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Spielzeugbagger

Großer US-Konzern gegen kleinen schwäbischen Spielzeughersteller

Aichstetten / Lesedauer: 4 min

Amerikanischer Baumaschinenhersteller Caterpillar verklagt schwäbisches Familienunternehmen und verliert
Veröffentlicht:22.04.2018, 16:53

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Der Zoll im Hafen Hamburg hat Anfang Januar 2015 einen Container für den Spielwarenhersteller Jamara aus Aichstetten im Allgäu geöffnet und kontrolliert. Der Inhalt: 858 gelb-schwarze Spielzeugbagger. Kurz darauf bekam das schwäbische Unternehmen eine Abmahnung von dem amerikanischen Baumaschinenhersteller Caterpillar. Der Grund: Das Logo des Spielzeugs, das sowohl auf den Arm des Baggers, als auch auf die Verpackung gedruckt worden war, enthielt ein gelbes Dreieck. Dieses Symbol führte zu einem rund dreijährigen Rechtsstreit zwischen dem Milliardenkonzern und dem schwäbischen Spielwarenhersteller mit rund 100 Angestellten. Am Ende verlor der US-Konzern das Verfahren.

Manuel Natterer , Inhaber von Jamara, erinnert sich noch gut an die ersten Reaktionen von Händlern und Kunden. „Die ganze Sache hat sich erst mal auf unser Image ausgewirkt. Gerade am Anfang der Prozesszeit kamen viele Anfragen, ob es uns bald überhaupt noch geben wird. Viele dachten, dass wir deswegen gleich zusperren müssten“, sagte er.

Das Logo findet sich bei Cterpillar wieder

Die Krux mit dem gelben Dreieck: Es findet sich auch im Logo von Caterpillar wieder. Der amerikanische Baumaschinenhersteller sah deswegen seine Marke verletzt und klagte am Landgericht Hamburg. Der Spielwarenhersteller aus Aichstetten konnte diesen Schritt nicht nachvollziehen. „Die Marken von Caterpillar und die Kennzeichnungen von Jamara sind sich nicht ähnlich“, teilte Matthias Krüger aus der Rechtsabteilung des Unternehmens mit. „Wenn Sie ein alleinstehendes gelbes Dreieck sehen, denken Sie dann sofort an Caterpillar?“, fragte Natterer.

Die Bagger waren erst der Anfang

Um genau diese Frage sollte sich schließlich auch der Rechtsstreit drehen. Laut Natterer habe beim Entwurf des Designs für den Spielzeugbagger niemand an das Logo von Caterpillar gedacht. Das gelbe Dreieck sollte das Kennzeichen für eine ganze Serie von Baumaschinen werden – die Bagger waren erst der Anfang.

Dreieck soll Dach sein

„Wir haben uns überlegt, was gehört zum Bauen dazu?“, sagte Natterer. Ein Haus war schließlich die Idee der Designabteilung von Jamara. „Daraus hat man dann ein Dach definiert und das als Vorbild für das gelbe Dreieck genommen“, sagte der Inhaber. Trotz dieser Erklärung sah Caterpillar seine Markenrechte verletzt und reichte im Juli 2015 Klage vor dem Landgericht Hamburg ein. Ende August 2016 gewann der amerikanische Baumaschinenhersteller das Verfahren. Zeitgleich zu dem Prozess ließ sich Caterpillar das gelbe Dreieck als geschütztes Symbol beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIOP) eintragen.

Symbol ohne Schriftzug?

Jamara wehrte sich sogleich gegen den Anspruch des US-Konzerns auf das Symbol und beantragte beim EUIOP nur wenige Monate nach Eintragung der Marke durch Caterpillar deren Löschung. Auch gegen den Urteilsspruch des Landgerichts Hamburg reichte der Spielwarenhersteller im September 2016 Berufung ein.

„Wir haben das Dreieck markenrechtlich durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen und waren danach der Meinung, dass das gelbe Dreieck allein nicht für Caterpillar steht, denn das Unternehmen nutzt das Symbol nicht isoliert von ihrem Schriftzug“, sagte Krüger von Jamara.

Beschwerden eingereicht

Letztendlich sollte der Spielzeughersteller Recht behalten. Im Dezember 2017 erklärte das Europäische Markenamt die Eintragung des gelben Dreiecks von Caterpillar für nichtig. Vier Monate später, im März 2018 hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und in zweiter Instanz entschieden, dass die Marke von Caterpillar durch das verwendete Dreieck von Jamara nicht verletzt wurde.

Revision ist nicht möglich

„Die Klägerin (Caterpillar, Anm. der Redaktion) benutze nur das zusammengesetzte CAT-Zeichen und nicht nur das gelbe Dreieck“, begründet das Gericht sein Urteil. Als Symbol für die Marke könne es nur gelten, wenn es allein verwendet werde und daher einen Wiedererkennungswert habe. Darüber hinaus schreibt das Gericht: „Gelbe Dreiecke würden bei Baggern von Drittunternehmen auch ohne Herkunftshinweisfunktion als Warndreiecke benutzt.“ Über das Urteil hinaus hat das OLG der Hansestadt eine Revision nicht zugelassen. Bedeutet: Caterpillar kann gegen das im März gefällte Urteil keine Revision beantragen.

Der amerikanische Baumaschinenhersteller wollte sich zu diesem Urteil nicht äußern. Dennoch ist für ihn die Sache noch nicht zu Ende. Er hat gegen die Nichtzulassung zur Revision eine Beschwerde eingereicht. Wie diese Beschwerde ausgehen wird, ist noch offen. Und auch gegen die Markenlöschung des gelben Dreiecks hat der US-Konzern Beschwerde eingereicht.

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