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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform könnte Mietern nutzen

Wirtschaft / Lesedauer: 3 min

Verfassungsgericht verhandelt im Januar, ob künftig nur noch der Boden besteuert wird
Veröffentlicht:08.01.2018, 18:43

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Die Grundsteuer betrifft jeden. Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen oder Häuser bewohnen, bezahlen sie selbst. Bei Mietshäusern dürfen die Eigentümer sie auf die Mieter umlegen. Nun steht eine Reform an. Denn das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 16. Januar 2018 über mehrere Klagen gegen das Gesetz. Möglicherweise werden die Richter die jetzige Konstruktion verwerfen. Ein breites Bündnis von Verbänden und Ökonomen fordert derweil, künftig nicht mehr die Gebäude, sondern nur noch den Boden zu besteuern.

An wenigen Stellen ist das Steuersystem so veraltet wir hier. Für Immobilien im früheren Westdeutschland basiert die Berechnung noch immer auf den sogenannten Einheitswerten von 1964. In Ostdeutschland, dem Gebiet der ehemaligen DDR, dienen sogar Werte von 1935 als Grundlage. Der Bundesfinanzhof hält das Verfahren deshalb für verfassungswidrig.

Schließlich haben sich die Bedingungen teils völlig verändert. Ein Grundstück mit Haus, das früher auf dem platten Land lag, gehört mittlerweile vielleicht zum Vorort einer Stadt. Der reale Wert ist höher, als bei der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird. So kommt es zu massiven Verzerrungen.

Es steht viel auf dem Spiel

Im Januar verhandelt deshalb das Bundesverfassungsgericht und entscheidet wohl wenige Monate später. Besonders die Städte und Gemeinden beobachten diese Entwicklung gespannt, denn ihnen stehen die Einnahmen zu. 2015 waren das rund 13 Milliarden Euro – ein beträchtlicher Teil der Gemeindefinanzierung.

Heute wird die Grundsteuer auf den Boden erhoben und die Gebäude, die darauf stehen. Ein Bündnis aus Organisationen, die sonst eher nicht zusammenarbeiten, fordert das zu ändern. Dazu gehören beispielsweise der Deutsche Mieterbund, das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln und der Naturschutz (Nabu). Dessen Sprecher für Baupolitik, Ulrich Kriese , sagt: „Die alte Grundsteuer wird den gegenwärtigen Herausforderungen einfach nicht mehr gerecht.“

Das Bündnis schlägt vor, nur noch den Boden zu besteuern, wobei das Aufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Damit stiege die Steuerbelastung der Grundstücke, für Gebäude sänke sie. Mehrere positive Effekte erhoffen sich Kriese und seine Mitstreiter: „Baureife Grundstücke brach liegen zu lassen, wird durch die höhere Steuer unattraktiver. Die Bodenwertsteuer wirkt so als Anreiz zum Wohnungsbau“, sagt der Nabu-Sprecher. Und wenn mehr Wohnungen entstehen, entspannt sich der Markt, der Druck in Richtung Mietsteigerung nimmt ab.

So könnten schließlich auch die Mieter von der Steuerreform profitieren. Im Übrigen mache die Sache auch ökologisch Sinn, so Kriese. Er geht davon aus, dass leere Grundstücke in Städten, wo der Bodenwert und somit auch die Steuer hoch sind, schneller bebaut werden, während die Zersiedlung der Landschaft etwas abnehme.

Bundesländer gegen Entwurf

Diese Argumente teilt die Mehrheit der Bundesländer bisher nicht. Unter Führung von Niedersachsen und Hessen haben die meisten Landesregierungen 2016 im Bundesrat einer Reform der Grundsteuer zugestimmt, die die Ungereimtheiten der Berechnung beseitigen, grundsätzlich aber an der kombinierten Steuer auf Boden und Gebäude festhalten soll. „Ein Gebäude trägt nun mal entscheidend zum Wert eines Grundstücks bei“, sagt Moritz Josten, Sprecher des hessischen Finanzministeriums.

Nur Hamburg und Bayern waren gegen den Entwurf der Länder-Mehrheit. Unter anderem wegen der Ablehnung durch die CSU beschäftigte sich der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode erst gar nicht mit dem Länder-Entwurf. Weil die Bundestagswahl dazwischenkam, ist dieser Entwurf nun verfallen.

Ein neuer Anlauf ist fällig. Während das hessische Finanzministerium an der Idee festhält, ist Niedersachsens neuer CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers nicht mehr so überzeugt. Er weist vor allem auf die komplizierte Neuberechnung der Gebäudewerte hin. Diese kann Jahre dauern, während die Bodenrichtwerte bekannt sind. Und möglicherweise setzt das Bundesverfassungsgericht einen engen Zeitrahmen für die Reform. Dies könnte als Schub weg von der kombinierten und hin zu einer reinen Bodenwertsteuer wirken.