Förderung
Chance für Familien: Effektiver Zinssatz von 0,61 Prozent fürs neue Zuhause
Ratgeber / Lesedauer: 3 min

BAUEN & WOHNEN
Mit dem 16. Oktober 2023 gilt eine neue Zeitrechnung für Familien, was die Förderung von Wohneigentum angeht. Mit dem erweiterten KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" hat die Bundesregierung einen großen Schritt gemacht. So wurden die Rahmenbedingungen und die Kreditbeträge deutlich verbessert.
Neue Basis: 90.000 Euro Einkommensgrenze
Die Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens einer Familie ist nun auf 90.000 Euro angehoben worden. Das entspricht einer Steigerung von 30.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag nochmals um 10.000 Euro. So darf eine Familie mit drei Kindern bis zu 110.000 Euro verdienen, um von der erweiterten KfW-Förderung zu profitieren.
Kredithöchstbetrag liegt bei 270.000 Euro
Der Kredithöchstbetrag beim Programm „Wohneigentum für Familien“ steigt der KfW zufolge um bis zu 35.000 Euro auf 170.000 bis 270.000 Euro. Für die Berechnung der Kreditsumme gibt es zwei entscheidende Faktoren:
- Die Anzahl der Kinder und
- Wie klimagerecht und nachhaltig der Neubau ist
Bis zu 170.000 Euro Förderung bekommt eine Familie mit ein bis zwei Kindern für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“. Eine Familie mit fünf oder mehr Kindern erhält für ein Wohngebäude, das zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügt, maximal 270.000 Euro.
Die Kreditbeträge im Detail
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
Wie lauten die neuen Zinskonditionen?
Für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt der effektive Jahreszins zum Start der neuen Förderbedingungen bei 0,61 Prozent.
Im alten Förderprogramm lag der entsprechende Zinssatz noch bei 1,25 Prozent.
Ebenso sinken bei kürzeren Laufzeiten die Zinssätze. Der effektive Jahreszins für einen Kredit mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung beträgt nur noch 0,01 Prozent.
Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Um in den Genuss der Förderung beim Programm "Wohneigentum für Familien" zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die geförderte Immobilie muss als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst bewohnt werden.
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Auch wenn das Kind am Tag der Antragsstellung 18 Jahre alt wird, ist die Förderung wirksam.
- Das neue Haus oder die Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
- Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen.
Was soll das erweiterte KfW-Programm bringen?
Ziel des erweiterten Programms, das ab 16. Oktober gültig ist, ist es, mehr Familien als bisher beim Bau ihres eigenen Hauses unterstützen. Das bestehende Programm „Wohneigentum für Familien“ wurde bislang wenig in Anspruch genommen. Experten führten dies vor allem auf die zu harten Kriterien zurück - schließlich durften Familien nicht zu viel verdienen, um einen Antrag stellen zu dürfen.