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Flüchtlingspolitik

„Lager als Teil europäischer Flüchtlingspolitik sind sinnvoll“

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Kay Hailbronner, Experte für Asyl- und Ausländerrecht an der Uni Konstanz hat jedoch auch Zweifel am Erfolg der Flüchtlingsbeschlüsse des EU-Gipfels. Vieles bleibt ungewiss.
Veröffentlicht:29.06.2018, 21:27

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Die Einigung beim EU-Gipfel ist völkerrechtlich gedeckt – ihr Erfolg aber zweifelhaft. Das sagte der Jurist Kay Hailbronner, Leiter des Forschungszentrums Asyl- und Ausländerrecht der Universität Konstanz, im Gespräch mit Daniel Hadrys.

Herr Hailbronner, wie bewerten Sie den Beschluss der EU-Staaten?

Im Prinzip bringt die Einigung nicht viel Neues. Man will versuchen – immer unter Vorbehalt, dass die Vorgaben der Rechtsprechung gewahrt bleiben – Asylsuchende in Lagern in sicheren Drittstaaten unterzubringen und anschließend auf bereitwillige Aufnahmestaaten weiterzuverteilen – das war auch bisher schon möglich. Es gibt jedoch keine Antwort auf die Frage, welche der Staaten freiwillig vorübergehend oder langfristig Flüchtlinge aufnehmen werden.

Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht keine Steuerung von Migrationsbewegungen vor. Versuchen die EU-Staaten, also Mitunterzeichner der Konvention, nicht genau das durch ihre Einigung?

Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht an und für sich überhaupt keine Steuerung von Migrationsbewegungen vor. Sie kennt nur das Prinzip des Non-Refoulement, also das Verbot einer Abschiebung in das Herkunftsland, in dem dem Asylsuchenden Verfolgung droht. Sie sieht aber nicht einmal ein Asylrecht vor. Das elementare Recht besteht nur darin, dass jemand nicht an der Grenze abgewiesen werden kann, der unmittelbar in Verfolgungsgefahr ist. Daran ändert sich auch durch die Einigung nichts.

Verstößt die Unterbringung in zentralen Lagern – ob in Nordafrika oder Südeuropa – gegen das Recht der Bewegungsfreiheit?

Die entscheidende Frage ist: Sind Asylsuchende in diesen Lagern vor Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung sicher? Dazu gehört – das ist anerkannt im Völkerrecht – dass keine Gefahr der sogenannten Kettenabschiebung besteht. Die Unterbringung in Lagern oder einem Drittstaat ist immer nur dann möglich, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass ein Asylsuchender nicht in einen Drittstaat abgeschoben wird und dort die Gefahr besteht, dass der- oder diejenige in den Verfolgerstaat weiter abgeschoben wird.

Also sind die Anlandezentren der EU außerhalb von Mitgliedsstaaten vom Völkerrecht gedeckt?

Im Prinzip sind sie gedeckt, sofern sie dieses Maß an Sicherheit bieten, das die Genfer Flüchtlingskonvention vorgibt. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern aber darüber hinaus, dass auch der Zugang zu Lebenschancen gewährleistet ist.

Werden diese Lager humanitär im Sinne der EU sein?

Das ist die Eine-Million-Dollar-Frage. Diese Lager als Teil einer europäischen Flüchtlingspolitik halte ich für sinnvoll. Ich bezweifle aber, ob man damit das Flüchtlingsthema in den Griff bekommen kann. Ich habe auch Zweifel daran, dass Staaten wie Tunesien und Marokko, die bisher Transitstaaaten waren, nun bereit sind, diese Funktion zu erfüllen und Lager zu errichten.