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Kein Kulturkampf wegen eines unbekannten Paragrafen

Politik / Lesedauer: 1 min

Bei der Diskussion um das Werbeverbot bei Abtreibung sollte unbedingt ein Konsens gesucht werden, meint die Kommentatorin. Falls nicht, könne man sich gerne die Umstände in den USA als Negativbeispiel anschauen.
Veröffentlicht:13.12.2018, 16:16

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Wer unbedingt einen neuen Kulturkampf zum Thema Abtreibung will, kann gerne in die USA reisen. Dorthin, wo Lebensschützer militant Kliniken belagern und Frauenrechtlerinnen nicht weniger kämpferisch demonstrieren.

In Deutschland ist das Thema Paragraf 218 im Jahr 1993 einigermaßen klug geregelt worden, um den Frieden zwischen Frauen, die auf ihr Selbstbestimmungsrecht hinweisen, und überzeugten Lebensschützern, die um jedes Kind kämpfen wollen, zu lösen. Der Paragraf 219a war ein Anhängsel, um Wertkonservative zufrieden zu stellen. Abtreibung ist rechtswidrig, aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei, betroffene Frauen müssen sich vorher einer Beratung unterziehen. Die Union will sich maximal auf eine Klarstellung des Paragrafen 219a einlassen, dass mit dem Werbeverbot nicht jede Information untersagt ist. Der Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden. Die SPD wäre schlecht beraten, auf einer Abschaffung des ganzen Paragrafen zu bestehen, statt den Konsens zu suchen. Das Ende der Koalition wegen eines Paragrafen, den die meisten gar nicht kennen? Das würde niemand verstehen.

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