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Warum der Digitalpakt in den Bundesländern auf Vorbehalte stößt

Berlin / Lesedauer: 2 min

Wenn es um Bildung geht, wollen die Länder sich nicht reinreden lassen
Veröffentlicht:23.11.2018, 21:06

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Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben sich auf eine Grundgesetzänderung für den Digitalpakt geeinigt.

Was enthält der Digitalpakt?

Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland in den nächsten fünf Jahren fünf Milliarden Euro für ihre Digitalisierung erhalten. Laptops, Notebooks und Tablets, aber auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sollen gefördert werden, ebenso das WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, Schulserver und interaktive Tafeln.

Laut FDP-Chef Christian Lindner soll es auch möglich werden, dass der Bund nicht nur Kabel bei der Digitalisierung von Schulen bezahlen kann, sondern auch Lehrer anstellen kann, die mit den Schülern digitales Lernen vorantreiben.

Seit wann ist der Digitalpakt schon auf dem Weg?

Im Oktober 2016 hat die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) den Digitalpakt erstmals angekündigt. Das Bundesforschungsministerium bot an, über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro die rund 40 000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, WLAN und Geräten zu versorgen.

Warum will sich Winfried Kretschmann quer stellen?

Bildung ist Ländersache, das hält das Grundgesetz fest. Das sogenannte Kooperationsverbot untersagt gemischte Zuständigkeiten im Bereich Bildung. Immer öfter aber grätscht der Bund in die Bildung hinein, SPD-Chefin Andrea Nahles sprach jetzt davon, dass das Kooperationsverbot „aufgebohrt“ werde. Genau das wollen viele Ministerpräsidenten nicht, sie wollen selbst das Sagen haben. Wenn den Ländern Geld fehle, so meinen sie, dann müsse der Bund ihnen etwa über die Umsatzsteuer mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Wie schnell soll es jetzt gehen?

Wenn die Schulen schon 2019 die erste Milliarde bekommen sollen, muss es schnell gehen. Deshalb soll das Gesetz schon in der nächsten Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden, um es dem Bundesrat noch vor Weihnachten zuzuleiten. Schon am 6. Dezember soll die Einigung unterschrieben werden. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.

„Nach langem politischem Vorlauf ist es jetzt wichtig, dass die Gelder nach der Grundgesetzänderung schnell fließen können. Die Schulen in Deutschland brauchen die Mittel und die Vorbereitungen für die Antragstellung laufen seit Monaten“, sagt Ronja Kemmer. Die Ulmer Abgeordnete ist Berichterstatterin der Unionsfraktion für den Digitalpakt Schule.

Wie sicher kommt der Pakt?

Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist jetzt sicher. Bei den Ländern zeichnet sich Zustimmung ab, aber es ist nicht auszuschließen, dass Baden-Württemberg noch Mitstreiter gegen die Einigung findet.