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Recht

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Kaminofen Verbot 2024: Das müssen Sie wissen

Ein Beitrag von:  Bauen & Wohnen

Erfahren Sie alles über die Kaminofen Verordnung: Was Sie wissen müssen, wie sie sich auf Ihren Kaminofen auswirkt und welche Tipps wir für Sie haben.
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Dicke Luft: Kaminofen Verordnung

Ist mein Kaminofen noch zugelassen? Droht mir Ende 2024 das Kaminofen-Verbot?

Inhaltsverzeichnis

  • Hintergründe
  • Kaminofen – Kein generelles Verbot
  • Austauschfristen – die wichtigsten Regelungen
  • Welche Anlagen sind betroffen?
  • Austauschfristen
  • Betroffene Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe
  • Ausnahmen für Kaminöfen, Kachelöfen & Co
  • Was bedeutet das jetzt für Kaminofen-Besitzer?
  • Neukaufen: Jetzt noch Kaminofen kaufen oder in Holzheizungsanlage investieren?
  • Förderung der Holzheizung für Neubau und Sanierung nutzen
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kaminofen Verbot
  • Pflicht zur Kombination
  • Hintergründe

    Die Kaminofen Verordnung wurde eingeführt, um den Ausstoß von Schadstoffen durch Kaminöfen zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Durch den Einbau eines Feinstaub Filters kann der Schadstoffausstoß erheblich reduziert werden. In unserem Video wird gezeigt, wie einfach der Einbau eines solchen Filters sein kann.


    Kaminofen – Kein generelles Verbot

    Denn: Entgegen reißerischen Schlagzeilen gibt es in Deutschland kein generelles Verbot von Kaminöfen. Vielmehr zielen die gesetzlichen Anforderungen darauf ab, den Betrieb von Kaminöfen umwelt- und gesundheitsfreundlicher zu gestalten. Neue Kaminöfen müssen strenge Emissionsstandards erfüllen, und für ältere Modelle gibt es Nachrüstungs- oder Austauschpflichten – in zwei Stufen.

    Austauschfristen – die wichtigsten Regelungen

    Stufe 1

    Stufe 1

    Zum 22. März 2010 trat die erste Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Die Grenzwerte für Kamine und Kaminöfen geben einen Ausstoß von 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid sowie 0,075 g/m³ Feinstaub sowie einen Wirkungsgrad von mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %) vor. Diese Grenzwerte gelten für alle Neugeräte und Kaminöfen, die ab dem 22. März 2010 und bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe in 2015 gekauft und in Betrieb genommen wurden.

    Stufe 2

    Stufe 2

    Zum 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der 1. BImSchV in Kraft getreten. Für alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die nach diesem Datum ihren Betrieb aufgenommen haben, liegen die anspruchsvolleren Grenzwerte nun bei 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Die Vorgabe für den Wirkungsgrad bleibt bei mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %).

    Welche Anlagen sind betroffen?

    Nicht nur Kaminöfen sind von der Regelung betroffen.

    Es wird Einzelraumfeuerungsanlagen und Festbrennstoffkesseln unterschieden.

    • Einzelraumfeuerungsanlagen: Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Holzkamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle
    • Festbrennstoffkessel: Heizkessel zur zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung

    Austauschfristen

    Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen gibt es entsprechende Austauschfristen, zu denen die Modelle nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, wenn sie nicht mehr den geforderten Grenzwerten entsprechen. Das Baujahr Ihres Kaminofens finden Sie auf dem Typenschild.

    • Baujahr bis 1974: Frist endete am 31. Dezember 2014
    • Baujahr zwischen 1975 und 1984: Frist endete am 31. Dezember 2017
    • Baujahr zwischen 1985 und 1994: Frist endete am 31. Dezember 2020
    • Baujahr zwischen 1995 und 21. März 2010: Frist endet am 31. Dezember 2024

    Betroffene Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe

    Für Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe war der 1. Januar 2015 Stichtag. Speziell für reine Scheitholzkessel galten die Bestimmungen jedoch erst mit Beginn des Jahres 2017. Heizkessel sind im Gegensatz zu den Einzelraumfeuerungsanlagen im Dauerbetrieb und versorgen eine Wohnung bzw. ein Gebäude mit Heizwärme und Warmwasser. Für Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe, die dauerhaft in Betrieb bleiben sollen, darf der Wert für Staub nicht über 0,02 g/m3 und für Kohlenstoffmonoxid nicht über 0,4 g/m3 liegen.

    Für sie gilt:

    • Baujahr 1995 und 2004: nachrüsten, oder außer Betrieb nehmen
    • Baujahr  1995 und 2004: Frist endet am 31. Dezember 2024

    Ausnahmen für Kaminöfen, Kachelöfen & Co

    Tipp

    Kaminofen Zulassung Liste

    Prüfen Sie schnell und einfach in der Online-Datenbank bzw. Liste vom HKI, ob Ihr Kaminofen noch zugelassen ist!

    Für historische Kamine in Museen beispielsweise, oder offene Kamine in Feuerstätten eines Kunsthandwerkes, Grundöfen, Herde, Badeöfen gibt es die Möglichkeit zur Sondergenehmigung.

    Was bedeutet das jetzt für Kaminofen-Besitzer?

    Für Besitzer älterer Kaminöfen bedeutet dies, dass sie aktiv werden müssen. Es ist wichtig, die Installationsdaten des eigenen Ofens zu überprüfen und sich mit den aktuellen Emissionsstandards vertraut zu machen. Meist hat ihr Schornsteinfeger oder die Wartungsfirma Ihrer Heizanlage hier hilfreiche Informationen. Falls der eigene Ofen nicht den Anforderungen entspricht, sollte man über eine Nachrüstung mit Feinstaubfiltern oder den Austausch des Ofens nachdenken. Die Schornsteinfeger kontrollieren dann, ob ihre Anlage die Abgasnormen und den geforderten Wirkungsgrad einhält.

    Neukaufen: Jetzt noch Kaminofen kaufen oder in Holzheizungsanlage investieren?

    Wer das prasselnde Kaminfeuer liebt, muss auch in Zukunft nicht darauf verzichten. Allerdings sollte beim Neukauf auf einige Prüfsiegel geachtet werden:

    Auf welche Zertifikate muss ich bei einem Neukauf achten?

    • Kennzeichen CE: Das CE-Zeichen besagt, dass der jeweilige Kaminofen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Produktionsbedingungen den EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht.
    • DIBt: Das Zertifikat des Deutschen Instituts für Bautechnik stellt fest, dass das jeweilige Kaminofenmodell für den raumluftunabhängigen Betrieb zugelassen ist. Das bedeutet: Alle Kaminöfen, die die notwendige Luftzufuhr von außen und nicht aus dem jeweiligen Raum beziehen, benötigen dieses Siegel.
    • Ecodesign 2022: Seit dem 1. Januar 2022 dürfen innerhalb der EU nur noch Kaminöfen verkauft werden, die den neuen EU-Richtlinien des Ecodesign-Gesetzes entsprechen. Diese Verordnung regelt den erforderten Jahres-Nutzungsgrad und strenge Emissionsgrenzwerte.

    Förderung der Holzheizung für Neubau und Sanierung nutzen

    Tatsächlich gibt es für den Neukauf von Holzheizungen, wie Scheitholz-, Pellet-, Hackschnitzel- sowie Kombikessel Förderungen oder Steuerboni.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kaminofen Verbot

    Pflicht zur Kombination

    Die Förderung der Holzheizung bekommen Sie fortan aber nur noch, wenn Sie diese mit einer Wärmepumpe, einer Photovoltaikanlage oder thermischen Solaranlagen kombinieren. Bei Solaranlagen ist im Vorfeld darauf zu achten, dass die Warmwasserbereitung vollständig über die solare Energie gedeckt werden kann. Dementsprechend muss die Anlage ausgelegt werden und eine entsprechende Dachfläche zur Verfügung stehen.

    Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Experten, beispielsweise einem Energieberater aufklären, um die beste Lösung für Ihr Eigenheim zu finden.