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Dieselverbot

So will der Verkehrsminister Dieselverbote kontrollieren

Berlin / Lesedauer: 2 min

Autofahrer sollen automatisch erfasst werden – harsche Kritik von FDP und Datenschützern
Veröffentlicht:19.11.2018, 19:59

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Autofahrer, die in Städte mit Diesel-Fahrverbotszonen fahren, sollen künftig mit Videokameras überwacht werden. „Wir statten die Kommunen mit Systemen aus, damit sie Kontrollen über Kennzeichen machen können - wie bei der Maut und den Lkw", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ( CSU ) am Montag bei einem Kongress der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" in Berlin.

Nach Scheuers Worten soll das Kennzeichen des Autos und das Gesicht der Fahrerin oder des Fahrers fotografiert werden, wenn sie in eine Verbotszone hineinfahren. Wer dann verbotenerweise mit einem älteren Diesel unterwegs sei, wird erkannt und mit einer Verwarnung belegt. „Damit ist auch die Blaue Plakette vom Tisch", sagte Scheuer.

Datenschutzrechtliche Bedenken wischte Scheuer vom Tisch. Das Konzept sei mit dem Justizministerium und dem Umweltministerium abgestimmt. Diese sähen keine Bedenken, so der Verkehrsminister. Auch würden die Fotos unmittelbar nach dem Abgleich gelöscht. Dennoch müssten die Behörden für ein solches System auf Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen. Bislang ist ihnen das nicht erlaubt. Die Koalition will deshalb die rechtlichen Grundlagen für die Massenüberwachung von Autofahrern schaffen. Anfang November billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf, den nun der Bundestag berät.

Datenschützer hatten diese Pläne bereits in den vergangenen Tagen heftig kritisiert. Auch FDP-Chef Christian Lindner warnte vor „Totalüberwachung“: „Der nächste Schritt ist die Anlage von Bewegungsprofilen unbescholtener Menschen", warnte er. „Dazu darf es nicht kommen!“ Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hingegen hatte das Vorhaben unterstützt und sich für eine Videoüberwachung ausgesprochen. Automatisiertes Scannen von Nummernschildern helfe, „die Kontrollen schnell, effizient und unbürokratisch umzusetzen“. Eine grundsätzliche Datenspeicherung finde nicht statt, sagte er.