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Rechtsanspruch

Der garantierte Kita-Platz ist nur ein Baustein

Berlin / Lesedauer: 3 min

Bis zur Einschulung des Kindes soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesichert sein – Und danach?
Veröffentlicht:31.07.2013, 20:55

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Am Donnerstag ist es soweit: Eltern von Kindern unter drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) präsentierte vor zwei Wochen Zahlen, wonach der Bedarf fast überall gedeckt sein wird. Zweifel daran bleiben. Der Rechtsanspruch weckt aber bereits nächste Begehrlichkeiten: Eltern und die Lehrergewerkschaft GEW wollen auch einen Rechtsanspruch für Ganztagsschulen.

Auf dem Weg zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei der Anspruch auf einen Krippenplatz „nur ein Baustein“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter, Cornelia Spachtholz . Es gebe Eltern, die wüssten ihre Kinder in der Kita versorgt, müssten aber mit Lücken bei der Betreuung in der Grundschule rechnen. Spachtholz fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mindestens bis zum 14. Geburtstag des Nachwuchses.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fürchtet, dass Eltern ein Problem bekommen, sobald die Kinder in der Schule sind und forderte kürzlich ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ein Ansatz, der parteiübergreifend viel Zustimmung erfährt – auch von der Kanzlerin. „Ich kann nicht eine Kindertagesstätte anbieten und in dem Moment, wenn das Kind in die Schule kommt, steht es froh gelaunt um 10.45 Uhr vor der Haustür“, sagte sie vor wenigen Tagen. Ein konkreter Plan für das Problem findet sich im Wahlprogramm noch nicht, gab die Kanzlerin zu. Lieber verwies sie auf den Kraftakt Kita-Ausbau, der nun erst einmal geschafft sei.

Detailfragen bereiten Probleme

Daran gibt es aber Zweifel. Der Deutsche Städtetag fürchtet nach wie vor, dass in Ballungszentren die Krippenplätze knapp bleiben. Präsident Ulrich Maly (SPD) traut den Zahlen der Familienministerin nicht, wonach am 1. August mehr als 800000 Krippenplätze bereitstehen sollen.

Zudem werden Probleme in Detailfragen befürchtet, wenn beispielsweise die Öffnungszeiten der Kita nicht zu den Arbeitszeiten passen. Im Kinderförderungsgesetz des Bundes, der Grundlage für Rechtsanspruch und Kita-Ausbau, ist nur von „bedarfsgerechten“ Plätzen die Rede. Die Ausgestaltung dessen, was vor Ort „bedarfsgerecht“ ist, müssen die Länder in ihren Kita-Gesetzen festschreiben, erklärt ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums. Er gehe davon aus, dass viele Einzelfälle wie beim Rechtsanspruch auf den Kita-Platz für über Dreijährige vor Gericht landen werden.

Aufwertung des Erzieherberufs

Ist bei den vorhandenen Aufgaben also an einen Rechtsanspruch auf Ganztagschule noch gar nicht zu denken? Cornelia Spachtholz vom Verband berufstätiger Mütter bleibt optimistisch und formuliert klare Anforderungen. Wie bei den Kitas gehe es nicht nur um die Anzahl der Plätze, sondern auch um Qualität, sagt sie. Sie fordert eine Aufwertung des Erzieherberufs: Höhere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Fort- und Weiterbildung sowie psychologische Betreuung durch Supervisionen.

Sozialverbände machen immer wieder darauf aufmerksam, dass eine Fachkraft in Krippen und Kindergärten oft zu viele Kinder betreuen muss. Einer Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge betreut ein Erzieher im bundesweiten Durchschnitt 4,5 Krippenkinder, in Ostdeutschland sogar sechs Ganztagskinder. Der von der Stiftung empfohlene Schlüssel liegt aber bei eins zu drei.

„Erzieher arbeiten mit den schutzbedürftigsten Wesen überhaupt“, mahnt Verbandsvertreterin Spachtholz. Das gelte für die Jüngsten besonders, aber ebenso für ältere Kinder. Auch nach dem heutigen Inkrafttreten des Anspruchs auf einen Krippenplatz wird damit das Thema Kinderbetreuung sicherlich noch in der nächsten Wahlperiode auf der politischen Agenda bleiben.

Wo bekommen unter dreijährige Kinder einen Betreuungsplatz? Hier gelangen Sie zur interaktiven Karte .