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Abgasnorm

Diesel-Fahrverbote: Euro 6 ist nicht gleich Euro 6

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Selbst wer einen Diesel hat, der die Abgasnorm Euro 6 erfüllt, ist nicht unbedingt aus dem Schneider, was drohende Fahrverbote betrifft. Hier kommt es auf ein Detail an – den Zusatzbuchstaben.
Veröffentlicht:26.02.2018, 20:23

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Selbst wer einen Diesel hat, der die Abgasnorm Euro 6 erfüllt, ist nicht unbedingt aus dem Schneider, was drohende Fahrverbote betrifft. Hier kommt es auf ein Detail an – den Zusatzbuchstaben.

Die ersten einheitlichen Grenzwerte für Schadstoffe in den Abgasen von Autos hat die Europäische Gemeinschaft in den 1970er-Jahren eingeführt. Die erste Euro-Norm allerdings gab es erst 1992. Jede neue Abgasnorm verschärfte die Vorgaben bis hin zu Euro 6, die seit September vergangenen Jahres die Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx), Kohlenstoffmonoxid (CO), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Feinstaub und Partikel bestimmt.

Dieselfahrzeuge der Normen Euro 5 und niedriger weisen meist hohe Schadstoffwerte auf, weshalb sie hauptsächlich von Fahrverboten oder Nachrüstungen betroffen sein werden. Bei der Euro-6-Norm wird das Ganze kompliziert durch die verschiedenen Prüfverfahren zur Abgasmessung. Hier gilt, dass alles schlechter als Euro 6d, also 6c und abwärts, wohl neue Software oder eine Nachrüstung braucht.

Das veraltete Verfahren, das vorschrieb, wie die Abgase der Fahrzeuge zu untersuchen sind, heißt: Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ). Wegen schärferer Kriterien gelten seit September 2017 für die Untersuchungen neue Standards.

Fahrzeuge, die die Euro-6-Grenzwerte im Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, also: weltweit einheitliches Pkw-Testverfahren) einhalten, entsprechen der Norm Euro 6c. Autos, die die Grenzwerte im Testzyklus RDE (Real Driving Emissions, also: Schadstoffausstoß unter realen Fahrbedingungen) einhalten, entsprechen den Normen Euro 6d beziehungsweise Euro 6d temp. Für alle Euro-6-Diesel-Autos liegt der Grenzwert bei 80 Milligramm NOx pro Kilometer.

Der Unterschied zwischen Euro 6d und 6d temp liegt im Faktor, um den die Messergebnisse nach der RDE-Methode von diesem Grenzwert abweichen dürfen. Bis Ende 2019 gilt Euro 6d temp und damit eine Abweichung von 110 Prozent vom NOx-Grenzwert – maximal 168 Milligramm pro Kilometer. Ab 2020 gilt Euro 6d und damit eine Abweichung von nur noch 50 Prozent, maximal 120 Milligramm NOx pro Kilometer.

Die Schadstoffklassen

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Feld 14 der Schadstoffschlüssel angegeben, im alten Fahrzeugschein im Feld „zu 1“. Bei den Normen Euro 1 bis 4 stehen die letzten zwei Ziffern für die Abgasnorm. Bei Euro 5 und Euro 6 ist es eine vierstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination. Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88. Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77. Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71. Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61. Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70. Euro 5: 35AO bis 35MO. Euro 6: 36NO bis 36YO. Euro 6d temp: 36AG, 36BG. Euro 6d: 36AJ. (sz)