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Schwäbische Brennerei kämpft gegen schottische Whisky-Lobby

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Die Scotch Whisky Association will einem Schnapsbrenner aus dem Rems-Murr-Kreis das „Glen“ im Namen seines Whiskys verbieten – aber der Schwabe wehrt sich.
Veröffentlicht:23.02.2018, 13:26

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Denkt der Verbraucher beim Begriff „Glen“ an schottischen Whisky oder nicht? Das ist nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die entscheidende Frage, um zu beurteilen, ob der schwäbische Whisky „Glen Buchenbach“ aus Berglen im Rems-Murr-Kreis weiterhin seinen Namen tragen darf.

Im konkreten Fall festlegen wollte sich der EU-Gutachter in Luxemburg jedoch nicht: Es sei am Landgericht Hamburg zu prüfen, ob der europäische Durchschnittsverbraucher „Glen“ sofort mit „Scotch Whisky“ assoziiere. Die Hersteller der Spirituose sind angesichts der Ausführungen trotzdem optimistisch – genau wie der klagende Verband.

Laut Produktinformation hellgolden, rauchig-mild, malzig-süß, hergestellt im schwäbischen Berglen: Seit 2013 vertreibt die Waldhornbrennerei Klotz ihren Single Malt Whisky „Glen Buchenbach“. Fast genauso so lange währt der Clinch mit dem mächtigen Lobby-Verband Scotch Whisky Association (SWA).

„Unmittelbar nachdem unser Whisky auf den Markt kam, erhielten wir ein Schreiben von den SWA-Anwälten – es umfasste mehrere hundert Seiten“, erinnert sich Jürgen Klotz, der die Waldhornbrennerei in vierter Generation gemeinsam mit seiner Mutter Gerlinde und seinem Bruder Michael führt. Die Forderung des Whisky-Verbands: Man solle den Begriff „Glen“ im Namen des Whiskys streichen.

„Dabei heißt das gälische Wort Glen einfach nur enges Tal oder Schlucht – wie will man das denn schützen?“, argumentiert Jürgen Klotz. „Glens“ gebe es in Kanada, in Irland und Neuseeland, sogar im Namen seines Ortes „Berglen“. Außerdem werde der Begriff immer wieder für Whiskys genutzt, die nicht aus Schottland stammten. Viele Begründungen der SWA-Anwälte seien einfach hanebüchen gewesen, sagt Klotz. „Plötzlich hieß es sogar, es gebe gar keinen Buchenbach , dabei fließt der hier bei uns vor der Tür und manchmal sogar ins Haus!“

Nach Ansicht des Schnapsbrenners handelt der schottische Verband rein taktisch: Die kleinen Betriebe sollen eingeschüchtert werden. „Die SWA verklagt alles und jeden, der mit Whisky zu tun hat, um den Markt zu beherrschen.“ Da sei so viel Geld und Macht im Spiel, dass die Brennereien den Namen ihres Whiskys meist sofort änderten oder lieber gleich ganz auf das Wort „Glen“ verzichteten.

Tatsächlich ist die Macht der SWA unbestritten: Sie repräsentiert mehr als 95 Prozent der schottischen Whisky-Industrie. Deren Export belief sich den britischen Steuerbehörden zufolge im vergangenen Jahr auf fast fünf Milliarden Euro – mehr als ein Fünftel der gesamten britischen Lebensmittelexporte. Gut 40 000 Beschäftigte arbeiten in der Branche, der Topf für Klagen und Rechtsstreitigkeiten aller Art soll in die Millionen gehen, wie Kritiker der SWA behaupten.

Mächtig oder nicht, nach Ansicht der deutschen Schnapsbrenner machte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe dem Verband am Donnerstag in seinem Schlussantrag nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg. Denn er führte unter anderem aus, er bezweifle, dass es zu einem Verbot für den „Glen Buchenbach“ kommen werde, weil der Begriff Glen weder zur geschützten geografischen Angabe „Scotch Whisky“ noch zu Schottland hinreichend enge, direkte Bezüge aufweise. Und selbst wenn ein Verbraucher bei „Glen“ an Whisky denke, dann sei dies nicht automatisch „schottischer Whisky“.

„Diese Aussage ist sehr erfreulich“, sagt Rechtsanwalt Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt. Kaum erstaunlich, dass die SWA das anders sieht: Sie stützt sich auf einen weiteren Punkt in den Ausführungen des Generalanwalts, nämlich dass das Verbot eines Produktnamens – in dem Fall Glen – nicht zwingend klangliche oder visuelle Ähnlichkeiten mit einer in der EU geschützten geografischen Angabe wie Scotch voraussetzt. Nun wolle man das endgültige Urteil des EuGH abwarten, teilte der Verband mit. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die Richter des EuGH nicht bindend, auch wenn ihr in vielen Fällen gefolgt wird; das Urteil soll erst in ein paar Wochen vorliegen.

Gleichgültig jedoch, wie es ausfällt: Die Streitigkeiten sind ohnehin nicht beendet. „Die SWA hat von Beginn an kein Hehl daraus gemacht, dass man gegen die Waldhornbrennerei notfalls bis zum Jüngsten Gericht klagen wird“, sagt Rechtsanwalt Mühlberger. So hat der Verband bereits eine weitere Klage beim Bundespatentgericht eingereicht, weil die Familie Klotz den „Glen Buchenbach“ beim Deutschen Patent- und Markenamt hat schützen lassen. Jürgen Klotz lässt sich davon jedoch nicht beirren. „Die machen weiter, und wir machen auch weiter“, sagt er, obwohl der Rechtsstreit die Inhaberfamilie schon viele Nerven und natürlich Geld gekostet hat. Aber: „Die SWA hat nicht damit gerechnet, dass wir uns nicht bedrohen lassen.“