StartseiteWirtschaftZF-Querelen landen vor Arbeitsrichter

Unregelmäßigkeiten

ZF-Querelen landen vor Arbeitsrichter

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Gericht untersucht Vorwürfe gegen den Betriebsratschef des Zulieferers
Veröffentlicht:17.06.2015, 21:20

Von:
Artikel teilen:

Das Arbeitsgericht Ulm befasst sich mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten beim Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen. Eine ZF-Betriebsrätin will vor Gericht ein Rechtsgutachten erzwingen, das mögliche strafbare Handlungen des Betriebsratsvorsitzenden Achim Dietrich-Stephan untersuchen soll. Die Kosten für dieses Gutachten soll ZF tragen.

Die Betriebsrätin will die Frage geklärt wissen, ob Dietrich-Stephan seine Macht missbraucht hat, um der IG-Metall-Betriebsratsfraktion Vorteile zu verschaffen. Das Arbeitsgericht bestätigte den Eingang eines entsprechenden Antrags. Zuständig für das Beschlussverfahren sind die Kammern in Ravensburg.

Gemeinsamen Recherchen der „Schwäbischen Zeitung“ und des „Handelsblatts“ zufolge wurde das Gericht auf Betreiben eines Mitglieds der Fraktion Wir ZFl’er tätig. Rechtsanwalt Daniel Pohl aus der Friedrichshafener Kanzlei Kubon bestätigte, die Sprecherin dieser Liste vor Gericht zu vertreten. „Die Antragstellerin hegt den Verdacht, dass es möglicherweise zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekommen sein könnte“, sagte Pohl. Womöglich hätten diese Verstöße „auch strafrechtliche Relevanz“.

Dem ZF-Betriebsrat gehören neben Mitgliedern der IG Metall noch Betriebsräte der Listen Wir ZFl’er und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) an. Keine der drei Gruppierungen darf vom Arbeitgeber bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Betriebsratsliste Wir ZFl’er will nun prüfen lassen, ob Dietrich-Stephan sich des Betrugs schuldig gemacht und der ZF dadurch Schaden zugefügt hat. Es geht zunächst um etwa ein Dutzend Rechnungen und eine Summe von rund 140000 Euro.

Dietrich-Stephan soll Rechnungen, Seminare, Druckerzeugnisse und Broschüren als „sachlich richtig“ abgezeichnet haben, von denen in erster Linie seine Gruppierung profitierte – und nicht der Betriebsrat als Gremium insgesamt. Die Seminare könnten getarnte IG-Metall-Veranstaltungen zum Wahlkampf gewesen sein. Das wäre laut Betriebsverfassungsgesetz verboten.

ZF verwies in einer Stellungnahme auf Untersuchungen der Konzernrevision, die „nach dem derzeitigen Stand der Prüfung die im Raum stehenden Vorwürfe im Kern nicht bestätigt“ hätten. Auch Dietrich-Stephan sieht sich durch den Revisionsbericht entlastet.

ZF-Personalvorstand Jürgen Holeksa war spätestens seit August 2014 über die Vorwürfe gegen den Betriebsratschef informiert. Der Revisionsbericht lag allerdings erst ein halbes Jahr später vor.