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Recht

Was ist neu 2024 - ein Überblick

Ein Beitrag von:  BAUEN & WOHNEN

Ein neues Jahr bringt immer auch Veränderungen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen 2024 für Sie zusammengefasst.
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Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken

Sofort in Betrieb

Sofort in Betrieb

Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll künftig ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden. Für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.


Gastronomie - Mehrwertsteuer steigt wieder auf 19 Prozent

Der 2020 während der Coronapandemie auf 7 Prozent (befristet) gesenkte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wurde zum 01.01.2024 wieder auf 19 Prozent angehoben

19 Prozent statt 7 Prozent

19 Prozent statt 7 Prozent

Die Branche befürchtet durch die Anhebung der Mehrwertsteuer weitere finanzielle Einbußen und Schließungen.

Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde

Der Mindestlohn steigt von bisher 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro pro Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt und ab Mai der Mindestlohn in der Altenpflege. 

Das Bürgergeld steigt für Alleinstehende

Ein Aufreger-Thema ist das Bürgergeld, das für Alleinstehende von bisher 502 Euro auf 563 Euro ansteigen soll.

Es gibt viele junge Leute, die sich sagen: Wofür soll ich denn arbeiten gehen? Ich krieg’ doch mein Geld. Ich leg’ die Beine hoch und fertig!

Befragte Person auf einem Wochenmarkt (siehe Video)

Strom- und Gaspreisbremse ist bereits zum Jahresende 2023 ausgelaufen

Kunden der Stadtwerke Bad Saulgau müssen sich ab 1. April auf höhere Strom- und Gaspreise einstellen. Der regionale Energieversorger verschickt noch diese Woche die Preislisten.
(Foto: Kai Remmers/dpa/dpa-tmn)

Die Förderung für E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember 2023 ausgelaufen

ARCHIV - Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule geladen. 
ARCHIV - Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule geladen.  (Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild)

Es gibt aber auch finanzielle Entlastungen in 2024

Der steuerliche Grundfreibetrag ist angehoben worden, ebenso der Kinderfreibetrag und die Grenze für den Spitzensteuersatz.

Besitz und Konsum von Cannabis

ARCHIV - Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein.
ARCHIV - Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. (Foto: Georg Wendt/dpa)

Ab dem 1. April 2024 soll der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein.

Bis zu 25 Gramm darf man dann für den Eigenbedarf besitzen.