Ravensburg

Seit Januar dürfen Rentner unbegrenzt dazu verdienen

Wirtschaft / Lesedauer: 4 min

Vorgezogene Rente, Grundsicherung, zusätzlicher Verdienst: Bei der Telefonaktion von Schwäbische.de haben Experten Fragen rund um die Rente beantwortet.
Veröffentlicht:22.03.2023, 09:00

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Im Alter abgesichert sein: Für die meisten Menschen in Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung dafür die wichtigste Grundlage. Doch für wahrscheinlich ebenso viele Menschen wirft die Altersrente eine Menge Fragen auf — vom Antrag auf Rente über Hinzuverdienste bis hin zu Beitragszahlungen. Fünf Antworten auf fünf grundsätzliche Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Die Grundrente ist eine Leistung, die von der Deutschen Rentenversicherung als ein Zuschlag zur Rente ausgezahlt wird. Demnach erhalten diejenigen einen Grundrentenzuschlag, die mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten zurückgelegt haben und zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben.

Die Höhe des Grundrentenzuschlages ist auch von den weiteren Einkünften abhängig. Dazu gehört auch Einkommen aus einem Minijob und die Einkünfte des Ehegatten. Auf Vermögen oder Kapital kommt es hierbei aber nicht an. Der Anspruch auf Grundrentenzuschlag wird von Amts wegen geprüft. Ein gesonderter Antrag ist regelmäßig nicht erforderlich.

Dagegen ist die Grundsicherung eine Leistung, die von einem kommunalen Träger wie beispielsweise dem Landratsamt ausgezahlt wird. Sie steht denjenigen zu, die mit den eigenen Einkünften den Lebensunterhalt nicht bestreiten können und bedürftig sind.

Auch bei der Grundsicherung werden alle Einkünfte berücksichtigt, auch ein Minijob und die Einkünfte des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner. Wer mehr als eine bestimmte Höhe an Vermögen oder Kapital (Schonvermögen) besitzt, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung. Der Antrag auf Grundsicherung ist beim zuständigen kommunalen Träger des Wohnortes zu stellen, zum Beispiel beim Landratsamt.

Lohnt es sich überhaupt, die Beiträge zu zahlen, um die Abschläge auszugleichen?

Diese Beiträge sind Altersvorsorgeaufwendungen und steuerlich bis zu einem gewissen Höchstbetrag absetzbar, das bedeutet, vom Finanzamt kann das steuermindernd angesetzt werden. Je mehr das Finanzamt anerkennt und je höher Sie in der Steuerprogression sind, umso rentabler kann eine Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung sein. Ob das aber für Sie persönlich rentabel ist, können Sie bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erfragen. Zu steuerrechtlichen Themen können und dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte geben.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und etwas dazuverdienen möchten?

Seit Januar dieses Jahres sind die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten entfallen. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Üben Sie eine Beschäftigung aus, werden ganz normal Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Diese Rentenbeiträge erhöhen Ihre Rente, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt automatisch eine neue Berechnung Ihrer Rente.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist weggefallen. Gilt das auch für Erwerbsminderungsrenten?

Nein. Für Erwerbsminderungsrenten gelten auch weiterhin Hinzuverdienstregelungen. Allerdings sind zum 1. Januar die Grenzen angehoben worden, bis zu denen ich etwas zur Rente hinzuverdienen darf, ohne dass diese gekürzt wird. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, liegt die Hinzuverdienstgrenze nun bei rund 17.800 Euro im Jahr. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze mindestens bei rund 35.600 Euro im Jahr.

Aber Achtung: Sie dürfen nur im Rahmen des festgestellten Restleistungsvermögens einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Anderenfalls ist der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gefährdet. Das heißt, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich einzuhalten.

Bekommen Sie Ihre Rente automatisch, weil die Rentenversicherung bereits alle Daten von Ihnen hat?

Nein, um eine Rente zu erhalten, müssen Sie einen Formantrag stellen. Mit diesem Antrag gleicht die Rentenversicherung nochmal die vorliegenden Daten ab, erfasst auch Ihre Bankverbindung und bei welcher Krankenkasse Sie als Rentner versichert sein werden.

Den Antrag können Sie direkt über die Online–Dienste der Rentenversicherung selbst stellen und elektronisch verschicken. Die Online–Dienste erreichen Sie hier. Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Servicetelefons unter 0800 1000 4800 gern weiter. In der Regel reicht es, wenn Sie den Antrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.