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SPD und CDU sagen Ja zur Finanzreform

Politik / Lesedauer: 2 min

13 Grundgesetzänderungen nötig – Koalitionsfraktionen verteidigen Kompromiss
Veröffentlicht:19.05.2017, 19:41

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Die Fraktionen der Großen Koalition haben sich hinter den Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gestellt. Wegen der dafür nötigen 13 Grundgesetzänderungen hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert sein Nein bei der Abstimmung angekündigt. Er sprach von einem „monströsen Eingriff“ ins Grundgesetz. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rechnet trotzdem mit der Zustimmung. In Bundestag und Bundesrat sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Bis zur Sommerpause soll es verabschiedet sein.

„Für uns als Union ist klar, dass wir den Kompromiss der Länder nicht infrage stellen“, sagt der Vorsitzender der Unions-Arbeitsgruppe Haushalt, Eckhardt Rehberg. Fraktionsvize Ralph Brinkhaus weist darauf hin, dass das Gesamtpaket eine schwere Geburt sei, schließlich sei es mit 16 Bundesländern, dem Bundestag und den verschiedensten Ressorts erarbeitet worden.

Der Bund will von 2020 an rund zehn Milliarden jährlich für die Länder in ein Ausgleichssystem geben. Weitere 3,5 Milliarden Euro sollen für die Bildungsinfrastruktur in finanzsschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dafür erhält der Bund mehr Steuerungs- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern, zum Beispiel in der Steuerverwaltung und bei den Bundesautobahnen.

Mit dem Ausgleich habe man es geschafft, dass in Zukunft einige Länder (wie Baden-Württemberg und Bayern) nicht mehr so stark in der Solidarität sind, aber andere am Ende nicht weniger haben, meint Ralph Brinkhaus. Die Große Koalition sei wohl die einzige Möglichkeit, so etwas hinzubekommen.

Auch in der SPD-Fraktion herrscht Zufriedenheit. Es stecke „viel gute sozialdemokratische Politik“ in dem Paket, stellen die Haushälter Carsten Schneider und Johannes Kahrs fest: Das Aufbrechen des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, die Unterstützung Alleinerziehender durch den Unterhaltsvorschuss sowie eindeutige Schranken gegen eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen.

Um die Infrastrukturgesellschaft des Bundes war besonders gerungen worden. Sie soll nicht teilprivatisiert werden. Auch öffentlich-private Partnerschaften sollen nur für Einzelprojekte möglich sein.