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Teilzeitrente

Senioren sollten Teilzeitrenten genau prüfen

Schondorf / Lesedauer: 3 min

Wer im Alter die Arbeit reduziert und eine Teilrente absichert, muss einiges bedenken
Veröffentlicht:31.08.2018, 20:34

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Möglichst früh in Rente gehen, davon träumen nach wie vor viele Arbeitnehmer. Meist geht das vom Alter von 63 Jahren an, für Schwerbehinderte auch schon von knapp 61 Jahren an. Dabei gibt es allerdings – außer bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte – massive Rentenabschläge. Zudem fehlen dann Versicherungsjahre für die Rente, die bei einem frühzeitigen Eintritt um bis zu 20 Prozent niedriger ausfällt. Was also tun?

Kleiner Hinzuverdienst: Mancher Frührentner will nur seine laufende Rente etwas aufbessern. 6300 Euro brutto darf man in einem Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die laufende Frührente sinkt. Das sind 525 Euro im Monat. Doch dann fallen Sozialversicherungsbeiträge und vor allem Steuern an. Allein die Steuer kann sich in einem Jahr auf 1000 Euro belaufen. Tipp: Bei einem 450-Euro-Job fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an – sofern man auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet.

Halber Job, halbe Rente: Wer dagegen gleitend aus dem Job aussteigen möchte, sollte in seinem Betrieb rechtzeitig seinen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung geltend machen (Paragraf 6 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes). Mit der Kombination von Lohn für eine halbe Stelle und Teilrente hat man etwa zehn bis 20 Prozent weniger zur Verfügung als bei der vorherigen Vollzeitbeschäftigung. Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 1775 Euro kommt man auf 21 300 Euro im Jahr. Bei der Rente sind – wie gesagt – 6300 Euro im Jahr komplett anrechnungsfrei. Was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Im Beispiel sind es genau 15 000 Euro zu viel. 40 Prozent hiervon sind 6000 Euro. Die monatliche Rente sinkt damit um 500 Euro. Wichtig dabei: Wer sich für diese Teilrenten-Variante entscheidet, dessen gesetzliche Rente steigt später im regulären Rentenalter noch kräftig. Dafür sorgen die weiter gezahlten Rentenbeiträge.

Zehn-Prozent-Rente: Die Teilrente kann man zu einem beliebigen Prozentsatz ab zehn Prozent (bis 99 Prozent) in Anspruch nehmen. Statt 1200 Euro gibt es beispielsweise zunächst nur 120 Euro Rente. Diese Variante ist auch für Arbeitnehmer interessant, die eigentlich noch gar nichts mit der Rente im Sinn haben – und zwar aus steuerlichen Gründen. Wer 2018 in Rente geht – egal mit welcher Teilrente –, für den sind noch 24 Prozent seines Altersruhegelds steuerfrei. Dieser Prozentsatz gilt für eine aktuell bezogene Teilrente, aber genauso für die später, beispielsweise 2021, bezogene volle Rente. Wer dagegen 2021 erstmals Rente bezieht, für den sind nur noch 18 Prozent davon steuerfrei. Welcher Prozentsatz dabei zählt, richtet sich – so das Bundesfinanzministerium – „nach dem Jahr des Rentenbeginns“. Durch den Bezug einer frühen Teilrente sichert man sich einen günstigeren Platz auf der „Steuertreppe“.

Achtung bei Betriebsrenten: Wer neben der Teilrente hinzuverdienen will, sollte die Betriebsrente im Blick haben. In Paragraf 6 des Betriebsrentengesetzes ist geregelt, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden können, „wenn die Altersrente auf einen Teilbetrag beschränkt wird“. Vor der Entscheidung für eine Teilrente sollte man sich beim jeweiligen Träger der betrieblichen Vorsorge nach den Folgen erkundigen.