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Rentenplan

Millionen Menschen profitieren davon

Berlin / Lesedauer: 4 min

Die wichtigsten Hintergründe zum Rentenpaket der Bundesregierung
Veröffentlicht:16.01.2014, 20:35

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60 Milliarden Euro werden die schwarz-roten Rentenpläne bis zum Jahr 2020 kosten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ( SPD ) hat den Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Verabredungen der schwarz-roten Koalition umgesetzt werden sollen. Christoph Slangen beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen auf Rentner, Beitrags- und Steuerzahler.

Wer profitiert von den Rentenplänen?

Von der verbesserten Anerkennung der Erziehungsleistungen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden ab 1.Juli etwa 9,5 Millionen Rentnerinnen profitieren – zusätzlich alle Betroffenen, die künftig in Rente gehen. Nutznießer der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren werden vor allem Männer sein: 86Prozent der Beschäftigten, die derzeit wegen langjähriger Versicherungszeit vorzeitig in Rente gehen dürfen, sind Männer. Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner lag 2012 bei knapp 1,7Millionen von insgesamt 20,6 Millionen Rentnern.

Wann erhalten Mütter mehr Geld?

Die Aufstockung für Erziehungsleistungen (Mütterrente) soll vom 1.Juli 2014 an gelten. Sie wird als Pauschale gezahlt. Für jedes vor 1992 geborene Kind wird es zwei und damit einen Entgeltpunkt mehr geben. Laut aktuellem Rentenbericht der Bundesregierung wird ein Entgeltpunkt voraussichtlich 28,74 Euro im Westen und 26,32 Euro im Osten betragen.

Wer darf vorzeitig ohne Einbußen in Rente gehen?

Wer 45 Jahre gearbeitet hat und davon längstens fünf Jahre Arbeitslosengeld I bezogen hat, soll in den Genuss der vorgezogenen abschlagsfreien Rente kommen. Auch Pflegezeiten und Erziehung von Kindern bis zehn Jahre werden mit angerechnet, ebenso wie Zeiten beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers. Ab Juli 2014 gilt die Regelung. Mit 63 Jahren dürfen Versicherte, die vor dem 1.Januar 1953 geboren sind, in abschlagsfreie Rente gehen. Für spätere Jahrgänge steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate an. Der Jahrgang 1963 profitiert als letzter – mit 64 Jahren und zehn Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann – wie jetzt auch – abschlagsfrei Rente frühestens mit 65 Jahren.

Was wird für Erwerbsgeminderte getan?

Die sogenannten Zurechnungszeiten werden vom 60. auf das vollendete 62. Lebensjahr verlängert. Das heißt, es wird bei künftigen Erwerbsminderungsrentnern unterstellt, sie hätten mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger gearbeitet. 40 Euro mehr pro Monat bringt das nach Berechnungen der Rentenkasse. Künftig sollen sich auch die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Berechnung des Durchschnittseinkommens auswirken. Das ist bisher oft der Fall, da viele Betroffene vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits aus Gesundheitsgründen in Teilzeit arbeiten müssen.

Wie hoch sind die Kosten des Rentenpakets?

Sie steigen von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf elf Milliarden Euro (2030). Die Mütterrente schlägt mit rund 6,7 Milliarden Euro zu Buche, Tendenz leicht abnehmend. Die Kosten der vorzeitigen Rente mit 63 steigen bis 2030 auf 3,1 Milliarden Euro an, die Kosten der verbesserten Erwerbsminderungsrente in diesem Zeitraum von 100 Millionen Euro auf 2,1 Milliarden Euro im Jahr – insgesamt bis 2030 werden es rund 160 Milliarden Euro Mehrausgaben.

Welche negativen Nebenwirkungen gibt es?

Im Gesetzentwurf wird eingeräumt, dass der Beitragssatz wegen der erhöhten Leistungen bis zum Jahr 2030 auf das erlaubte Maximum von 22 Prozent steigen wird – ohne die schwarz-rote Rentenreform würde er zu diesem Zeitpunkt bei 21,6 Prozent liegen. Bereits in diesem Jahr wurde auf eine mögliche Beitragssenkung um 0,6 Prozentpunkte verzichtet. Bis 2018 soll der Beitrag nun bei 18,9 Prozent bleiben und dann auf 19,7 Prozent steigen. So müssen die Beschäftigten jetzt auf Entlastung verzichten und werden im Rentenalter ein zweites Mal zur Kasse gebeten: Das Rentenniveau vor Steuern sinkt bis 2030 auf 43,7 Prozent – ohne das Rentenpaket würden die Durchschnittsrentner immerhin noch 44,4 Prozent erhalten. Auch die Steuerzahler werden zur Kasse gebeten: Ab dem Jahr 2019 steigt der zusätzliche Bundeszuschuss zur Rente für die Rentenreformen schrittweise auf zwei Milliarden Euro an – Geld, das an anderer Stelle eingespart werden muss. Die Rücklagen der Rentenversicherung von derzeit 31 Milliarden Euro werden dann aufgebraucht sein.