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Ausbildungsstart: Was junge Berufseinsteiger wissen müssen

Berlin / Lesedauer: 3 min

Vom Azubi-Gehalt bis zur Versicherung – Diese Änderungen ergeben sich nach der Schulzeit
Veröffentlicht:31.07.2019, 20:16

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Für viele Jugendliche beginnt im August die Lehre, der Ernst des Lebens beginnt. Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es, einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten.

Welcher Kündigungsschutz gilt?

Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann einem Lehrling nur dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2018 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) im Westen im Schnitt 913 Euro, im Osten waren es 859 Euro. Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede. Besonders viel Geld gab es für angehende Maurer, Industriemechaniker oder Industriekaufleute. Ganz anders sah es im Friseurgewerbe und bei Schornsteinfegern aus. Die Löhne steigen mit der Dauer der Lehrjahre und können in den Ausbildungsbetrieben von den Durchschnittswerten abweichen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

Müssen sich Azubis besonders versichern?

Im Gegensatz zu Schülern und Studenten unter 25 Jahren brauchen Lehrlinge eine eigene Krankenversicherung, und zwar bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsstart. Eine private Haftpflichtversicherung ist in der ersten Ausbildung noch nicht nötig – dann ist der Azubi in der Regel noch über die Familienpolice der Eltern versichert. Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat.

Wer hilft bei Problemen im Betrieb?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen.