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Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es vom Staat

Ratgeber / Lesedauer: 5 min

Klima retten und sparen! Wer sein Gebäude energetisch sanieren lässt, kann durch direkte Zuschüsse und Steuervorteile richtig Geld sparen. Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihre energetische Sanierung! Hier finden Sie Infos, Tipps und hilfreiche Links zu den wichtigsten Programmen.
Veröffentlicht:16.06.2023, 09:25

Von:
  • BAUEN & WOHNEN
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Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren lassen und damit aktiv zum Klimaschutz beitragen, können Sie richtig Geld sparen – durch direkte Zuschüsse und Steuervorteile. Über 13 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für die nächsten Jahre für die Förderung energetischer Sanierungen bereit. Angesichts der hohen Energiekosten lassen immer mehr Hausbesitzer ihre Immobilie energetisch sanieren. Auf Bundesebene gibt es grundsätzlich zwei Fördertöpfe:

Welche Förderungen für Sanierungen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Sommer 2022 neu aufgestellt, weitere neue Regelungen traten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen der Bundesförderung steht die Sanierung von Bestandsgebäuden, denn diese verspricht besonders große Klimaschutz- und Energiespareffekte. Insgesamt wurden die Fördermittel der BEG leicht abgesenkt, allerdings kommen durch die neuen Förderbedingungen mehr Hausbesitzer in den Genuss der Vorteile.

Zwar gibt es für Komplettsanierungen nun keine Zuschüsse vom Bund mehr, jedoch günstige Fördermittel in Form von Krediten und Tilgungszuschüssen, die über die staatliche Förderbank KfW vergeben werden. Private Hausbesitzer bekommen noch für Einzelmaßnahmen direkte vom BAFA.

Was bekomme ich bei der KfW?

Die staatliche Förderbank KfW ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um zinsgünstige Förderkredite für energetische Sanierungsmaßnahmen geht. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Formate:

1. Der Wohngebäude-Kredit:

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung energieeffizient sanieren möchten, gewährt Ihnen die KfW einen günstigen Kredit bis zu 150.000 Euro für ein sogenanntes Effizienzhaus. Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude, der sich am Gesamtenergiebedarf der Immobilie und dem Zustand der Wärmedämmung der Gebäudehülle orientiert. Je nach Effizienzhaus-Stufe steigen die gewährte Kredithöhe und der Prozentsatz des Tilgungszuschusses.

2. Der Förderkredit für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien:

Unter den hohen Energiekosten leiden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie erhalten nun einen Kredit ab 4,75 Prozent effektivem Jahreszins, wenn sie in Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biogas und die entsprechenden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (Netze und Speicher) investieren. Zu Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern gibt es Kredite mit verschiedenen Laufzeitvarianten zu gesonderten Konditionen.

Welche Förderungen erhalte ich vom BAFA?

Die Sanierungszuschüsse des BAFA für Wohngebäude in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben gibt es für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden, zum Beispiel:

  • Förderung der Fassadensanierung: für Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle –Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen – sowie für die Erneuerung von Vorhangfassaden
  • für die Erneuerung, den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von Fenstern und Außentüren
  • für den Ersatz oder den erstmaligen Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes (außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung).

Ebenfalls mit 15 Prozent gefördert wird Ihre Anlagentechnik, und zwar

  • der Einbau, der Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Wie funktioniert die Wärmerückgewinnung? (Foto: dpa)
  • der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise für Maßnahmen zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes.

Auch der Einbau von effizienten Heizungen wird gefördert, zum Beispiel Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, stationäre Brennstoffzellenheizungen und andere innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien.

Gerade im Hinblick auf die Bedeutung von Wärmepumpen für die Energieeffizienz von Gebäuden ist die BAFA-Förderung interessant, wenn ein Neubau oder eine Sanierung ansteht. Förderfähig sind nämlich auch Ausgaben zur Optimierung von Heizungsanlagen wie Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, sofern sie die Energieeffizienz des Systems erhöhen, also zum Beispiel der Austausch der Heizungspumpe. Die Antragstellung läuft direkt über die Website des BAFA.

Achtung

Für den Antrag müssen zwar bereits Angebote der benötigten Handwerksbetriebe vorliegen. Die Arbeiten dürfen Sie aber erst beginnen, wenn die Bewilligung da ist.

Wie finde ich die passende Förderung für meine energetische Sanierung?

Wer sich zum ersten Mal mit den Förderprogrammen beschäftigt, taucht ein in einen undurchdringlichen Dschungel aus Maßnahmen, Fördermitteln und Förderbedingungen. Da ist ein professioneller Energieberater die beste Adresse: Er kennt sich nicht nur mit den Details der energetischen Sanierung, sondern auch mit den aktuellen Förderungen auf staatlicher, Landes- und kommunaler Ebene aus.

Hinweis

Das BAFA übernimmt maximal 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung für Wohngebäude. Sie erhalten also für einen überschaubaren Betrag ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept plus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Auf der Website der BAFA finden Sie Merkblätter, Kurzanleitungen und Checklisten zum Downloaden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Förderwegweiser Energieeffizienz eingerichtet, der Sie mit wenigen Klicks zu den für Sie passenden Förderungen bringt. Einfach auf der Website anklicken, was Sie vorhaben und was Sie brauchen! Sie finden ihn hier.

Welche Steuervorteile habe ich durch eine energetische Sanierung?

Viele energetische Sanierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören

  • die Wärmedämmung von Außenwänden (Förderung der Fassadensanierung), Dachflächen und Geschossdecken
  • die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • die Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen
  • die Erneuerung oder Optimierung der Heizung
  • der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung
  • die energetische Baubegleitung durch vom BAFA zugelassene Energieberater.

20 Prozent der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt absetzen. Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sofort zu 50 Prozent absetzbar. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 40.000 Euro pro Wohnobjekt.

Lassen Sie sich helfen

Die Kosten für energetische Beratungen sind also bezuschussbar und können steuerlich geltend gemacht werden. Da sich die Förderprogramme und -bedingungen immer wieder mal ändern*, ist fachmännische Begleitung umso wichtiger. Energieberater kennen den jeweils aktuellen Stand der Förderprogramme und ihrer Bedingungen. Mit ihrer Hilfe holen Sie das Maximum an staatlicher Förderung Ihrer energetischen Sanierung raus!

*Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr.