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Rekordwert

Geld sparen mit neuem Stromanbieter

Berlin / Lesedauer: 3 min

Was Verbraucher bei einem Wechsel beachten müssen
Veröffentlicht:30.11.2019, 18:30

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Die Strompreise erreichen neue Rekordwerte: Rund die Hälfte der örtlichen Versorger hat Preiserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Gründe dafür sind die steigende EEG-Umlage und höhere Stromnetzgebühren. Experten und Verbraucherschützer raten dazu, regelmäßig den Tarif zu überprüfen und im Zweifel den Anbieter zu wechseln. Wer eine Preiserhöhung erhält, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wie finden Verbraucher einen günstigen Anbieter?

Kostenlose Preisvergleiche gibt es im Internet. Zur Erstellung einer Liste mit den günstigsten Tarifen genügen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden, abzulesen auf der jüngsten Stromrechnung, und die Postleitzahl.

Welche Kriterien sind wichtig?

Wichtige Kriterien für einen fairen Stromtarif sind eine monatliche Zahlungsweise, eine kurze Kündigungsfrist und eine kurze Anschlusslaufzeit. Beim Thema Preisgarantie geben Verbraucherschützer zu bedenken, dass es sich hierbei häufig um eingeschränkte Garantien handelt, die nur einen Teil des Preises abdecken und damit nicht unbedingt Schutz vor einer Erhöhung bieten. Wer beim eigenen Stromverbrauch auf den ökologischen Fußabdruck achten möchte, sollte auf entsprechende Siegel wie Ok-Power oder Grüner Strom achten. Für diese ist meist Voraussetzung, dass der Strom nicht nur komplett aus erneuerbaren Energiequellen stammt, sondern auch ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird.

Wovon raten Verbraucherschützer ab?

Die Vergleichsrechner der Portale listen die verschiedenen Angebote vom billigsten bis zum teuersten Anbieter auf. Abzuraten ist von Vorkasse. Vorsicht ist bei Pakettarifen geboten: Hier sollten Verbraucher ihren Bedarf genau kennen - denn bei Mehrverbrauch wird jede weitere Kilowattstunde teuer. Problematisch sind lange Kündigungsfristen. Voreinstellungen in den Vergleichsportalen sollten entsprechend angepasst werden.

Was ist mit Bonuszahlungen?

Immer wieder werben Anbieter mit einem Neukundenbonus. Deshalb landen diese bei der Suche oft unter den günstigen Anbietern. Stromkunden sollten aber beachten, dass der Bonus nur einmal gezahlt wird. Außerdem gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Versorgern und Verbrauchern über nicht gezahlte Boni. Besonders nach einer Pleite des Anbieters drohen Kunden auf ihren Boni-Ansprüchen sitzenzubleiben. Die Voreinstellung „Boni berücksichtigen“ kann bei der Suche weggeklickt werden.

Wie lange dauert der Wechsel?

Wer von seinem Anbieter ein Schreiben über eine Preiserhöhung erhält, hat ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss möglichst bald nach Erhalt der Information erfolgen. Bis der neue Anbieter Strom liefert, darf es maximal drei Wochen dauern. Die Frist beginnt, wenn der neue Lieferant den Wechsel des Kunden beim Netzbetreiber anmeldet. Die Versorgung kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen.

Wie wechsel ich am bequemsten?

Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Dieser erledigt meist die Kündigung beim alten Stromversorger und alle Formalitäten. Bei Kündigung wegen einer Preiserhöhung gilt der alte Tarif, bis der Wechsel perfekt ist.

Wie lange sollte ich mich an den neuen Anbieter binden?

Je kürzer, desto besser. Da die Strompreise stets in Bewegung sind, empfehlen Verbraucherschützer eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Was passiert beim Wechsel?

Der Strom kommt auch nach dem Anbieterwechsel vom örtlichen Versorger, die Zähler bleiben die alten. Der neue Anbieter stellt den Strom in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Die Gefahr, ohne Strom dazustehen, gibt es auch bei einer Pleite des neuen Versorgers nicht: Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Bei Problemen können sich Verbraucher an eine Schlichtungsstelle wenden.