Förderung
Neue Förderung 2023 für Wallbox, Photovoltaik, Speicher & Co. - alle Infos
Ratgeber / Lesedauer: 4 min

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Die Energiewende schreitet unaufhaltsam voran und Elektromobilität spielt dabei eine entscheidende Rolle. Eine wichtige Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien und Elektromobilität ist die Unterstützung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Wallboxen.
Die brandneue Photovoltaik-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ (KfW-Programm 442), die ab dem 26. September 2023 von der KfW freigeschaltet wird, zielt darauf ab, Eigenheimbesitzern finanzielle Anreize zu bieten.

Der Fördertopf ist leer
Die am 26.09.2023 gestartete Förderung 442 der KfW ist bereits am Starttag komplett aufgebraucht worden!
KfW Förderung „Solarstrom für Elektroautos“
„Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro“, erklärt Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg. Bidirektional bedeutet, dass der Strom über die Wallbox in zwei Richtungen fließen kann: vom Haus ins Fahrzeug und auch wieder zurück ins Haus.
Die Förderung ist in drei Hauptkomponenten unterteilt:

1. Photovoltaikanlage
Um von der Photovoltaik Förderung zu profitieren, müssen Sie eine neue Photovoltaikanlage installieren oder Ihre bestehende Anlage um mindestens 5 kW erweitern. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 600 Euro pro kW, begrenzt auf maximal 10 kW. Maximale Förderung: 6.000 Euro.

2. Batteriespeicher
Wenn Sie einen neuen Batteriespeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) installieren, können Sie von einer Förderung in Höhe von 250 Euro pro kWh profitieren, begrenzt auf maximal 12 kWh. Maximale Förderung: 3.000 Euro.

3. Wallbox
Die Wallbox Förderung ist in zwei Kategorien unterteilt: normale Wallboxen und intelligente Wallboxen, die bidirektional laden können. Für normale Wallboxen erhalten Sie 600 Euro, während intelligente Wallboxen mit zusätzlichen 600 Euro gefördert werden. Die Wallbox muss so ausgelegt sein, dass sie den überschüssigen Strom Ihrer Photovoltaikanlage effizient nutzen kann und eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt Leistung haben.
Voraussetzungen für Förderung der KfW
Damit Sie von der Photovoltaik Förderung profitieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Photovoltaikanlage: Sie müssen eine neue Photovoltaikanlage installieren mit mindestens 5 kWp.
Batteriespeicher: Ihr neuer Batteriespeicher muss mindestens 5 kWh Kapazität haben.
Wallbox: Die Wallbox muss intelligent laden können - bidirektionales Laden optional. Außerdem müssen Sie ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder zumindest einen Kaufvertrag dafür vorweisen können. Dienstwagen sind nicht förderfähig.
Was ist mit bestehenden Photovoltaikanlagen?
Laut Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg hat sich das Förderprogramm nochmals verbessert. „Auch Menschen, die schon eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher oder eine Wallbox haben, können von der neuen Förderung profitieren“. Die Förderung erfordert jedoch die Erweiterung/Neubau einer Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp, eines neuen Speichers mit min. 5 kWh (Speichererweiterung reicht nicht) und einer fabrikneuen intelligenten Wallbox.“
Michael Maucher„Auch Menschen, die schon eine Photovoltaikanlage, einen Speicher oder eine Wallbox haben, können von der neuen Förderung profitieren“
Wie beantrage ich die Förderung?
Die gute Nachricht ist, dass der Antragsprozess recht unkompliziert ist. Die KfW ist erfahren darin, Förderungen abzuwickeln, und sie übernimmt auch diese Förderung.
Hier sind die drei Schritte, die Sie unternehmen müssen:
- Angebot einholen: Sie benötigen Angebote für die Installation der Photovoltaikanlage, des Batteriespeichers und der Wallbox. Stellen Sie sicher, dass diese Angebote die Anforderungen der Förderung erfüllen.
- Elektrofahrzeug-Nachweis: Sie müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder bestellen. Dies kann ein Kaufvertrag oder ein Leasingvertrag sein. Dienstwagen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Antrag stellen: Der Antrag kann direkt bei der KfW gestellt werden.
Nachweis für die Förderung
Ab März 2024 müssen die Privathaushalte, welche die Förderung beantragt haben, nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den KfW-Anforderungen durchgeführt haben. Für den Nachweis müssen Belege zum Kauf, dem Einbau und dem Anschluss der Komponenten im Kundenportal der Bank hochgeladen werden. Passt alles, erfolgt die Auszahlung. Nach der Inbetriebnahme muss das geförderte System mindestens für sechs Jahre genutzt werden.
Ist die Förderung ausreichend?
Die Förderung klingt verlockend, aber ist sie ausreichend? „Die Förderung ist zweifellos großzügig, aber es ist wichtig zu bedenken, dass Sie nicht nur eine PV-Anlage, sondern auch einen Batteriespeicher und eine Wallbox benötigen. Darüber hinaus müssen Sie ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder bestellen. Dies schränkt den Kreis der Förderberechtigten ein.“