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Feiertag

Was schon morgen alles anders wird

Politik / Lesedauer: 4 min

Ein freier Tag mehr und steigende Einkommen: Diese Änderungen treten 2017 in Kraft
Veröffentlicht:30.12.2016, 17:47

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Das kommende Jahr bringt wieder viele Neuerungen mit sich. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Einen weiteren Feiertag gibt es mit dem Reformationstag am 31. Oktober. Genau 500 Jahre zuvor leitete Martin-Luther die Reformation und begründete damit die protestantische Kirche.

Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2017 angehoben. Für Geringverdiener gibt es dann mit 8,84 Euro pro Stunde 34 Cent mehr als bisher.

Das Arbeitslosengeld II , auch Hartz IV genannt, wird im kommenden Jahr erhöht. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Empfänger steigt um fünf auf 409 Euro. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten wie bisher 237 Euro, ältere Kinder 311 Euro.

Mehr Rente gibt es ab dem Juli 2017 für die rund 20 Millionen Empfänger des Ruhegeldes. Der Aufschlag wird vorläufigen Schätzungen zufolge bis zu zwei Prozent betragen, also 20 Euro bei einer Rente von 1000Euro. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt.

Die Flexi-Rente kommt mit Jahresbeginn. Sie ermöglicht einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Eine neue Teilrente kann dabei mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der Arbeit von Frührentnern nicht auf die Rente angerechnet wird, steigt auf 6300 Euro im Jahr. Darüber hinaus gehende Einkommen werden nur noch zu 40 Prozent angerechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen weiter an. Die Rentenversicherung erhebt Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 6500Euro monatlich im Westen und 5700Euro im Osten. In der gesetzlichen Krankenkassen gilt eine einheitliche Grenze von 4350 Euro im Monat. Allerdings wir die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Jahreseinkommen von bis zu 57600 Euro ausgeweitet.

Weitgehend stabile Beitragssätze gibt es in der Renten- und Krankenversicherung. Teurer wird die Pflegeversicherung, die ab Januar 2,55Prozent statt bisher 2,35 Prozent des Bruttolohnes kostet. Die Rentenversicherung begnügt sich wie bisher mit 18,7 Prozent. Für die meisten Kassenpatienten wird die Versorgung hingegen kostspieliger, weil die Zusatzbeiträge von den meisten Krankenkassen angehoben werden. Im Durchschnitt macht der Zusatzbeitrag 1,1 Prozent nach bisher 0,9Prozent aus.

Der Garantiezins für Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung für diese Anlagen zusagen.

Über die Riester-Rente müssen die Anbieter der geförderten Verträge künftig genauere Auskünfte erteilen. Ab Januar müssen die Unternehmen ein sogenanntes Produktinformationsblatt (PIB) bereithalten, aus denen die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte deutlich hervorgehen. Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbstständige.

Die Betriebliche Altersvorsorge profitiert von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Es werden maximal 3048Euro im Jahr gefördert, 72Euro mehr als bisher.

Strom wird teurer. Denn die Ökostromumlage, mit der die Verbraucher und Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren, erhöht sich im kommenden Jahr um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden kostet sie dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.

Staubsauger dürfen ab September 2017 nicht mehr alles zeigen, was sie leisten könnten. Denn in der Europäischen Union dürfen dann keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Verbraucher müssen aber keine Angst vor verstaubten Wohnungen haben. Diese Leistung reicht für den Hausgebrauch völlig aus.

Das Energielabel für Elektrogeräte hält nach und nach Einzug in die Fachmärkte. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt im Januar in Kraft. Die bisherige Kennzeichnung wie zum Beispiel das A++ entfällt. Bald gibt es nur noch die Klassen A bis G.

Roaming-Gebühren entfallen ab dem 15. Juni 2017 – pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit. Die Mobilfunkanbieter dürfen für das Telefonieren in EU-Staaten ebenso wie für das Surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teils happigen Aufschläge werden verboten.

Ausstehende Rundfunkgebühren können künftig auch von Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden.

Radfahrer müssen sich anders als bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeichen des Autoverkehrs richten. Bisher galten die Lichtzeichen für Fußgänger als Orientierung. Anders sieht es aus, wenn es spezielle Radfahrerampeln gibt.