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Ärger vermeiden

Grillen, Rasenmähen, Gartenparty – wann ist was erlaubt?

Ratgeber / Lesedauer: 4 min

Sie sollten Ihre Rechte beim Grillen und Rasenmähen kennen, damit es keinen Ärger mit dem Nachbarn gibt. Im schlimmsten Fall drohen mehrere Tausend Euro Strafe.
Veröffentlicht:02.06.2023, 14:36

Von:
  • BAUEN & WOHNEN
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Grillen auf dem Balkon ist eine beliebte Freizeitaktivität, kann jedoch zu Streitigkeiten führen. In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz zum Thema Grillen, Rasenmähen und auch zum Lärm bei Gartenpartys sagt.

Grillen auf dem Balkon und im Garten

Grillen ist eines der liebsten Hobbys der Deutschen und wird sogar noch vor dem Fernsehen genannt. Doch gerade in Mietverhältnissen kann das Grillen auf dem Balkon zu einem Streitpunkt werden.

Bevor Sie jedoch den Grill anheizen, sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mietverträge ein generelles Grillverbot enthalten, das für Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills gleichermaßen gilt. Doch was ist, wenn der Mietvertrag das Grillen nicht regelt?

„In vielen Fällen ist das Grillen auf dem Balkon nicht explizit im Mietvertrag geregelt. Stattdessen gilt das allgemeine Prinzip der Rücksichtnahme‟, erklärt Ottmar H. Wernicke von Haus und Grund Württemberg die rechtliche Situation. Das bedeutete, dass die Nachbarn durch Rauchentwicklung oder Geräuschbelästigung nicht gestört werden dürfen.

Wenn möglich, sei es ratsam, auf einen Gas- oder Elektrogrill umzusteigen, da diese weniger Rauch erzeugen und somit die Wahrscheinlichkeit von Beschwerden verringern. Anders sieht es bei einem generellen Grillverbot aus. Wer den Grill trotzdem anwirft, riskiert eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.

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Bei zu viel Qualm drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro

Wer beim Grillen zu viel Rauch verursacht, der kommt bei einer Anzeige mit dem Gesetz in Konflikt und riskiert ein saftiges Bußgeld. Dringt Qualm und Rauch etwa in die Wohn- oder Schlafräume des Nachbarn ein, so kann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vorliegen. Fühlt sich der Nachbar gestört, droht in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Gleiches gilt auch bei lautstarkem Partylärm außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten.

Wann ist das Rasen mähen erlaubt? (Foto: BAUEN & WOHNEN)

Lärmbelästigung beim Rasenmähen

Neben dem Grillen kann auch das Rasenmähen zu Konflikten mit den Nachbarn führen. Hier gibt es bestimmte Zeiten, an die man sich halten sollte. Sowohl auf bundesgesetzlicher als auch auf kommunaler Ebene gibt es Regelungen, die die Lärmbelästigung durch Rasenmähen begrenzen sollen.

Es existiert kein Recht auf einmaligen Lärm im Jahr oder eine begrenzte Anzahl von Geburtstagsfeiern.

„Im Allgemeinen gilt die Faustregel, dass werktags von Montag bis Samstag zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr Rasen gemäht werden darf‟, so Ottmar H. Wernicke von Haus und Grund Württemberg. Diese Zeiten sind ein Kompromiss, der für eine angemessene Rücksichtnahme auf die Nachbarn sorgt. Ob es sich um den Einsatz einer Gartenschere oder eines Rasenmähers handelt, Gartenarbeit kann schnell zu einem Streitpunkt werden.

Kein Recht auf laute Gartenpartys

Oft gebe es laut Wernicke Missverständnisse und Mythen rund um das Thema Lärm und Feiern im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Bestimmungen. „Es existiert kein Recht auf einmaligen Lärm im Jahr oder eine begrenzte Anzahl von Geburtstagsfeiern. Abgesehen von Silvester gilt ab 22 Uhr eine Zimmerlautstärke, die nicht überschritten werden darf." Sollte der Partylärm den Nachbarn zur Weißglut bringen, drohen im schlimmsten Fall Bußgelder.

Tipps zur Konfliktvermeidung und Nachbarschaftsharmonie

Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Einladungen zum gemeinsamen Grillen können eine gute Möglichkeit sein, um das Eis zu brechen und ein harmonisches Miteinander zu fördern. Ob das Grillen generell erlaubt ist, zeigt ein Blick in den Mietvertrag. Doch selbst wenn kein explizites Verbot besteht, ist es wichtig, die Rücksichtnahme auf die Nachbarn zu wahren.

Beim Rasenmähen gelten bestimmte Zeiten, die je nach bundesgesetzlichen und kommunalen Vorschriften variieren können. Bei Gartenpartys ist ab 22 Uhr die Zimmerlautstärke einzuhalten. Durch gegenseitiges Verständnis und respektvolles Verhalten lassen sich Konflikte vermeiden und eine harmonische Nachbarschaft fördern.

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