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Bußgelder

Härtere Strafen für Verkehrssünder

Politik / Lesedauer: 3 min

Handy am Steuer oder das Blockieren der Rettungsgasse wird deutlich teurer
Veröffentlicht:19.10.2017, 12:02

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Verkehrssünder geht es ab sofort stärker als bisher an den Geldbeutel. Seit diesem Donnerstag, 19. Oktober, gelten bundesweit Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung . Speziell Themen, die in den vergangenen Wochen und Monaten die Gemüter erhitzten, werden künftig deutlich strenger sanktioniert, darunter das Blockieren der Rettungsgasse oder das Telefonieren am Steuer.

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Neuregelungen sehen die Verschärfung der Bußgelder auf das bis zu zehnfache des bisherigen Werts vor. Autofahrer, die bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder einer Straße außerorts für Polizei und Rettungskräfte keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bilden, werden mit einer Strafe von 200 Euro belegt.

Werden zudem andere Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten gefährdet, ist man mit 280 Euro plus ein Monat Fahrverbot dabei. Kommt es sogar zu einer Sachbeschädigung, muss man mit einem Bußgeld von 320 Euro plus einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Teure Handygespräche

Auch wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, wird ab sofort mit härteren Strafen konfrontiert. Mindestens 100 Euro sind dafür vorgesehen, bisher waren es lediglich 60 Euro. Gefährdet man im Straßenverkehr andere, ist man mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot dabei - bei einer Sachbeschädigung mit Handy am Ohr sind es gar 200 Euro. Auch Radfahrer werden kräftiger zur Kasse gebeten: werden sie mit dem Handy am Lenker ertappt, kostet dies 55 Euro.

Auch das Benutzen von Tablets oder anderen elektronischen Geräten ist nicht erlaubt. Nur wer den Motor vollständig ausgeschaltet hat, darf im Auto mit dem Handy telefonieren. Explizit hiervon nicht ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Start-Stop-Automatik - das automatische Abschalten des Motors, zum Beispiel an einer roten Ampel, gilt nicht als Rechtfertigung, ein elektronisches Gerät nutzen zu dürfen.

Von der Regel ausgenommen sind Fahrassistenz-Geräte wie Rückfahrkamera-Bildschirme bei Schrittgeschwindigkeit oder elektronische Geräte, die Rückspiegel ergänzen oder ersetzen.

Blaulicht? Weg frei machen

Macht man der Polizei, dem Krankenwagen oder anderen Fahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn bei einem Einsatz nicht sofort Platz, ist man 240 Euro und seinen Führerschein für einen Monat los. Noch teurer wird es, wenn man dabei sich und andere gefährdet oder mit seinem Verhalten gar einen Unfall verursacht.

In der Praxis umgesetzt wird darüber hinaus eine neue Bekleidungsordnung für Fahrzeuglenker. Der Gesetzgeber sieht vor, sein Gesicht während des Fahrens nicht mit modischen Accessoirs verdecken oder verhüllen zu dürfen. die wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dadurch soll der Fahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen leichter identifizierbar sein.

Burka, Masken oder Sturmhauben sind am Steuer tabu und werden mit einer Strafe von 60 Euro geahndet. Ausgenommen sind Motorradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer mit einer Schutzhelmpflicht.

Illegale Rennen im Fokus der Behörden

Bereits umgesetzt ist ein neues Maßnahmenpaket gegen Raser auf deutschen Straßen. Wer entsprechende illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird.

Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen. Bestraft wird gemäß des neuen Gesetzes schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten amtlich eingezogen werden.