StartseitePolitikEntscheidung steht bevor: Kommen diese drastischen Einschränkungen im November?

Einschränkung

Entscheidung steht bevor: Kommen diese drastischen Einschränkungen im November?

Politik / Lesedauer: 5 min

Die Kanzlerin drängt auf eine harte Linie und will mit drastischen Maßnahmen die Corona-Welle brechen. Heute soll die Entscheidung fallen, schon Montag könnte es los gehen.
Veröffentlicht:28.10.2020, 09:20

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Noch steht die Video-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch bevor, aber schon aus dem Entwurf des Beschlusspapiers, das "Schwäbische.de" vorliegt, wird deutlich: Der Bund will mit drastischen Beschränkungen die massiv steigenden Coronavirus-Infektionszahlen in den Griff bekommen.

Jetzt ist die Frage: Kann sich die Kanzlerin gegen die Ministerpräsidenten durchsetzen , die in der Vergangenheit alles andere als eine einheitliche Linie in Sachen Corona-Bekämpfung gefahren sind? Nach wie vor herrscht zwischen Bund und Ländern Uneinigkeit darüber, wie weit die Einschränkungen angesichts rasant steigender Infektionszahlen gehen dürfen. Die Verhandlungen könnten auch heute wieder bis spät in den Abend hineingehen.

Doch es scheint auch Optimisten zu geben. So hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch um 17.30 Uhr ein Pressestatement zu den Beschlüssen angekündigt. Das wäre nur zu halten, wenn sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten rasch einig wären.

Laut dem Papier sind ab dem 4. November verschiedene Beschränkungen vorgesehen . Laut Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" ist mittlerweile sogar der 2. November im Gespräch. Die Beschränkungen sollen dann bis Ende November gelten. Ob die Länder den teilweise drastischen Maßnahmen zustimmen, wird sich am Mittag bei der Pressekonferenz zum Thema zeigen. Diese Beschränkungen sind laut Entwurf geplant:

Kontaktbeschränkungen

Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll laut Papier deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestatten. Diese Beschränkung gelte verbindlich, Verstöße würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Papier, auf das sich die dpa beruft. Laut "Spiegel" sollen sich sogar nur maximal 10 Personen öffentlich treffen dürfen. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Gastronomie

Unter anderem sollen Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Tourismus

Laut dem Papier sollen touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verboten werden. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es weiter. Auf private Reisen und Verwandtenbesuche sollen die Bürger verzichten.

Kultur- und Freizeitangebote

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen deutschlandweit und praktisch den ganzen November untersagt werden . So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Die dpa schreibt, die Regelung solle auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen betreffen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen, zudem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen sowie Bordelle und andere Prostitutionsstätten.

Schulen, Kitas und der Einzelhandel

Offen bleiben sollen Schulen, Kindertagesstätten und der Einzelhandel. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen. Der Einzelhandel soll demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben.

Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios

Diese Einrichtungen sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben — anders als im Frühjahr — aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Hilfe für Unternehmen und sicheres Arbeiten

Industrie, Handwerk und Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden. Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

Schnelle Tests für Risikogruppen

Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die geplanten Einschränkungen verteidigt . „Wenn wir warten, bis die Intensivstationen voll sind, ist es zu spät“, sagte er am Mittwochmorgen im Südwestrundfunk. Im europäischen Ausland seien die Krankenhäuser schon wieder am Limit, und es kämen auch wieder Hilfsanfragen.

Wenn wir warten, bis die Intensivstationen voll sind, ist es zu spät.

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister

Spahn äußerte sich zuversichtlich, dass es nach dem Bund-Länder-Treffen am Mittwochnachmittag eine klare Linie geben werde. Es sei besser jetzt „die Welle zu brechen“ und dann Richtung Weihnachten die Situation wieder eher unter Kontrolle zu haben.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sprach sich vor den Beratungen für ein entschiedenes Eingreifen auf.

„Wir haben eine wirklich besorgniserregende Entwicklung“, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Die bisherigen Maßnahmen hätten es nicht geschafft, die Dynamik zu brechen. Das müsse jetzt dringend geschehen, und zwar „sehr klar und sehr einheitlich“.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warnt hingegen vor Alarmismus . Er wolle einen neuen Lockdown nicht mitmachen, sagte er und sprach sich für regional angepasste Reaktionen aus. Die Verfassungsmäßigkeit aller Maßnahme n müsse gewahrt werden, betonte Kubicki im Deutschlandfunk: „Das Grundgesetz gilt auch während der Pandemie.“