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Produktpiraterie

So schützen sich Tüftler vor Produktpiraterie

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Wer eine gute Idee hat, sollte sich davor hüten, sie allzu früh zu veröffentlichen
Veröffentlicht:09.09.2013, 08:38

Von:
  • Schwäbische.de
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Not macht erfinderisch: Das Sprichwort trifft bei vielen Erfindungen den Nagel auf den Kopf. Wer wusste schon, dass der heutige Caravan-Hersteller Dethleffs aus Isny Skistöcke herstellte – bis Junior-Chef Arist Dethleffs unbedingt seine Frau auf Geschäftsreise mitnehmen wollte, und darum 1931 den ersten Wohnwagen Deutschlands baute? Bis heute ist der Südwesten, vor allem Ostwürttemberg und Bodensee-Oberschwaben, von großem Erfindergeist geprägt. Doch Vorsicht: Ohne Schutzrechte werden gute Ideen gerne kopiert. Wer das verhindern will, muss ein Patent anmelden. Das Wirtschaftsmuseum Ravensburg, das im Oktober seinen ersten Geburtstag feiert, zeigt bis zum 6. Oktober die Sonderausstellung „Patente gegen Produktpiraterie“. Christian von der Heydt , Leiter des Wirtschaftsmuseums, und Tanja Schuhbauer haben den Patentanwalt Herbert Otten gefragt, worauf Erfinder achten müssen.

Was macht ein Patentanwalt?

Ein Patentanwalt ist ein Rechtsberater im gewerblichen Rechtsschutz, welcher Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken und gewerbliches Urheberrecht umfasst. Ein Patentanwalt ist kein Volljurist, sondern ein Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit einer zusätzlichen juristischen Spezialausbildung.

Wer kann ein Patent anmelden?

Jede rechtsfähige Person, die eine Erfindung gemacht hat. Eine Erfindung ist eine technische Lehre zur Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Sie muss zum Anmeldezeitpunkt neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Wie viel Zeit muss ein Erfinder für die Anmeldung eines Patents einplanen?

Vor einer Patentanmeldung ist eine Recherche im technischen Umfeld der Erfindung zweckmäßig. Nur in Kenntnis des nächstliegenden Standes der Technik kann der eigentliche Kern einer Erfindung herausgearbeitet werden. Die eigentliche Anmeldung ist dann auszuarbeiten. Das Einreichen ist innerhalb weniger Tage möglich. Mit dem Anmelden kann man zeitgleich einen Prüfungsantrag stellen, um das Patent möglichst rasch zu erhalten. Man kann die eingereichte Patentanmeldung auch bis zu sieben Jahre ruhen lassen.

Was kostet es, ein Patent anzumelden?

Die Kosten setzen sich aus Anwaltsgebühren, Ausarbeitungskosten und Amtsgebühren zusammen. Die Gesamtkosten für eine Patentanmeldung in Deutschland liegen häufig zwischen 3000 Euro und 5000 Euro. Innerhalb von einem Jahr können weitere Auslandsanmeldungen getätigt werden.

Wo gilt ein Patent, und wie lange schützt es eine Erfindung?

Ein Patent gilt nur im jeweiligen Staat, in dem es angemeldet ist – wobei es internationale Abkommen gibt, die bestimmte Staaten zusammenfassen, zum Beispiel zu einem Europäischen Patent. Ein Patent hat im Allgemeinen eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anmeldetag.

Was spricht überhaupt für eine Patentanmeldung?

Einer Patentanmeldung geht meistens eine kostenintensive Entwicklung des Erfinders oder einer Firma voraus. Würde man die Erfindung nicht zum Patent anmelden, würde diese Entwicklung bei Veröffentlichung weltweit zur allgemeinen Nutzung frei werden. Das heißt, das Patent ist der zeitlich befristete Lohn für die Bereicherung des aktuellen Standes der Technik durch eine neue Entwicklung.

Welche Risiken bringt eine Patentanmeldung mit sich?

Eine Patentanmeldung hat das „Risiko“, dass die Erfindung nach 18 Monaten veröffentlicht wird. Damit erhält jeder Dritte Kenntnis von der Beschreibung der Erfindung. Die Alternative ist, sie im Unternehmen als Betriebsgeheimnis geheim zu halten. Dies macht in aller Regel nur Sinn bei Erfindungen, die am fertigen Produkt nicht erkannt werden.

Welche Fehler machen Erfinder bei der Patenanmeldung am häufigsten?

Die vorzeitige eigene Veröffentlichung einer Erfindung vor der Patentanmeldung, da hierdurch die Neuheit der Erfindung verloren geht. Eine Patentanmeldung ist dann nicht mehr möglich.

Wo können sich Erfinder informieren?

Beim Deutschen Patent- und Markenamt findet man auf der Homepage www.dpma.de alle relevanten Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz. Patentanwälte geben im Allgemeinen auch gerne kurze kostenlose Erstinformationen. Daneben gibt es einmal im Monat eine kostenlose Erfinderberatung durch Patentanwälte in der Industrie- und Handelskammern. Außerdem trifft sich der Erfinderclub Allgäu-Oberschwaben einmal im Monat zum Interessensaustausch. Die Termine finden Sie auf der Internetseite der Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg auf wir-rv.de.