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Haus geerbt: Sanierungspflichten und praktische Tipps

Ein Beitrag von: BAUR Immobilien GmbH

Ein geerbtes Haus bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten. Erfahren Sie alles über Sanierungspflichten und praktische Tipps, um Ihr Erbe optimal zu nutzen.
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Die Freude über ein geerbtes Haus kann schnell in Sorgen umschlagen, wenn Sanierungspflichten ins Spiel kommen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und warum eine Sanierungspflicht besteht, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie Sie diese finanzieren können. Zudem geben wir Ihnen praktische Tipps und zeigen wie Ihnen Experten von Baur Immobilien weiterhelfen können.

Inhaltsverzeichnis

Haus geerbt: Sanierungspflichten und praktische Tipps

  • Haus geerbt: Wann besteht eine Sanierungspflicht?
  • Gesetzliche Grundlage zur Sanierungspflicht
  • Die Sanierungspflicht
  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der Sanierungspflichten
  • Tipp: Expertenhilfe in Anspruch nehmen
  • Fazit
  • Haus geerbt: Wann besteht eine Sanierungspflicht?

    Sanierungspflichten treten immer beim Eigentümerwechsel in Kraft, also sowohl beim Kauf als auch bei einer Erbschaft. Wie Frank Baur von Baur Immobilien erklärt: „Immer beim Eigentümerwechsel, also beim Kauf, aber eben auch beim Erbe.“ Betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch Wohnungen. Das bedeutet, dass nahezu jede geerbte Immobilie unter diese Regelung fallen kann.

    Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Sanierungspflicht: Wer das Haus vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG-Sanierungspflicht nicht.

    Gesetzliche Grundlage zur Sanierungspflicht

    Frank Baur erläutert: „Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, das Energieeinspargesetz EnEg und die Energieeinsparverordnung EnEV bilden die gesetzliche Grundlage.“ Erben haben in der Regel eine Frist von zwei Jahren, um die notwendigen Sanierungen durchzuführen.

    Wer gegen das GEG verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 50.000 Euro betragen kann.

    Frank Baur von Baur Immobilien
    Sanierungspflichten treten immer beim Eigentümerwechsel in Kraft, also sowohl beim Kauf als auch bei einer Erbschaft.
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    Sanierungspflichten treten immer beim Eigentümerwechsel in Kraft, also sowohl beim Kauf als auch bei einer Erbschaft. (Foto: Canva)

    Die Sanierungspflicht

    Doch warum gibt es diese Sanierungspflicht überhaupt? „Im Wesentlichen zur Einsparung von Energie.” informiert uns Frank Baur. “Deshalb regelt das GEG die Anforderungen zur energetischen Effizienz.“

    Maßnahmen, die zur Sanierungspflicht zählen

    Unter die Sanierungspflichten fallen vor allem energetische Maßnahmen, die die Effizienz des Hauses verbessern sollen. Zu den wesentlichen Punkten, auf die Sie als Hausbesitzer achten sollten, gehören:

    • Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke: Hierbei handelt es sich um eine der grundlegendsten Maßnahmen zur Energieeinsparung.
    • Erneuerung der Heizung: Ältere Heizsysteme müssen häufig ersetzt werden, um den aktuellen Effizienzstandards zu entsprechen.
    • Dämmung von Heiz- und Warmwasserrohren: Diese Maßnahme trägt erheblich zur Reduzierung von Wärmeverlusten bei.

    Maßnahmen, die nicht zur Sanierungspflicht zählen

    Nicht alle Maßnahmen fallen unter die Sanierungspflicht. Ausnahmen können beispielsweise sein:

    • Heizungen, die noch keine 30 Jahre in Betrieb sind: Diese müssen nicht zwingend ersetzt werden.
    • Stromdirektheizungen und Niedertemperaturkessel: Diese Systeme sind von der Pflicht ausgenommen.
    • Brennwertheizungen: Auch diese modernen Heizsysteme sind nicht von der Pflicht betroffen.

    Wie hoch sind die Kosten bei den nötigen Sanierungen?

    Laut Frank Baur können hierzu keine pauschalen Zahlen genannt werden, da stets der Einzelfall betrachtet werden muss. Die Kosten für notwendige Sanierungen können also stark variieren:

    Was passiert, wenn ich mir die Sanierung finanziell nicht leisten kann?

    In Härtefällen bei unverhältnismäßig hohen Sanierungskosten kann eine Befreiung von der Sanierungspflicht möglich sein (§ 102 GEG). Ansonsten gilt es zu prüfen, welche Fördermittel eventuell zur Verfügung stehen, klärt Frank Baur auf.

    Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der Sanierungspflichten

    Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die notwendigen Sanierungen eines geerbten Hauses. Hauseigentümer, die energetische Sanierungen vornehmen möchten, können auf unterschiedliche Mittel zurückgreifen.

    Hauseigentümer, die energetische Sanierungen vornehmen, können ggf. Mittel der BAFA oder KfW in Anspruch nehmen.

    Frank Baur von Baur Immobilien

    Neben Krediten gibt es auch verschiedene Fördermöglichkeiten, die Hausbesitzer in Anspruch nehmen können.

    • Zuschüsse für energetische Sanierungen: Diese Zuschüsse können einen erheblichen Teil der Sanierungskosten abdecken.
    • Steuerliche Vorteile: In einigen Fällen können die Kosten für Sanierungen steuerlich geltend gemacht werden.

    Es gibt unterschiedliche Fördertöpfe, die im Einzelnen zu prüfen sind. Jede Förderung ist am Ende eine Individualbetrachtung, teilweise richten sich die Förderungen auch nach der Einkommenssituation des Förderberechtigten.

    Frank Baur von Baur Immobilien

    Die Art der Förderung kann je nach Gebäudetyp und individuellen Umständen variieren. Daher ist es wichtig, sich individuell beraten zu lassen und die verfügbaren Fördermöglichkeiten genau zu prüfen.

    Tipp: Expertenhilfe in Anspruch nehmen

    Um den Sanierungspflichten nachzukommen, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen. Der erste Ansprechpartner sollte ein Energieberater sein. Ein Energieberater kann den Zustand der Immobilie bewerten, notwendige Maßnahmen identifizieren und bei der Planung und Umsetzung der Sanierung helfen.

    Baur Immobilien bietet umfassende Unterstützung bei der Sanierung geerbter Häuser. Dies umfasst unter anderem:

    Die Art der Förderung kann je nach Gebäudetyp und individuellen Umständen variieren. Daher ist es wichtig, sich individuell beraten zu lassen und die verfügbaren Fördermöglichkeiten genau zu prüfen.
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    Die Art der Förderung kann je nach Gebäudetyp und individuellen Umständen variieren. Daher ist es wichtig, sich individuell beraten zu lassen und die verfügbaren Fördermöglichkeiten genau zu prüfen. (Foto: Canva)

    Fazit

    Ein geerbtes Haus bringt oft Sanierungspflichten mit sich, die auf den ersten Blick überwältigend erscheinen können. Doch mit der richtigen Unterstützung und den passenden Fördermitteln lässt sich diese Herausforderung meistern. Experten wie Baur Immobilien stehen Ihnen dabei zur Seite, um die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, damit Sie Ihr Erbe optimal nutzen können.

    Für den Inhalt dieses Artikels ist verantwortlich:

    BAUR Immobilien GmbH
    Waldseer Straße 3
    88250 Weingarten