: Kleingaragen benötigen eine natürliche Belüftung, um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden.

Stellplatz
Der Garagenstellplatz für das Kraftfahrzeug muss mindestens 5 Meter lang und 2,30 Meter breit sein. Behindertengerechte Stellplätze müssen dagegen mindestens 3,50 Meter breit sein.
Zufahrt: Falls es aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist, kann eine Zu- und Abfahrt zwischen der Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche gefordert werden. Kleingaragen unterliegen hierbei jedoch keinen spezifischen Maßvorgaben.

Rampe
Eine Rampe mit mehr als 10 Prozent Neigung, die von der öffentlichen Verkehrsfläche zur Garage führt, muss eine Fläche von mindestens 3 Metern Länge mit einer Neigung von höchstens 10 Prozent aufweisen. Für Kleingaragen können jedoch Ausnahmen zugelassen werden, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Kinderspielplätze: Die Anordnung von Garagen darf Kinderspielplätze nicht beeinträchtigen. Das Spielen auf den Kinderspielplätzen darf nicht durch Lärm, Abgase oder Gerüche erheblich gestört werden.
Fazit
Die Garagenverordnung in Baden-Württemberg ist eine wichtige Grundlage für den Garagenbau und die Garagennutzung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Maße ist essenziell, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und eine sichere und zweckmäßige Nutzung der Garage zu gewährleisten. Bauherren und Garagenbesitzer sollten sich daher sorgfältig mit den Vorschriften der Garagenverordnung vertraut machen und diese bei der Planung und Umsetzung ihres Garagenbaus berücksichtigen.
Ein Garagenbau, der den Vorgaben der Garagenverordnung entspricht, bietet langfristige Sicherheit und Zufriedenheit für die Nutzer. Falls herkömmliche Parkmöglichkeiten zu eng sind oder schwer zugänglich, können Parksysteme eine Lösung bieten.

KLAUS Multiparking GmbH
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