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Im Vollrausch die Freundin geschlagen – Vier Monate Strafe

Leutkirch / Lesedauer: 3 min

43-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Leutkirch verantworten – „Ich liebe sie immer noch abgöttisch“, beteuert der Angeklagte
Veröffentlicht:06.08.2013, 21:05

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Sie können nicht mit- und nicht ohne einander. Sind mal verlobt und dann wieder nicht. Und wenn er wieder „bitterbös enttäuscht“ ist von ihr, dann kann es passieren, dass er zuschlägt - vor allem, wenn er sich hat „volllaufen lassen“. Aus diesem Grund stand Peter S. am Dienstag vor dem Amtsgericht Leutkirch. Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung lautete die Anklage, wegen vorsätzlichen Vollrausches hat ihn Amtsgerichtsdirektor Franz Hölzle schließlich zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Es ist kein sonderlich geglücktes Leben, das der 43-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht schildert. Zweimal verheiratet, zweimal geschieden. Seit 2008 Rentner. „Diabetiker, insulinpflichtig. Schwere Arthrose, Arthritis, Stoffwechselerkrankungen“, zählt er seine gesundheitlichen Probleme auf. Mit Eva L. , der sechs Jahre älteren Freundin, verbindet ihn eine Beziehung, die er so charakterisiert: „zusammen, auseinander, zusammen, auseinander“. Im März dieses Jahres waren sie zusammen, und er sollte ihr helfen, die Wohnung in Leutkirch zu renovieren.

Das macht er auch, wie er versichert: „Ich habe in zwei Zimmern Laminatböden verlegt.“ Doch nebenher leert er eineinhalb Flaschen Branntwein, schreibt Eva L., die Nachtschicht hat, eine SMS und bekommt eine Antwort von ihr, die ihn, wieder einmal, „bitterbös enttäuscht“.

Den Kopf gegen den Kühlschrank geschlagen

Als sie kurz nach Mitternacht nach Hause kommt, „hat er mir sofort das Handy aus der Hand geschlagen“, erinnert sich Eva L. im Zeugenstand. Dann folgten Beleidigungen und Faustschläge ins Gesicht – „neun“, wie die Frau mitgezählt hat, ehe er sich selbst dreimal den Kopf gegen den Kühlschrank geschlagen hat. Beide waren tags darauf im Krankenhaus, Bilder der Hämatome von Eva L. und ihre Schwellungen im Gesicht werden in der Verhandlung gezeigt und setzen S. sichtlich zu.

Vom Verdacht auf Nasenbeinfraktur ist im ärztlichen Attest die Rede, am gleichen Tag noch wird der Strafantrag gestellt. Dennoch: Wenig später sind sie wieder zusammen. „Bis vor eineinhalb Wochen noch“, sagt S. und beteuert in seinem Schlusswort: „Es tut mir unendlich leid, dass ich das gemacht habe.“

Zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten

Für die Staatsanwaltschaft gab es keinen Zweifel daran, dass es eine „problematische Beziehung“ war, die S. mit Eva L. verband, dass Eifersucht und Alkohol bei ihm schon häufiger in Gewalttätigkeit gemündet hatten. Doch selbst wenn er alkoholbedingt vermindert schuldfähig gewesen wäre – straffähig sei die Tat sehr wohl, erst recht mit Blick auf die zahlreichen, überwiegend einschlägigen, Vorstrafen des Angeklagten. Deshalb beantragte Staatsanwalt Peter Spieler eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren samt 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Amtsgerichtsdirektor Franz Hölzle verurteilte Peter S. schließlich zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Vollrausches und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. „Sie wussten, was passieren kann, wenn Sie sich zulaufen lassen“, schrieb Hölzle dem Angeklagten ins Stammbuch. Und erinnerte ihn daran, dass man sich demnächst wegen weiterer Anklagepunkte vor Gericht wiedersehen werde.

Offen bleibt, wie es mit der Beziehung von Peter S. und Eva L. weitergeht. Miteinander, ohne einander? „Es fällt mir schwer“, beantwortet sie die Frage des Vorsitzenden Richters nach einer endgültigen Trennung. Und er sagt: „Ich liebe sie immer noch abgöttisch.“