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Falschparken

So hart werden Raser und Falschparker künftig zur Kasse gebeten

Berlin / Lesedauer: 3 min

Neuer Bußgeldkatalog soll Anfang November in Kraft treten
Veröffentlicht:08.10.2021, 05:00

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Rasen und Falschparken wird deutlich teurer: Am Freitag hat der Bundestag den neuen Bußgeldkatalog abgesegnet. Anfang November könnte er dann mit der Unterschrift von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Kraft treten. Was das für Verkehrssünder bedeutet.

Eigentlich sollten die verschärften Regeln schon im April 2020 kommen. Doch aufgrund eines Formfehlers im Verkehrsministerium mussten die Neuerungen außer Kraft gesetzt werden. Danach gab es noch einmal ein heftiges politische Querelen über die Strafen. Den mühsam gefundenen Kompromiss will jetzt niemand in Frage stellen. Die wichtigsten Neuerungen:

Temposünder

Zu schnelles Fahren wird deutlich teurer. Viele Bußgelder verdoppeln sich. So sind bei 16 bis 20 km/h zu viel innerorts 70 (bisher 35) Euro fällig, außerorts 60 (30) Euro, von 21 bis 25 km/h zu viel innerorts 115 (bisher 80) Euro, außerorts 100 (70) Euro, und bei 26 bis 30 km/h kann die Polizei innerorts 180 (100) Euro und außerorts 150 (80 Euro) kassieren. Wer in der Stadt mit Tempo 91 statt der erlaubten 50 rast, wird mit 400 Euro zur Kasse gebeten, doppelt so viel wie bisher.

Auch außerorts ist es mit 320 Euro doppelt so viel. Punkte in Flensburg drohen nach Angaben des ADAC weiter erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Auch die Grenzen für ein Fahrverbot bleiben unverändert: Schon jetzt muss den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben, wer innerorts 31 km/h und außerorts 41 km/h zu viel auf dem Tacho hat, bei Mehrfachtätern droht dies schon ab 25 km/h zu viel.

Falschparker

Wer sein Auto im Park- oder Halteverbot abstellt, dem drohen künftig bis zu 25 (15) Euro Verwarngeld. Führt dies länger als eine Stunde zu Verkehrsbehinderungen, kostet es 50 (35) Euro. Noch teurer wird unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz mit 55 (35) Euro. Neu ist die ebenso hohe Strafe für Parken auf Plätzen für Elektro- und Carsharingfahrzeuge. Auch fürs Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen sowie in scharfen Kurven sind bis zu 55 Euro fällig.

Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird künftig mit 100 Euro und einem Punkt geahndet, wenn Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Wer in der zweiten Reihe parkt oder hält, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Behindern Falschparker Radfahrer, drohen nicht nur 80 Euro, sondern anders als heute auch ein Punkt in Flensburg.

Radfahrer

Neu ist, dass Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, sonst sind 70 Euro Bußgeld fällig. Nehmen Radfahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger und gefährden sie, drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Auto- und Motorradfahrern sind es in diesem Fall 140 (70) Euro, ein Punkt in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot.

Sonstiges

Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen bisher 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Künftig gibt es zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot. Wer gar auf die Idee kommt, die Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen zu nutzen, muss 240 Euro zahlen und kassiert zudem zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.

Werden dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, können sogar bis zu 320 Euro fällig werden. Die Strafe für „Auto-Posing“, also unnötigen Lärm, eine vermeidbare Abgasbelästigung sowie das unnötige Hin- und Herfahren, wird von heute 20 auf bis zu 100 Euro angehoben.