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Grundrente

Wer die Grundrente bekommt und wann

München / Lesedauer: 2 min

Große Koalition einigt sich auf Einkommensprüfung – Ein Überblick über die Leistungen
Veröffentlicht:10.11.2019, 20:37

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Wer gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als die Grundsicherung – das ist das Ziel der Grundrente. Nach langem Tauziehen hat sich die Große Koalition geeinigt. Die neue Sozialleistung wird zum 1. Januar 2021 eingeführt – wenn nach den GroKo-Parteien im kommenden Jahr auch der Bundestag zustimmt. Doch wer erhält die Grundrente? Wie wird der Anspruch auf die Leistung geprüft? Ein Überblick.

Einkommensprüfung

: Die umfassende Einkommensprüfung wird Grundlage für den Bezug der Grundrente. Der Einkommensabgleich erfolgt automatisch durch einen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden – die erwarteten bis zu 1,5 Millionen Bezieher müssen nicht persönlich zu den Ämtern gehen.

Freibeträge

: Grundrente bekommen Bestands- und Neurentner, wenn die Prüfung der Behörden Bedarf ergibt. Dafür sieht der Kompromiss für Alleinstehende einen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1250 Euro und für Paare von 1950 Euro vor, unabhängig von der Veranlagungswahl. Eingerechnet für den Anspruch werden alle Einkünfte. Das heißt, das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfreien Rentenanteils und aller Kapitalerträge etwa aus Vermietungen wird zugrunde gelegt.

Grundrente für Bezieher von Grundsicherun

g: Rentner, die 35 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben und dennoch bisher nur die staatliche Grundsicherung erhalten, bekommen künftig einen Freibetrag für das Einkommen aus der gesetzlichen Rente in Höhe von 100 Euro. Zuzüglich gibt es 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Ansprüche aus der gesetzlichen Renten bis maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

Grundrente als Zuschlag

: Rentner, die 35 Beitragsjahre eingezahlt haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt, bekommen mit der Grundrente einen Zuschlag. Die 35 Jahre setzen sich zusammen aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, aber auch aus anerkannten Zeiten für Kindererziehung oder Pflege. Etwa vier von fünf Bezieher sollen Frauen sein.

Gleitzone

: Die große Koalition will eine Gleitzone einführen für Menschen, die etwas weniger als die 35 Jahre einbringen können oder den Einkommensfreibetrag nicht ganz erfüllen. Wie konkret diese Gleitzone aussehen soll geht aus dem Konzept aber nicht hervor. Außerdem wird ein Freibetrag beim Wohngeld eingeführt, damit die Verbesserung der Rente nicht durch eine gleichzeitige Kürzung des Wohngeldes aufgefressen wird.

Finanzierung

: Die Freibeträge in der Grundsicherung und die Grundrente sollen ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung aus Steuern finanziert werden. Dazu wird der Bundeszuschuss in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht - der Umfang soll bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Zur Finanzierung dieser Mittel soll die Finanztransaktionssteuer wie im Koalitionsvertrag vereinbart eingeführt werden.