StartseitePolitikDie Gaspreisbremse wird eingebaut - Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse wird eingebaut - Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Berlin / Lesedauer: 4 min

Schon ab nächsten Monat sollen Privathaushalte und Unternehmen zusätzliche Hilfen erhalten, um die hohen Energiekosten abzufedern
Veröffentlicht:02.11.2022, 17:47

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Angesichts der horrenden Energiekosten bringt die Bundesregierung zusätzliche Entlastungen für Bürger und Firmen auf den Weg.

Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

Welche Entlastung kommt im Dezember?

Die Gaskosten für den letzten Monat des Jahres fallen weg. „Für Dezember 2022 wird Haushalten und kleinen Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas und Fernwärme erhalten, die monatliche Abschlagszahlung erlassen“, heißt es im Erläuterungspapier der Bundesregierung. Wie das im Detail abläuft, ist allerdings noch nicht klar.

Einerseits sollen die Versorger die Dezemberbeträge bei Immobilienbesitzern und Firmenkunden nicht abbuchen, mit denen sie direkte Gaslieferverträge vereinbart haben. Falls das verwaltungstechnisch und zeitlich nicht zu schaffen ist, könnten die Kundinnen und Kunden die Zahlungen auch selbst einbehalten. Dritte Variante: Wurde die Dezember-Zahlung doch geleistet, muss sie im Januar 2023 verrechnet werden.

Mieter sollten dagegen damit rechnen, dass die Vermieter die Dezember-Entlastung erst mit der Jahresabrechnung im Frühjahr 2023 weiterreichen. Der Bund der Verbraucherzentralen hält das für schlecht.

„Mieterinnen und Mieter müssen die Entlastung für den Gaspreis unbedingt auch im Dezember erhalten“, sagt VZBV-Experte Thomas Engelke . Zahlen Mieterhaushalte allerdings bereits einen stark erhöhten Gas-Abschlag, können sie die Dezember-Summe ebenfalls selbstständig einbehalten.

Wie und wann wirkt die Gaspreisbremse?

Neben der ausgesetzten Abschlagszahlung im Dezember ist die Gaspreisbremse der zweite Schritt. Sie soll ab März 2023 wirken, eventuell schon ab Februar. Dass die Ampel-Regierung aus SPD , Grünen und FDP das auch wirklich schafft, verlangt Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Trotzdem bliebe eine Lücke im Januar. Gelten soll die Regelung bis April 2024. Unter anderem die Bundesländer, mit denen sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch traf, reden aber noch mit. Änderungen sind nicht auszuschließen.

Dem bisherigen Regierungsvorschlag zufolge sollen Privathaushalte und kleine Firmen dann „einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde“ (kWh) zahlen, egal wie hoch die Gaskosten an den Märkten noch steigen. Zwölf Cent sind allerdings auch schon das Zwei- bis Dreifache der früheren Beträge.

Die Begrenzung gilt für 80 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge. Für mehr Gas müssen die Kunden die hohen, aktuellen Preise zahlen. Damit will die Regierung sie zum Energiesparen anhalten. „Für Fernwärme liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent pro kWh“, heißt es im Eckpunktepapier.

Konkret müssen die Haushalte und Firmen die höheren Preise, die in ihren Verträgen stehen, zunächst bezahlen, erhalten die Differenz zum niedrigeren Garantiepreis jedoch als Prämie zurück. Wer mehr als etwa 74.000 Euro Jahreseinkommen (Single) hat, muss die Zahlung versteuern.

Welche Firmen kommen in den Genuss?

Neben den Privathaushalten gelten diese Regelungen für kleinere Betriebe, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

Und die großen Unternehmen?

Firmen mit höherem Gaskonsum soll die Preisbremse schon ab Januar 2023 zugute kommen, was eine Bevorzugung gegenüber kleineren Betrieben darstellt. Außerdem gilt für sie ein niedrigerer Garantiepreis von sieben Cent pro kWh (netto) für 70Prozent ihres bisherigen Verbrauchs, wobei Großverbraucher auch unter normalen Umständen von günstigeren Preisen profitieren.

„Bundesweit betrifft diese industrielle Gaspreisbremse etwa 25000 Unternehmen sowie 1900 zugelassene Krankenhäuser“, schätzt die Regierung. Bei Großunternehmen, die einen Anspruch auf mehr als 150 Millionen Euro Entlastung haben, muss die EU-Kommission im Einzelfall zustimmen.

Wie sieht es beim Strom aus?

Privathaushalte und kleine Betriebe sollen ab Januar 2023 auch weniger für Strom entrichten als den Marktpreis – maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs. Das ist etwa ein Drittel mehr als vor der Krise. Für Großverbraucher soll der garantierte Preis 13 Cent pro kWh betragen.

Wo kommt das Geld für die Entlastungen her?

Die Ampel hat 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, finanziert zunächst mit zusätzlichen Staatsschulden. Ein Teil der Summe wird wohl ausgeglichen, weil die Regierung hohe Krisengewinne beispielsweise von Stromerzeugern zusätzlich besteuern will.

Abgerechnet werden die Hilfen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Sondervermögen neben dem normalen Bundeshaushalt. So kann Finanzminister Christian Lindner (FDP) offiziell die Schuldenbremse im kommenden Jahr einhalten. Das Geld geht an die Gasversorger, um deren Differenz zwischen den hohen Einkaufs- und niedrigen Garantiepreisen abzudecken.