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Haus erben: Geschwister auszahlen oder gemeinsam verwalten? Tipps & rechtliche Möglichkeiten

Ein Beitrag von:  GARANT Immobilien

Ein geerbtes Haus – eine Chance für Geschwister! Entdecken Sie Möglichkeiten des gemeinsamen Verwaltens oder des fairen Auszahlens. Tipps und rechtliche Optionen im Überblick.
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Das Erben eines Hauses kann sowohl eine finanzielle Chance als auch eine emotionale Herausforderung darstellen. Wenn mehrere Geschwister gemeinsam erben, stehen sie oft vor der Frage: Sollen sie das Haus gemeinsam verwalten oder sich gegenseitig auszahlen?

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist eine Erbengemeinschaft?
  • Erbengemeinschaft vs. Pflichtteil
  • Erbübertragung: Erbteil an Geschwister abgeben
  • Auszahlung der Geschwister
  • Steuerliche Aspekte
  • Geschwister auszahlen am Beispiel eines Hauses
  • Professionelle Beratung für eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern
  • Fazit: Haus erben & Geschwister ausbezahlen
  • Was ist eine Erbengemeinschaft?

    Gemäß § 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Miterben sind zu gleichen Teilen Eigentümer des Nachlasses, in diesem Fall des Hauses. Das bedeutet, dass Entscheidungen bezüglich des Hauses nur gemeinsam getroffen werden können.

    Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen gemeinsam.
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    Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen gemeinsam. (Foto: Canva )

    Erbengemeinschaft vs. Pflichtteil

    Sowohl die Erbengemeinschaft als auch der Pflichtteil sind Begriffe aus dem deutschen Erbrecht, die sich auf die Rechte von Erben und enterbten Angehörigen beziehen. Obwohl sie miteinander in Zusammenhang stehen können, haben sie unterschiedliche Bedeutungen und Implikationen. Hier ist eine klare Unterscheidung:

    Erbengemeinschaft:

    Pflichtteil:

    Erbübertragung: Erbteil an Geschwister abgeben

    Wenn es darum geht, den eigenen Erbteil an ein Geschwister zu übertragen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die Wahl der Methode für die Erbübertragung hängt von den individuellen Umständen und den Wünschen der Beteiligten ab. Hier ein Überblick über die gängigsten Varianten:

    Verkauf des Erbteils

    Der Erbteil kann an einen Käufer, beispielsweise ein Geschwisterteil, aber auch an eine andere Person, verkauft werden. Hierbei wird der Erbteil gegen einen vereinbarten Kaufpreis abgetreten. Dieser Schritt muss notariell beurkundet werden, um rechtlich bindend zu sein.

    Schenkung des Erbteils

    Möchte man den Erbteil unentgeltlich an ein Geschwisterteil übertragen, spricht man von einer Schenkung. Damit hierbei die Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss auch diese Form der Übertragung notariell beurkundet werden.

    Abschichtung

    Ein weniger bekanntes, aber dennoch effektives Mittel ist die sogenannte Abschichtung. Dabei wird der Erbteil eines Erben an die gesamte Erbengemeinschaft übertragen. Der Erbe, der sich für die Abschichtung entscheidet, scheidet somit aus der Erbengemeinschaft aus. Der Erbteil verteilt sich dann anteilig auf die verbleibenden Erben, wie beispielsweise die Geschwister.


    Auszahlung der Geschwister

    Wenn ein Geschwisterteil seinen Anteil am Haus nicht behalten möchte oder die Geschwister unterschiedliche Vorstellungen von der Nutzung des Hauses haben, kann eine Auszahlung eine Lösung sein. Hierbei zahlt ein Geschwisterteil den anderen aus, indem es ihm den Wert seines Erbteils auszahlt. Dies erfordert eine Bewertung des Hauses, damit der genaue Wert und somit der Auszahlungsbetrag bestimmt werden kann.

    Gründe für die Auszahlung

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Geschwister eine Auszahlung bevorzugen könnten:

    Ablauf der Auszahlung

    • Bewertung des Hauses durch einen Gutachter.
    • Bestimmung des Erbanteils jedes Geschwisterteils.
    • Einigung über den Auszahlungsbetrag.
    • Notarielle Beurkundung der Auszahlung und Übertragung des Erbanteils gemäß § 2042 BGB.

    Steuerliche Aspekte

    Bei der Auszahlung von Geschwistern können Steuern anfallen. Gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gibt es Freibeträge für Erbschaften, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Es ist ratsam, sich über mögliche Steuerfolgen zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Steuern: Geerbtes Haus selbst bewohnen

    Möchte die auszahlende Partei der Erbengemeinschaft das geerbte Haus selbst bewohnen, so bringt dieses einen Vorteil bei der Erbschaftssteuer. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Einzugs und Auszugs:

    Begrenzung der Wohnfläche:

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Größe der Immobilie:


    Freibeträge nutzen und Steuerfalle vermeiden

    Beim Erben und Schenken in Deutschland sind oft erhebliche Steuerbeträge fällig. Allerdings gewährt der Gesetzgeber auch großzügige Freibeträge, die es ermöglichen, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden. Wer diese Freibeträge klug nutzt und sich rechtzeitig informiert, kann Steuerfallen umgehen.

    Freibeträge sind Beträge, bis zu denen Erbschaften oder Schenkungen steuerfrei bleiben. Sie sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker.

    Höhe der Freibeträge:

    • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
    • Sonstige Erwerber (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde): 20.000 Euro

    Der Freibetrag für Schenkungen kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass beispielsweise Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken können. Über die Jahre hinweg können so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden.

    Bei der Übertragung von Immobilien ist die Bewertung entscheidend für die Höhe der Steuer. Es kann sinnvoll sein, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um die tatsächliche Höhe des zu versteuernden Betrags zu ermitteln.

    Nießbrauch als steuerlichen Vorteil nutzen

    Wenn eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt wird, aber ein Nießbrauch vorbehalten wird, reduziert sich der Wert der Schenkung um den Wert des Nießbrauchs. Das bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer niedriger ist. Dies kann insbesondere bei Immobilien mit hohem Wert zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

    Geschwister auszahlen am Beispiel eines Hauses

    Beispielrechnung

    Beispielrechnung

    Angenommen, ein Haus hat einen Wert von 300.000 Euro und es gibt drei Geschwister. Wenn einer der Miterben ausbezahlt werden möchte, würde er oder sie einen Anteil von 100.000 Euro erhalten. Die anderen beiden Geschwister könnten diesen Betrag gemeinsam aufbringen oder einen Kredit aufnehmen, um den Miterben auszuzahlen.

    Ähnlich wie bei der Schenkungssteuer reduziert ein vorbehaltener Nießbrauch den Wert des Erbes und somit die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Wenn beispielsweise Eltern ihre Immobilie an ihre Kinder vererben, aber ein lebenslanges Wohnrecht (eine Form des Nießbrauchs) behalten, wird der Wert dieses Wohnrechts vom Wert des Erbes abgezogen.

    Für die steuerliche Bewertung des Nießbrauchs gibt es eine bestimmte Tabelle, die sich unter anderem nach dem Alter des Nießbrauchsberechtigten richtet. Je älter der Nießbrauchsberechtigte, desto geringer ist der steuerliche Wert des Nießbrauchs.


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    Professionelle Beratung für eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern

    Eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern kann komplexe Herausforderungen mit sich bringen, da jedes Mitglied unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse bezüglich des Erbes haben kann. In solchen Fällen ist professionelle Beratung oft unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und eine faire sowie rechtlich korrekte Aufteilung des Erbes zu gewährleisten.

    Wichtige Beratungsbereiche:

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    Die Experten von GARANT Immobilien helfen Ihnen bei Ihrer persönlichen Entscheidung weiter.


    Fazit: Haus erben & Geschwister ausbezahlen

    Das Erben eines Hauses stellt Geschwister oft vor schwierige Entscheidungen. Ob eine Auszahlung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen und Wünschen der Geschwister ab. Es ist wichtig, offen zu kommunizieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So können mögliche Konflikte frühzeitig vermieden und die Erbengemeinschaft zügig aufgelöst werden. Mit der Auszahlung der Geschwister kann das geerbte Haus in Ihr Alleineigentum übergehen und von Ihnen bewohnt oder vermietet werden.

    Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

    GARANT Immobilien
    Wilhelmstraße 5
    70182 Stuttgart