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Bagatellerkrankung

Auch Bagatellerkrankungen zählen: Wie Verbraucher Versicherungsanträge ausfüllen müssen

Schondorf / Lesedauer: 3 min

Bei Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen sind präzise Antworten gefragt
Veröffentlicht:29.02.2020, 12:00

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Prüfungsangst? Magenbeschwerden? Ehetherapie? All das muss man im Fragenkatalog zum Gesundheitszustand in Versicherungsanträgen angeben. Versicherungsnehmer sollten präzise antworten. Sonst stehen Leistungen auf dem Spiel.

Versicherungen: Bei allen Policen, die Tod, Krankheit oder Unfallfolgen versichern, stellen Versicherer im Antrag Fragen zum Gesundheitszustand. Das ist zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeits-, der Unfall-, Risikolebens-, Pflege- und auch der privaten Krankenversicherung üblich. So wollen die Unternehmen abschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass der Kunde Leistungen beanspruchen wird. Die Fragen sollte man akribisch beantworten. „Falsche oder ungenaue Angaben gehören zu den häufigsten Gründen, warum Versicherer Leistungen nicht bewilligen und man etwa keine Berufsunfähigkeitsrente erhält“, sagt Versicherungsberater Stefan Albers aus Montabaur.

Zeiträume: Typischerweise fragen die Versicherungen ambulante Therapien – hierzu zählen auch Besuche beim Heilpraktiker oder Physiotherapeuten – der letzten drei bis fünf Jahre, stationäre Behandlungen der vergangenen fünf Jahre und psychotherapeutische Behandlungen der vergangenen zehn Jahre ab. „Werden längere Zeiträume abgefragt, sollte man sich einen anderen Versicherer suchen“, rät Albers. Antragsteller sollten sich von ihren behandelnden Ärzten einen Auszug aus der Patientenakte geben lassen und bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung nach abgerechneten Behandlungen fragen, um nichts zu vergessen.

Beschwerden: Neben konkreten Diagnosen fragen die Versicherer auch oft allgemein nach „Beschwerden oder Anomalien“. „Dann muss man jede Art von Unwohlsein aufführen, auch wenn man deshalb nicht beim Arzt war“, betont Albers. Dazu gehören etwa Spannungskopfschmerzen, Prüfungsangst oder auch Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Spätestens wenn der Antragsteller später wegen einer Operation das obligatorische Gespräch mit dem Anästhesisten führt, nennt der Patient offen alle Beschwerden – dann erfährt auch der Versicherer auf Nachfrage davon, denn im Leistungsfall werden alle Ärzte kontaktiert.

Bagatellerkrankungen: Manchmal wird aus einer Bagatellerkrankung wie einem Hustenreiz ein chronisches Leiden wie Asthma. Der Versicherer forscht dann nach, seit wann das Problem bestand. „Deshalb sollte man solche Bagatellerkrankungen angeben, auch wenn nicht explizit danach gefragt wird“, rät Albers. Also etwa „gelegentliche grippale Infekte“ oder „saisonaler, nicht behandlungsbedürftiger Heuschnupfen“ notieren. „Dann kann der Versicherer später nicht den Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung erheben und die Leistung verweigern.“

Vorerkrankungen: Wer Vorerkrankungen hat, muss einen Risikozuschlag bezahlen oder die Vorerkrankung wird als Leistungsfall ausgeschlossen – im schlimmsten Fall erhält man gar keinen Vertrag. Der Risikozuschlag ist die bessere Lösung: „Ist eine Krankheit dauerhaft geheilt, kann der Arzt eine Bescheinigung ausstellen und der Versicherungsnehmer kann versuchen, beim Versicherer den Zuschlag zu reduzieren oder zu streichen“, erläutert Versicherungsberater Albers. Versicherer schätzen das Risiko von Vorerkrankungen unterschiedlich hoch ein. Betroffene sollten deshalb über einen Versicherungsberater oder -makler eine anonyme Risikovoranfrage bei diversen Versicherern stellen. So erhält man objektive Angebote. Denn wer einmal namentlich von einem Versicherer abgelehnt wurde, hat kaum Chancen, bei einem anderen genommen zu werden.