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Wie die schärfere Mietpreisbremse wirken soll

Politik / Lesedauer: 3 min

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will die Mietpreisbremse verschärfen. Dazu hat sie einen neuen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen.
Veröffentlicht:05.06.2018, 21:30

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Stark steigende Mieten in großen und mittleren Städten sind ein soziales Problem. Deswegen hat Bundesjustizministerin Katarina Barley ( SPD ) einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen, um die Mietpreisbremse zu verschärfen.

Die Immobilienbesitzer sollen künftig die Vormiete offenlegen und begründen, wenn sie die Miete erheblich erhöhen – das könnte den Mietern die Gegenwehr erleichtern. Die 2015 beschlossene Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wo die Kosten für Mieter deutlich zunehmen. Dort darf der Preis einer Wohnung bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nur höchstens um zehn Prozent überschreiten. Allerdings hat die Große Koalition damals mehrere Ausnahmen eingebaut. So gilt die Regel nicht für die Erstvermietung in Neubauten und den Vertragsabschluss nach einer Sanierung. Außerdem herrscht Bestandsschutz für Mieten, die die Grenze bei der Neuvermietung bereits überschreiten, weil die Vormieter sie akzeptiert haben. Eine einmal durchgesetzte Miethöhe muss der Eigentümer nicht reduzieren.

Ob und was das Gesetz bisher bringt, ist umstritten. Mangels Datenbasis bezweifelt das Institut Empirica, ob sich die Wirkung überhaupt beurteilen lasse. Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam in seiner Untersuchung dagegen zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse an Orten mit sehr stark steigenden Wohnungskosten meistens nichts bewirke. Im Reformentwurf des Justizministeriums heißt es: „Die Regelungen haben bislang nicht zu den erhofften Wirkungen geführt. Dies liegt auch daran, dass Mieter aufgrund der Ausnahmetatbestände oft nicht ohne Weiteres beurteilen können, ob die vom Vermieter verlangte Miete zulässig ist.“

Kritik vom Mieterbund

Folgerichtig will Barley die Vermieter nun in bestimmten Fällen zur Auskunft verpflichten. Wenn die neue Miete die ortsüblichen Kosten um mehr als zehn Prozent übersteigt, muss der Immobilienbesitzer begründen, auf welche Ausnahme er sich beruft. Inhaltlich bleibe alles beim Alten, kritisiert Lukas Siebekotten, Chef des Mieterbundes, wenngleich die Auskunftspflicht einen „richtigen Schritt“ darstelle. Wer dringend eine Wohnung sucht, wird auch hohe Preise akzeptieren.

Außerdem setzt Barley bei den Modernisierungskosten an. Das zielt auf bestehende Verträge. Während Immobilienbesitzer Ausgaben für neue Fenster, Bäder oder Fußböden bisher mit zehn Prozent pro Jahr auf Mieter umlegen dürfen, soll dies auf acht Prozent sinken. Der Aufschlag für eine Modernisierung soll sechs Jahre lang drei Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Dies wurde im Koalitionsvertrag festgelegt.

Nicht nur DIW-Ökonom Michelsen hat Zweifel, dass das Anziehen der Bremse die Situation vieler Mieter verbessert. Er empfiehlt, den „zulässigen Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete abzusenken“. Immobilienbesitzer müssten eine Erhöhung dann schon begründen, wenn sie beispielsweise um sieben Prozent über der Umgebung liegt, nicht erst bei zehn Prozent. Als „Herumkurieren an Symptomen“ bezeichnet Empirica-Geschäftsführer Reiner Braun den Entwurf der Justizministerin. Es würden einfach zu wenig Wohnungen gebaut.