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Telefonaktion

Telefonaktion: Versichert sein muss jeder – aber wie?

Ravensburg / Lesedauer: 5 min

Drei Experten haben am Lesertelefon der „Schwäbischen Zeitung“ Fragen zur Krankenversicherung beantwortet. Das sind die Ergebnisse.
Veröffentlicht:21.09.2018, 17:30

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Krankenversichert muss jeder Bürger in Deutschland sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Wie sich das gestalten lässt, dazu berieten am Mittwochabend Monika Müller vom VDK Sozialverband, Gabriel Fürst von der AOK und Roland Grimm vom Verband der Privaten Krankenversicherung am Lesertelefon der „Schwäbischen Zeitung“. Hier einige Fragen zum Nachlesen zusammengefasst.

Ich war bei meinem Mann beihilfeberechtigt. Wie geht es mit damit nach der Scheidung weiter? Ich bin 62 Jahre alt.

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Ich bin jetzt 47 Jahre alt, privat krankenversichert. Demnächst nehme ich einen Job an. Kann ich dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Ja. die Altersgrenze, ab der das nicht mehr möglich ist, liegt bei 55 Jahren.

Ich bin Rentner geworden, die Beiträge zu meiner privaten Krankenversicherung sind kaum noch zu stemmen. Was kann man machen?

Fragen Sie Ihren Versicherer nach einem Wechsel in einen günstigeren Tarif. Er ist verpflichtet, Ihnen Angebote zu unterbreiten. Sie können auch schauen, ob Sie eventuell durch Leistungsverzicht auf einen geringeren Beitrag kommen oder aber, indem Sie den Selbstbehalt erhöhen.

Ich habe in meiner Renteninfo mitbekommen, dass ich als Rentnerin freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse werde. Dann werden die Beiträge auf einer anderen Grundlage berechnet - oder?

Ja, als freiwillig Versicherte werden Ihre gesamten Einkünfte als Berechnungsgrundlage herangezogen – dazu gehören neben dem Alterseinkommen auch eventuelle Mieteinnahmen und Kapitalertragszinsen.

Ich bin jetzt 78 Jahre alt und möchte in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, weil mir meine private Versicherung zu teuer ist. Geht das?

Nein. Keine Chance. Die Altersgrenze liegt bei den bereits genannten 55 Jahren.

Mir fehlen einige Jahre Mitgliedschaft, um als Rentnerin in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Kann man daran noch etwas ändern?

Gegebenenfalls ja. Falls Sie Kinder haben, teilen Sie diesen Sachverhalt Ihrem Rentenversicherungsträger mit und legen Sie die erforderlichen Nachweise vor. Seit 1. August 2017 gibt es ein Gesetz, nach dem für jedes Kind drei Jahre Anreichnungszeit dazu gezählt werden. Dann kann es sein, dass Sie auf die erforderliche Zeit kommen, die benötigt wird.

Stimmt es, dass ich als gesetzlich Krankenversicherter auf meine Betriebsrente, die ich demnächst ausgezahlt bekomme, Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen muss?

Ja, das ist richtig. Zehn Jahre lang wird dieser Fakt bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Wovon hängt es ab, ob als man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert wird?

Das hängt von der Dauer Ihrer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse ab. Sie müssen zu 90 Prozent in der zweiten Arbeitshälfte Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein, um diesen Status zu erreichen.

Spielen Einnahmen neben meinem Alterseinkommen für die Berechnung der Beiträge für meine private Krankenversicherung eine Rolle?

Nein, bei privat Krankenversicherten werden Mieteinnahmen und weitere Erträge aus Kapitaleinkünften und Zinsen für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Derzeit bin ich Angestellte im Halbtagsjob und möchte mich selbstständig machen. Ich war schon immer gesetzlich versichert und möchte auch weiterhin in der gesetzlichen Kasse bleiben. Geht das?

Ja, aber es ändert sich ihr Status. Als Angestellte sind Sie pflichtversichert, Sie zahlen Beiträge auf Ihr Einkommen. Als Selbstständige werden Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse und für den Beitrag gilt dann Ihre gesamte wirtschaftliche Fähigkeit. Also nicht nur die Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit liegen zugrunde, sondern auch eventuelle Miteinnahmen, Zinsen und andere Einkünfte. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von 4425 Euro.

Ich bin Mitte 30. Angenommen, ich mache mich hauptberuflich selbstständig, habe aber am Anfang noch nicht so viele Einkünfte. Ich würde gern in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Mit welchen Kosten müsste ich ungefähr rechnen?

Wenn es am Anfang nicht so gut läuft, greift eine Sonderregelung. Da liegt der Mindestbeitrag derzeit bei 345 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Beitrag für die Pflegeversicherung. Allerdings wird geprüft, ob die Einnahmen tatsächlich in diesem Rahmen sind. Waren Sie erheblich höher, kann es zu Nachzahlungsforderungen kommen. Vorausgesetzt, Sie sind gesund, sollten Sie alternativ prüfen, ob eventuell eine private Krankenversicherung sinnvoller ist.

Als Selbstständiger habe ich meine Beiträge in meine private Krankenversicherung immer vollständig selbst bezahlt. Bekomme ich als Rentner jetzt etwas dazu?

Ja, wie bei jedem Rentner zahlt die Rentenversicherung (DRV) 7,3 Prozent Ihrer Bruttoaltersrente als Zuschuss. Diesen müssen Sie bei Ihrem Rentenversicherungstrag jedoch beantragen.

Mein Sohn geht derzeit keiner Beschäftigung nach und ist bei uns familienversichert. Wie lange kann das so gehen?

In Ihrem Fall kann Ihr Sohn bis zum 23. Geburtstag bei Ihnen versichert bleiben. Danach würde er ohne Anstellung eine Pflichtversicherung mit Beitrag bezahlen müssen.

Unsere Tochter studiert schon länger. Sie ist jetzt 22 Jahre. Wie lange läuft die kostenfreie Familienversicherung. Und was passiert, wenn die endet?

Für Studenten gilt: Bis zum 25. Lebensjahr kann man familienversichert sein. Sollte das Studium länger dauern, gibt es die studentische Krankenversicherung. Die kostet knapp 80 Euro im Monat. Das geht aber nur bis zum 30. Lebensjahr. Danach muss sich Ihre Tochter um eine eigene Versicherung kümmern – gesetzlich oder privat ist möglich.

Welche Zusatzversicherungen sind eigentlich sinnvoll? Ich möchte schon auf Nummer sicher gehen, aber auch nicht zu viel Geld dafür ausgeben.

Das hängt von Ihrem ganz individuellen Sicherheitsbedürfnis ab. Für die Höhe der Beiträge ist immer das Eintrittsalter ausschlaggebend. Wenn Sie viel Reisen, ist eine Reisekrankenversicherung eigentlich ein Muss.